Die neue Armutsgefährdungsschwelle für München liegt bei 1.540 Euro. Für den Armutsbericht 2022, der am 6. Dezember dem Stadtrat vorgestellt werden soll, liegt nun die Berechnung vor, die auf der Anfang 2021 durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung durchgeführten Bevölkerungsbefragung basiert, die unter anderem das Einkommen der befragten Haushalte ermittelte. Für einen Ein-Personen-Haushalt ist die Armutsgefährdungsschwelle 1.536 Euro. Aus Gründen der leichteren Handhabbarkeit der Schwelle für die Verwaltung und Nachvollziehbarkeit für die Bürger*innen wird der Wert auf 1.540 Euro gerundet. Die aktuell – bis zur Vorstellung des Armutsberichts 2022 – noch gültige Schwelle für einen Ein-Personen-Haushalt ist 1.350 Euro. Die Steigerung auf 1.540 Euro liegt daran, dass die Einkommen, auch als Folge gestiegener Lebenshaltungskosten in München, gestiegen sind. Damit stieg der Median der Einkommen und damit auch die Armutsgefährdungsschwelle. Die Armutsschwelle ist Grundlage für die Gewährung einiger Freiwilliger Leistungen des Sozialreferats, wie München-Pass oder vergünstigter Mittagstisch in den Alten- und Service-Zentren.
In der Armutsberichterstattung wird Armut als relative Größe verstanden. Das bedeutet, Armut wird im Kontext des Wohlstandniveaus definiert, das für einen bestimmten räumlichen Umgriff, also auch eine Stadt wie München, gilt. In diesem Sinne gibt es für „relative Armut“ eine von der Europäischen Kommission vorgegebene Definition, nach der Personen als arm gelten, die „über so geringe (materielle, kulturelle und soziale) Mittel verfügen, dass sie von der Lebensweise ausgeschlossen sind, die … als Minimum annehmbar ist.“ (Kommission der Europäischen Gemeinschaften 1991, Seite 4). Konkret sind diejenigen Personen armutsgefährdet, deren Nettoeinkommen geringer als 60 Prozent des Durchschnitts aller Personen ist.
Je nach Haushaltstyp – also der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen eines bestimmten Alters – erhöht sich diese Grenze um das 0,5-fache (für Personen über 14 Jahre) bzw. um das 0,3-fache pro Kopf (Kinder bis zu 14 Jahre). Ein Haushalt gilt dann als armutsgefährdet, wenn das monat- lich vorhandene Netto-Einkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle liegt, die für den jeweiligen Haushaltstyp gilt.
In der folgenden Abbildung sind ausgewählte Haushaltstypen und ihre jeweiligen Armutsgefährdungsschwellen dargestellt (alle Werte gerundet):
München war 1987 die erste deutsche Stadt, die einen kommunalen Armutsbericht veröffentlichte. Seitdem erscheint der Armutsbericht alle fünf Jahre (in Zukunft alle 4 Jahre). Der Bericht stellt zum einen die Lebenssituation und die Problemlagen von Münchner Bürgerinnen und Bürgern, die von Armut betroffen sind, dar. Zum anderen beschreibt er die zahlreichen bestehenden und geplanten Maßnahmen der Landeshauptstadt München und der freien Träger, die Armut bekämpfen und vorbeugen. Er ist ein zudem ein wichtiges Instrument, um Armut als Thema in die politische und öffentliche Diskussion einzubringen.