„Modellprojekt Schulkrankenschwester“ auch an Münchner Schulen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt, Alexandra Gaßmann und Jens Luther (CSU-Fraktion) vom 7.12.2021
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, dass das Referat für Bildung und Sport (RBS) ein Modellprojekt für die Einführung einer Schulkrankenschwester an den Münchner Schulen startet. „Dabei sollen die Schulkrankenschwester oder -pfleger zunächst an einzelnen Schulzentren, wenn möglich aller Schularten, für ein bis zwei Jahre eingesetzt, die Erfahrungen evaluiert und dem Stadtrat vorgestellt werden.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag vom 7.12.2021 auf diesem Wege zu beantworten.
An den weiterführenden Schulen in München gibt es in der Regel einen etablierten Schulsanitätsdienst, der von Schüler*innen mit entsprechender Erste-Hilfe-Ausbildung mit großem Engagement ausgeübt wird. Die Erfahrungen damit sind sehr gut. Motivation, Eigenverantwortung und soziales Verhalten werden hier in hohem Maße geschult.
Es wäre aus Sicht des RBS problematisch, die bewährte Struktur dieses wichtigen Engagements durch den zusätzlichen Einsatz von Schulkrankenschwestern zu schwächen.
An den Grundschulen gibt es gemäß Standardraumprogramm einen mit Erste-Hilfe-Koffer und Krankenliege ausgestatteten Erste-Hilfe-Raum mit Sichtbezug zur Verwaltung (Aufsicht).
Die Versorgung bei kleineren Verletzungen oder harmlosen Vorkommnissen (z.B. Übelkeit) erfolgt durch entsprechend geschultes Personal (Technische Hausverwaltung, Sekretariatskräfte, Lehrkräfte). Bei größeren Verletzungen oder schwerwiegenden Krankheitsbildern erfolgt die Erstversorgung bis zum Eintreffen des Notarztes ebenfalls durch die genannten Personen. Der zusätzliche Einsatz einer Schulkrankenschwester ist daher nicht erforderlich.Ein darüber hinaus gehender Bedarf wurde uns von den Schulfamilien nicht gemeldet.
Die Zuständigkeit für die Schulgesundheitspflege liegt lt. Verordnung zur Schulgesundheitspflege (SchulgespflV) vom 20. Dezember 2008 im Gesundheitsreferat (GSR) beim Sachgebiet „Schulgesundheit“.
Das GSR nimmt zu Ihrem Antrag wie folgt Stellung:
„Die Schulgesundheitspflege umfasst die Durchführung der Schuleingangsuntersuchung (Schuleingangsscreening, schulärztliche Untersuchung) sowie insbesondere:
1.Impfberatung und Impfungen,
2.Erhebung und Dokumentation von Daten zur Gesundheitsberichterstattung,
3.Beratung über und Maßnahmen zu Gesundheitsförderung und Prävention,
4.Erstellen ärztlicher Zeugnisse und Gutachten.
Im Rahmen der Schulgesundheitspflege und nach § 12 Gesundheitsdienstgesetz (GDG) hat das GSR mit dem Konzept ‚Ärztin/ Arzt an der Schule‘ bereits ein intensiviertes schulärztliches Angebot an einigen Mittelschulen etabliert.
Das Konzept wurde im Juni 2012 (‚Kommunale Gesundheitsvorsorge in Schulen‘, SV 08-14/V 09354) vom Stadtrat beschlossen und im Schuljahr 2012/13 gestartet. Über die weitere Entwicklung und Evaluation wurde dem Stadtrat im Dezember 2014 berichtet (‚Umsetzung des Konzeptes Ärztin/ Arzt an der Schule an Münchner Mittelschulen 2021-2014‘, SV 14-20/V 01909), im Dezember 2021 wurde mit der Beantwortung der Stadtratsanfrage ‚Ärztin/Arzt an der Schule während der Corona Pandemie‘ (Anfrage Nr. 20-26/F 00341 von der Stadtratsfraktion DIE LINKE. / Die PARTEI) der aktuelle Stand im laufenden Schuljahr sowie in den vorausgegangenen Pandemiejahren dargestellt.
Das RBS und das GSR sehen aktuell keinen Bedarf, das eigene bereits etablierte schulgesundheitliche Angebot an den Münchner Schulen durch ein ‚Modellprojekt Schulkrankenschwester‘ zu erweitern.“
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.