In der gestrigen Vollversammlung hat der Stadtrat beschlossen, dass die neu berechnete Armutsgefährdungsschwelle spätestens ab September diesen Jahres gelten soll. Einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag hat die Vollversammlung mehrheitlich beschlossen. Die aktuell noch gültige Armutsgefährdungsschwelle für einen Ein-Personen-Haushalt liegt bei 1.350 Euro. Nach der Berechnung für den Armutsbericht 2022 – der noch nicht veröffentlicht ist – liegt die neue Armutsgefährdungsschwelle gerundet bei 1.540 Euro.
Die Armutsschwelle ist Grundlage für die Gewährung einiger Freiwilliger Leistungen des Sozialreferats, wie München-Pass oder vergünstigter Mittagstisch in den Alten- und Service-Zentren.
Bürgermeisterin Verena Dietl: „Angesichts der aktuellen Inflation und der drohenden sozialen Notlagen vieler Menschen in München sollten die neuen Werte so schnell wie möglich auch für die freiwilligen Leistungen der Stadt gelten. Die gestrige Entscheidung des Stadtrats unterstütze ich deshalb voll und ganz. Das Sozialreferat ist bereits dabei, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten, damit die neuen Grenzen so früh wie möglich gelten und mehr Münchner*innen als jetzt Anspruch auf die freiwilligen Leistungen der Stadt München haben.“