Stadionname des Grünwalder Stadions
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Andreas Babor, Sabine Bär, Ulrike Grimm, Winfried Kaum, Hans-Peter-Mehling, Manuel Pretzl, Rudolf Schabl und Thomas Schmid (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 15.3.2022
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Auf Ihre Anfrage vom 15.3.2022 nehme ich Bezug.
Sie haben Ihrer Anfrage zusammenfassend folgenden Text vorausge-
schickt:
„Die Umbaukosten für das Grünwalder Stadion werden den städtischen Haushalt stark belasten. Daraus resultieren auch für die zukünftigen Nutzer höhere Miet- und Nebenkosten. Gleichzeitig steigen auch die Kosten für die Instandhaltung und die Rücklagen für etwaige künftige Sanierungen und Erneuerungen. Deutschlandweit werden auch städtische Stadien dahingehend langfristig vermarktet, dass ein Sponsor für den Stadionnamen gefunden wird.“
Zu den von Ihnen gestellten Fragen teile ich Ihnen Folgendes mit:
Frage 1:
Wurde bereits über die Vermarktung des Stadionnamens seitens der Stadtverwaltung nachgedacht?
Antwort:
Das Städtische Stadion an der Grünwalder Straße (i.F. Stadion) steht im Eigentum der Landeshauptstadt München. Das Referat für Bildung und Sport (RBS) hat die Vermarktungsrechte der Fa. Ströer Deutsche Städte Medien GmbH (DSM) übertragen. Entsprechende Regelungen zu Werbung neben der DSM, welche die Vermarktungsrechte nicht exklusiv hat, finden sich in § 15 der Nutzungsvereinbarung, der den Vereinen eine spieltagsbezogene Werbung und entsprechende Einnahmemöglichkeiten erlaubt. Mit einer Vermarktung des Stadionnamens ließen sich Mehreinnahmen generieren, die der Landeshauptstadt München zu Gute kämen. Insofern wurde auch bereits über eine Vergabe des Namensrechts des Stadions nachgedacht.
Frage 2:
Wenn ja, wurde mit den beiden Profifußballvereinen in München Kontakt aufgenommen, die sicherlich in diesem Bereich über hervorragende Kenntnisse und entsprechende Kontakte verfügen?
Antwort:
Die Fragestellung geht über eine bisher den Vereinen erlaubte spieltagsbezogene Werbung hinaus. Daher wurden zunächst seitens des RBS gemeinsam mit dem Referat für Arbeit und Wirtschaft, Beteiligungsmanagement geklärt, dass der genannte Vertrag die Werbeart „Werbung in städtischen Sportstadien“ erlaubt und sich konkretisierend auf eine Aufstellung festgelegter Werbeflächen in den Stadien bezieht bzw. in mehreren Nachträgen auch auf Werbeträger vor den Sportstätten. Eine Namensvermarktung des Stadionnamens ist von Werbenutzungsverträgen der Landeshauptstadt München jedoch nicht erfasst. Einer Namensvermarktung stehen daher keine städtischen Werbenutzungsverträge entgegen. Neben der rechtlichen Fragestellung ist aber zu berücksichtigen, dass einem möglichen Wunsch der Übertragung des dauerhaften Namensrechts an einen nutzenden Verein bei der derzeitigen Überlassung des Stadions an mehrere nutzende Vereine/Mannschaften aufgrund der gebotenen Neutralität der Landeshauptstadt München nur bedingt entsprochen werden könnte. Auch müsste eine Übertragung des Namensrechtes umfassend geprüft werden, insb. wäre ein transparentes, den Gleichbehandlungsgrundsatz beachtendes Auswahlverfahren durchzuführen.
Frage 3:
Welche rechtlichen Voraussetzungen sind zu prüfen?
Antwort:
Welche rechtlichen Voraussetzungen vorliegen müssen, würde stark von der konkreten Gestaltung einer etwaigen Vermarktung des Namensrechts abhängen. Insbesondere wäre aber ein transparentes, dem Gleichbehandlungsgrundsatz entsprechendes Auswahlverfahren sowohl bei Übertragung der Rechte an einen Dritten als auch bei einer Eigenvermarktung durch die Stadt durchzuführen (vgl. entsprechende Antwort zu Frage 2).
Zudem wäre Art. 75 BayGO zu beachten (Die Regelung enthält Ge- und Verbote, die die Veräußerung oder auch Überlassung von Gemeindevermögen betreffen. Die Gemeinde darf Vermögensgegenstände nicht zu günstig oder unentgeltlich abgeben oder zur Nutzung überlassen).
Frage 4:
Wie groß wäre die mögliche Spanne bei den zusätzlichen Einnahmen beim Grünwalder Stadion?
Antwort:
Wie viel mit einer Übertragung bzw. Vermarktung des Namensrechtes an Einnahmen generiert werden kann, ist schwer zu prognostizieren, da dies vom jeweiligen Marktumfeld, den Nutzer*innen des Stadions und der konkreten Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen abhängt.
Frage 5:
Welche Auswirkungen hätte dies auf die Mietverträge mit den Nutzern, die Unterhaltskosten und die Rücklagen?
Antwort:
Eine Vermarktung des Stadionnamens durch die Landeshauptstadt München könnte zusätzliche Einnahmen für die Landeshauptstadt München generieren. Da der Profisport keine kommunale Aufgabe ist, wäre die Weitergabe von Einnahmen an dem Profisport zuzuordnende Nutzende, also eine Förderung, grundsätzlich nicht möglich. Inwieweit eine bisher nicht erfolgte Eigenvermarktung des Namens durch die Stadt Auswirkungen auf den im Profisport zu erhebenden marktüblichen Zins hätte (Verringerung), wäre zu gegebener Zeit zu prüfen.
Soweit das Stadion langfristig an einen Nutzer übertragen werden würde, könnte grundsätzlich auch die Übertragung des Vermarktungsrechts des Namens erfolgen. Wenn es sich beim Vertragspartner um einen Nutzer aus dem Profisport handeln würde, müsste eine solche Übertragung des Vermarktungsrechts des Namens bei der Ermittlung der marktüblichen Überlassungsentgelte berücksichtigt werden.
Die Landeshauptstadt München wird gemäß der Beschlussfassung des Stadtrats gem. Sitzung des Sportausschusses vom 30.3.2022/Vollversammlung vom 27.4.2022 Verhandlungen über die weitere Überlassung des Stadions führen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.