Diskriminierungsfreier Sport in München – Geschlechtergerechtigkeit & Inklusion schaffen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 13.4.2021
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Auf Ihren Antrag vom 13.4.2021 nehme ich Bezug und bedanke mich für die Fristverlängerung.
Der Antrag lautet wie folgt: „Der Stadtrat möge beschließen, dass jeder Sportverein, der eine Sportförderung erhält, inklusiven und geschlechtergerechten Sport in München fördert. Es werden verbindliche Regularien, die die Sportvereine zu erfüllen haben, in den Antrag zur Sportförderung mit aufgenommen. Die Sportförderungsrichtlinien werden dahingehend zusammen mit den Fachstellen überarbeitet.“
Hierzu teile ich Ihnen, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, Folgendes mit:
Mit den „Richtlinien der Landeshauptstadt München zur Förderung des Sports“ hat der Stadtrat ein umfangreiches Regelwerk für die Münchner Sportförderung beschlossen. In den Richtlinien sind die verschiedenen Formen der Zuschüsse, wie zum Beispiel die Sportbetriebspauschale, Unterhalts- und Investitionszuschüsse, die Förderung von Projekten der Inklusion/Integration und des Trend- und Actionsports sowie der verschiedenen Sportveranstaltungen beschrieben und geregelt.
Die Richtlinien werden regelmäßig mit den beratenden Sportgremien und den gewählten Vertreter*innen des Vereinssports diskutiert und bei Bedarf aktualisiert.
Die letzte vom Stadtrat beschlossene Überarbeitung trat zum 1.1.2020 in Kraft.
Mit der sogenannten Sportbetriebspauschale (§ 3 der Sportförderrichtlinien) sollen alle maßgeblichen Faktoren im Alltagsgeschäft der Vereine in einem angemessenen Verhältnis berücksichtigt werden. So sollen die Vereine in die Lage versetzt werden, ihre alltägliche Arbeit zu leisten und die dazu gehörenden Ausgaben zu tragen.
Die Pauschale wird als Gesamtbetrag zur flexiblen Verwendung ausgezahlt und deckt verschiedene Förderziele ab.Ein Förderziel stellt dabei die Erhöhung des Anteils von Mädchen im organisierten Sport dar. So konnte mit der Einführung eines eigenen Faktors für die Mädchenförderung zu einer repräsentativen Steigerung des Mädchenanteils beigetragen werden. Demnach sind die weiblichen Mitglieder in den Vereinen in den letzten 10 Jahren (2010 bis 2019, Coronazeiten wurden nicht ausgewertet) um 32% angestiegen (Steigerung der männlichen Mitglieder um 25% – Auswertung nach dem Sportstättenverwaltungsprogramm „SKUBIS“). Durch die messbare positive Entwicklung soll der erhöhte Faktor weiter beibehalten werden.
Mit der Förderung von Maßnahmen zum Zwecke der Inklusion und der Integration im Sport (§ 12 der Sportförderrichtlinien) sollen ergänzend mit einer gezielten Projektförderung Maßnahmen, die unmittelbar die Inklusion und Integration im und durch Sport fördern, unterstützt werden. Insgesamt wurden hier beispielsweise im Jahr 2021 neun Projekte mit einem Gesamtbudget von 82.100 Euro gefördert.
Zusammenfassend setzt sich die Landeshauptstadt München damit bereits gezielt für eine Wahrnehmung der Themen des inklusiven und geschlechtergerechten Sports in München ein.
Die Stellungnahme der Gleichstellungsstelle mit den Vorschlägen zur Anpassung der Sportförderrichtlinien liegt diesem Schreiben bei. Hinsichtlich der Kernforderung der Erstellung eines Gleichstellungskonzeptes in allen Sportvereinen ist die Grundlage die Erstellung eines Leitfadens. Wie im Stadtratsbeschluss vom 5.2.2020 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 17016) dargestellt, hat sich der Kreis München im Bayerischen Landes-Sportverband angeboten, gemeinsam mit Interessenvertretungen und ausgewählten Vereinsvertreter*innen einen entsprechenden Leitfaden zu entwickeln, der Grundlagen und Maßgaben für die Konzepterstellung leisten soll.
Zur Diskussion der einzelnen Änderungsvorschläge wurde eine Arbeitsgruppe aus Vertreter*innen der Sportvereine und des Stadtrats gebildet. Nach Abstimmung werden die Vorschläge in die Sportgremien und im Stadtrat eingebracht.
Ziel ist es, an Hand der dezidierten Vorschlägen zu den Sportförderrichtlinien zu prüfen, welche weiteren finanziellen sowie infrastrukturellen Anreize geschaffen werden können und damit die Geschlechtergerechtigkeit in den Vereinen gefördert werden kann.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.