München wird werbefrei
Antrag Stadträtin Marie Burneleit (Die PARTEI) vom 25.11.2021
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrem Antrag bitten Sie um Prüfung der juristischen Möglichkeiten, Werbung komplett aus dem öffentlichen Raum zu entfernen und den öffentlichen Raum bis 2024 werbefrei zu gestalten. Zusätzlich sollen Postwurfsendungen und Werbung im Stadtgebiet nur noch in Briefkästen eingeworfen werden dürfen, die dies mittels eines Aufklebers erlauben.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen auf diesem Wege Folgendes mit:
Hinsichtlich der in dem Antrag aufgeworfenen Fragen wird im Folgenden nur auf die Außenwerbung auf öffentlichem, städtischem Grund und die Werbevermarktung durch die MVG eingegangen. Lediglich über die Vermarktung des stadteigenen Grunds und der Standorte der MVG kann die Landeshauptstadt München eigenständig entscheiden.
Demgegenüber beschränkt sich der Einfluss hinsichtlich der Werbeträger auf privaten Grundstücken auf die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens, soweit es sich um genehmigungspflichtige Anlagen handelt. Das insoweit zuständige Referat für Stadtplanung und Bauordnung prüft hierbei die Frage des Einfügens in das Stadtbild. Ein generelles Verbot von Werbeträgern auf Privatgrund ist rechtlich nicht möglich.
Auf Postwurfsendungen und sonstige Werbung, die in Briefkästen eingeworfen wird, hat die Landeshauptstadt München als Kommune keinen Einfluss und keine rechtliche Möglichkeit, diese einzuschränken.
Der Umgang mit Werbung innerhalb der Landeshauptstadt München ist von stadtgestalterischen Erwägungen geprägt, die vom Stadtrat vorgegeben sind und gewährleisten, dass sich die Werbung auf städtischem Grund in das Stadtbild einfügt. Eine Häufung von Werbeanlagen wird vermieden. Werbung im öffentlichen Raum beschränkt sich auf den Erdgeschossbereich. Die Anzahl der Werbeträger im öffentlichen Raum wird nicht beliebig ausgeweitet. Nur bestimmte Arten von Werbeträgern kommen zum Einsatz.Die Stadt verfolgt seit den Achtzigerjahren das Ziel, Wildplakatierung zu verhindern und dennoch Kulturwerbung zu ermöglichen, indem Kulturveranstaltern Werbemedien in ausreichender Anzahl zu günstigen Preisen zur Verfügung gestellt werden. Die Kultursäulen auf städtischem Grund und das Moskitokonzept (Werberahmen an Schaltkästen) dienen diesem Zweck. Um weiterhin Kulturwerbung zu ermöglichen, können diese Werbestandorte nicht entfernt werden.
Die Stadt erhält aufgrund der Werbevermarktung des öffentlichen Grundes Einnahmen, die in den städtischen Haushalt einfließen. Die MVG finanziert mit ihren Werbeeinnahmen das ÖPNV-Angebot mit, wie z.B. die Wartehallen für Bus und Tram. Im Interesse des städtischen Haushalts und des ÖP-NV-Angebots der MVG kann auf die Einnahmen aus der Werbevermarktung nicht verzichtet werden.
Vor diesem Hintergrund kann eine werbefreie Gestaltung des öffentlichen Raums nicht umgesetzt werden. Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen; und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.