Skateboarding am Gasteig
Antrag Stadträtin Marie Burneleit (Die PARTEI) vom 22.11.2021
Antwort Baureferat:
Sie haben am 22.11.2021 Folgendes beantragt:
„Bei der Neugestaltung der Außenflächen des Gasteigs werden die Außenflächen so geplant und umgebaut, dass ganzjährige oder zumindest saisonale, urbane, großflächige Skatespots entstehen.“
Die Fristüberschreitung bitten wir zu entschuldigen.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teilt Ihnen das Baureferat zu Ihrem Antrag vom 22.11.2021 Folgendes mit:
Im Jahre 2017/2018 wurde von der Gasteig München GmbH (GMG) ein nichtoffener Realisierungswettbewerb für die Generalsanierung Gasteig durchgeführt. Im Rahmen dieses Realisierungswettbewerbes wurde u. a. dem Architekturbüro HENN GmbH und Rainer Schmidt Landschaftsarchitekten GmbH der erste Preis zuerkannt. Anschließend wurden diese Büros mit der Vorplanung beauftragt.
Die Ergebnisse der im Auftrag der GMG erstellten Vorplanung zur Generalsanierung Gasteig wurden im Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 16.12.2020 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 00901) dargestellt. Flächen für Skatespots wurden in der Vorplanung nicht vorgesehen und können aus Gründen des Lärmschutzes auf den Freiflächen des Gasteigs nicht angeordnet werden.
Skateanlagen zählen als Jugendspieleinrichtungen zu den lärmemissionierenden Anlagen. Die zulässigen Immissionswerte, die von Jugendspieleinrichtungen auf Wohngebiete einwirken dürfen, sind im Bundes-Immissionsschutzgesetz geregelt. Im Umfeld des Gasteigs befinden sich allgemeine Wohngebiete, von denen auch für kleine Skateangebote ein Mindestabstand von 80 Metern einzuhalten ist. Dieser erforderliche Mindestabstand kann sowohl im Rahmen der Zwischennutzung als auch nach Abschluss der Sanierung nicht eingehaltenwerden.
Die Umsetzung eines Skatespots ist auf Grund der oben genannten Ausführungen auf den Freiflächen des Gasteigs nicht möglich. Ergänzend möchten wir darauf hinweisen, dass es im Stadtbezirk 5 (Au-Haidhausen) bereits drei Skateanlagen gibt, welche für die Skater*innen ein attraktives Angebot schaffen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.