Zahlt die Landeshauptstadt München bei Sozialversicherungsprüfungen unnötig Säumniszuschläge?
Anfrage Stadträte Rudolf Schabl und Hans-Peter Mehling (Freie Wähler) vom 9.11.2021
Antwort Personal- und Organisationsreferent Dr. Alexander Dietrich:
Auf Ihre Anfrage vom 9.11.2021 nehme ich Bezug. Sie haben folgenden Sachverhalt vorausgeschickt:
„Die Rentenversicherungsträger führen in regelmäßigen Zeitabständen Prüfungen der Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung) sowie die Abgabe zur Künstlersozialkasse nach § 28p Abs. 1 und 1a Sozialgesetzbuch Vierter Teil (SGB IV) durch. Dies soll u.a. eine ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zu den Zwei- gen der Sozialversicherung sicherstellen. Bei Feststellungen der Prüfbehörde, beispielsweise wegen fehlerhafter Beurteilung der Sozialversicherungspflicht oder unrichtiger Berechnung der Beiträge, werden nicht nur diese Beiträge, sondern auch Säumniszuschläge fällig. Bei einem Prüfturnus von normalerweise vier Jahren können diese Säumniszuschläge eine nicht unerhebliche Höhe erreichen.
Die Landeshauptstadt München selbst als Arbeitgeber und auch die nach- geordneten Unterbetriebe rechnen jeweils mit gesonderten Betriebsnummern für jeden Betrieb Sozialversicherungsbeiträge ab, sodass mehrere Betriebsprüfungen im Laufe des Jahres stattfinden können.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Bei wie vielen Betriebsnummern tritt die Landeshauptstadt München als Arbeitgeber auf (auch Unterbetriebe), bei denen Sozialversicherungsbei- träge abgerechnet werden?
Antwort:
Die Landeshauptstadt München tritt mit 47 Betriebsnummern als Arbeitgeber auf. Unter einigen Betriebsnummern, z.B. der Hauptbetriebsnummer, sind mehrere Betriebsstätten zusammengefasst.
Frage 2:
Wie hoch waren die nachzuberechnenden Sozialversicherungsbeiträge in den letzten vier Jahren (2017 bis 2020)?
Antwort:
Die Landeshauptstadt München hat im Prüfzeitraum 2017 – 2020 Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von insgesamt 1.728.865.568,22 Euro an die Träger der Sozialversicherung überwiesen.
Die von der Betriebsprüfung der DRV Bund beanstandeten Sachverhalte führen für diesen gesamten Zeitraum zu einer Nachforderung von 13.074,68 Euro. Dies entspricht rund 0,00078 Prozent des Gesamtvolumens.
Frage 3:
Wie hoch waren in diesem Zusammenhang die von der Prüfbehörde zu erhebenden Säumniszuschläge?
Antwort:
Die im Zusammenhang mit der Betriebsprüfung erhobenen Säumniszuschläge betragen für den geprüften Zeitraum (2017 – 2020) insgesamt 157,50 Euro.
Frage 4:
Welche Stellen im Bereich der Landeshauptstadt München sind für die Berechnung und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge der jeweiligen Betriebsnummern zuständig?
Antwort:
Für die Berechnung und die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge der Tarifbeschäftigten ist das Personal- und Organisationsreferat - Abteilung P 4, Unterabteilung P 4.4 – Abrechnung Tarifbeschäftigte zuständig. Im Rahmen der Künstlersozialversicherung liegt die Zuständigkeit für die Berechnung und Zahlung der Beiträge bei den städtischen Referaten und Betrieben.
Frage 5:
Welche Stellen betreuen während einer laufenden Sozialversicherungsprüfung die Prüfbeauftragten der Deutschen Rentenversicherung und unterstützen den reibungslosen Ablauf der Prüfung?
Antwort:
Die Prüfung wird vom Personal- und Organisationsreferat – Abteilung P 4, Unterabteilung P 4.4 – Abrechnung Tarifbeschäftigte betreut. Hier wird der reibungslose Ablauf der Prüfung durch das Bereitstellen eines Zimmers, der entsprechenden Hard- und Software und das Aufbereiten der angeforderten Unterlagen gewährleistet.
Frage 6:
Welche Stelle hat einen Gesamtüberblick über die Anzahl der Betriebsnummern für die Sozialversicherungsbeiträge abzurechnen sind?
Antwort:
Den Gesamtüberblick über die Anzahl der Betriebsnummern hat das Personal- und Organisationsreferat – Abteilung P 4, Unterabteilung P 4.4 – Abrechnung Tarifbeschäftigte.
Frage 7:
Werden Schulungsangebote oder Informationsangebote der Sozialversi- cherungsträger zur Aktualisierung des Wissensstandes für die verantwort- lichen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter angenommen, um zukünf- tige Nachberechnungen zu vermeiden?
Antwort:
Die im Personal- und Organisationsreferat – Abteilung P 4, Unterabteilung P 4.4 – Abrechnung Tarifbeschäftigte zuständige Grundsatzsachbearbeiterin „Sozialversicherung“ nutzt sowohl die kostenfreien Schulungen der Sozialversicherungsträger wie auch kostenpflichtige Schulungen (z.B. von Datakontext). Das hier erworbene Wissen wird durch zeitnahe Informationen (z.B. per Mail), Aktualisieren einer umfangreichen Dienstanweisung sowie interne Schulungen (als Präsenz- oder Webexveranstaltung) allen Sachbearbeiter*innen der Unterabteilung zur Verfügung gestellt.