Einführungslehrgang Verwaltung und Beschäftigtenlehrgang 1
Antrag Stadtrats-Mitglieder Andreas Babor, Sabine Bär, Alexandra Gaßmann, Heike Kainz und Alexander Reissl (CSU-Fraktion) vom 27.1.2022
Antwort Personal- und Organisationsreferent Andreas Mickisch:
In Ihrem Antrag fordern Sie:
„Die Stadt München öffnet den Zugang zum Einführungslehrgang Verwal- tung und zum Beschäftigtenlehrgang 1 über den Kreis der bisher Berechtigten hinaus. Es werden auch Beschäftigte zugelassen, die keine verwaltungsähnliche Tätigkeit, sondern eine gewerbliche, handwerkliche oder sonstige Tätigkeit bei der Stadt ausüben. Das Spektrum der anerkannten Ausbildungsberufe wird von kaufmännisch auf alle anerkannten Ausbildungsberufe mit entsprechender Abschlussprüfung erweitert. Für Ungelernte wird eine Zugangsmöglichkeit nach Befähigung entwickelt.“
Nach § 60 Absatz 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrags betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Erledigung nach Artikel 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag können wir Ihnen jedoch Folgendes mitteilen:
Bei den Beschäftigungslehrgängen handelt es sich grundsätzlich um eine Weiterqualifizierungsmöglichkeit für das Personal im Verwaltungsdienst. Voraussetzung zur Teilnahme ist entweder eine kaufmännische Ausbildung oder eine zumindest „verwaltungsähnliche“ Tätigkeit.
Bei der Festlegung der „verwaltungsähnlichen Tätigkeiten“ als Zulassungskriterium für die Teilnahme an der Beschäftigtenqualifizierung handelt es sich um eine stadtinterne Regelung des Personal- und Organisationsreferats.
Anders als bei der breiten Öffnung des Zugangs zur Qualifizierung durch das Tarifrecht beziehungsweise die ausführende Bayerische Verwaltungsschule hat sich das Personal- und Organisationsreferat bewusst für eine Beschränkung des Zugangs entschieden, um das Angebot der Qualifizierung im gesamtstädtischen Interesse gezielt zu steuern. Nur über die Beschränkung auf „verwaltungsähnliche Tätigkeiten“ kann sichergestellt werden, dass sich die Personalbedarfssituation in den städtischen Bereichen anderer Mangelberufe (zum Beispiel Mülllader*innen, Erzieher*innen, Kommunale Verkehrsüberwacher*innen) nicht weiter zuspitzt.Zudem stellt die Voraussetzung „verwaltungsähnliche Tätigkeit“ auch einen grundsätzlichen Bezug zu den in der Beschäftigtenqualifizierung vermittelten Inhalten her. Schwerpunkt bei der Beschäftigtenlehrgänge und damit auch schon in den zugehörigen Einführungslehrgängen ist die Vermittlung tiefgehender und detaillierter rechtlicher Inhalte, mit denen Beschäftigte außerhalb der klassischen Verwaltung oft noch keine oder nur wenig Berührung hatten.
Um zu verhindern, dass unsere Beschäftigten hohen persönlichen Aufwand in die Teilnahme an der Qualifizierung investieren, letztlich aber mangels Zugang zur Rechtsmaterie an den Prüfungen endgültig scheitern, müsste alternativ zur Hürde „verwaltungsähnliche Tätigkeit“ ein anderes Auswahl- oder Zulassungsverfahren stattfinden, das dieses Kriterium ersatzweise abprüft. Nur so könnten Misserfolge für die Beschäftigten, aber auch Fehlinvestitionen der Landeshauptstadt München in Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Freistellungen von der praktischen Tätigkeit usw. vermieden werden.
Die Gebühren für den Einführungslehrgang liegen derzeit pro Teilnehmer*in bei ca. 650 Euro, die Kosten für den BL I bei ca. 4.300 Euro. Die Kursteilnahme beläuft sich in der Regel auf zwei mal wöchentlich; am Ende des Lehrgangs erfolgt ein vierwöchiger Kurs in Vollzeit mit anschlie-ßender Prüfung. Diese nicht unerheblichen Ausfallzeiten an den Dienststellen gilt es mit dem vorhandenen Personal zu kompensieren.
Insofern benötigt eine mögliche Öffnung der Zugangsbeschränkung ein fundiertes und tragfähiges Personalentwicklungskonzept, das nach Einschätzung des Personal- und Organisationsreferats nicht für alle Bereiche der Stadtverwaltung flächendeckend und einheitlich sein kann. Hier gilt es für die jeweiligen Dienststellen und speziellen Personengruppen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten, zum Beispiel in Bezug auf Mangelberufsfelder oder alternative Entwicklungsperspektiven, zu prüfen.
Sie können versichert sein, dass dem Personal- und Organisationsreferat die gezielte Weiterentwicklung des Personals wichtig ist. Wir werden daher prüfen, inwieweit in den einzelnen Bereichen Bedarf an einer Öffnung der Zugangsvoraussetzungen für Einführungslehrgang und Beschäftigtenqualifizierung besteht.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.