Nimm dir eine, wenn dir kalt ist
Antrag Stadträtinnen Sabine Bär und Alexandra Gaßmann (CSU-Fraktion) vom 14.2.2022
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. In Ihrem Antrag heißt es: „Die Landeshauptstadt München prüft, ob ein Projekt ‚Nimm dir eine, wenn dir kalt ist!‘ nach dem Beispiel aus Schweden als Pilotprojekt durchzuführen ist und sucht nach positivem Ergebnis einen Träger für die durch Durchführung und in Zusammenarbeit mit den Bezirksausschüssen geeignete Orte.“
Bei der Bedarfsprüfung handelt es sich um einen Verwaltungsvorgang, der für die Stadt keine grundsätzliche Bedeutung hat und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lässt. Der Inhalt des Antrages betrifft deshalb eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 14.2.2022 teile ich Ihnen aber Folgendes mit:
Das Sozialreferat der Landeshauptstadt München fördert die Kleiderkammern der Diakonia Dienstleistungsbetriebe GmbH (im Folgenden kurz Diakonia) seit 2014. Im Rahmen der damaligen Flüchtlingswelle wurde eine professionelle Infrastruktur (Lager, Logistik, Spendenakquise, Verteilung) zur humanitären Erstversorgung von Geflüchteten aufgebaut. Seitdem unterstützen zahlreiche Bürger*innen und Unternehmen die Diakonia durch bürgerschaftliches Engagement sowie Sach- und Geldspenden.
In den letzten Jahren ist das Angebot der Kleiderkammer auch für weitere Personengruppen mit geringem Einkommen eine feste Anlaufstelle geworden, um sich im Zentrallager am Moosfeld kostenlos mit Textilien wie z. B. Kleidung, Schuhen, Bettwäsche, Handtüchern etc. sowie Hygieneartikeln (je nach Spendenaufkommen) oder an mobilen Ausgabestellen bei kirchlichen bzw. sozialen Einrichtungen – zu sehr niedrigen Preisen – ausstatten zu können. Darüber hinaus gibt es eine kostenlose Abgabe an Standorten der Münchner Tafel e. V.Durch die mobilen Kleiderkammern wird ein Personenkreis erreicht, der das herkömmliche Angebot der Kleiderkammern bisher nicht in Anspruch genommen hat. Wohnortnah und in angenehmer Atmosphäre werden guterhaltene Textilien, Schuhe und Artikel des täglichen Bedarfs (z. B. Taschen, Rucksäcke) für den Preis von höchstens einem Euro – bzw. an Standorten der Münchner Tafel e. V. und im Zentrallager Am Moosfeld kostenlos – angeboten. Die Ware ist, ähnlich wie bei Secondhand-Läden der Diakonia, vorsortiert und wird auf Kleiderständern und in Regalen angeboten.
Es ist beabsichtigt, die mobilen Kleiderkammern weiter auszubauen; soziale und kirchliche Einrichtungen können sich gerne an die Diakonia wenden, wenn sie Interesse an dem Aufbau einer mobilen Kleiderkammer haben.
Auf der Webseite der Diakonia können die aktuellen Öffnungszeiten und Standorte jederzeit eingesehen werden (https://www.diakonia.de/diakonia/ich-suche-hilfe/kleiderkammern).
Aus Sicht des Sozialreferates wird mit dem Angebot der Diakonia dem Prinzip „Nimm dir eine, wenn dir kalt ist“ aus Schweden gefolgt. Die Erfahrungen in München zeigen, dass die Kleiderkammern der Diakonia vielen Bürger*innen mit geringem Einkommen zugutekommen und darüber hinaus ressourcen- und umweltschonend sind.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.