Zur Berichterstattung in der Abendzeitung vom 6. September unter dem Titel „Radlwege ins Nichts: Er kämpft dagegen“ nimmt das Mobilitätsreferat wie folgt Stellung:
Der betroffene Bürger gibt laut Abendzeitung an, „auf eine Antwort zu warten“. Das Mobilitätsreferat stellt klar, dass ein Mitarbeiter des Referats mehrmals mit ihm in telefonischem sowie Mailkontakt war. Eine weitere Antwort wird in Kürze versandt. Das Mobilitätsreferat möchte zudem ein Gespräch anbieten, um einzelne Straßenabschnitte zu erläutern. Die Meldungen werden an die fachlich zuständigen Sachbearbeiter*innen weitergeleitet. Sobald ein Umbau des Straßenraums an dieser Stelle geplant ist, prüfen die Mitarbeiter*innen natürlich auch die hierzu eingegangenen Hinweise von Bürger*innen. Das Mobilitätsreferat ist für diese Hinweise der Münchner*innen stets dankbar und hat dafür die städtische „Meldeplattform Radverkehr“ geschaffen. Anregungen und Hinweise landen über dieses System dann direkt bei den zuständigen Abteilungen und könnten gezielter bearbeitet werden. Zudem sind auf der „Meldeplattform Radverkehr“ die Antworten für alle Bürger*innen sichtbar, ebenso für die Bezirksausschüsse und für den Stadtrat.
Fachlich gibt es in der Regel mehrere Gründe dafür, dass Radwege enden. Vorhandene Radwege sind häufig Überbleibsel aus vergangenen Jahrzehnten, als die rechtlichen Vorgaben noch andere waren. Laut der aktuell bundesweit gültigen Straßenverkehrsordnung dürfen in Tempo-30-Zonen keine benutzungspflichtigen Radwege, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen mehr angeordnet werden. Viele Radwege aus alter Zeit dürfen also aus rechtlichen Gründen nicht mehr fortgeführt werden. Das Mobilitätsreferat würde sonst den Vorgaben zuwiderhandeln.
Gerade in Erschließungsstraßen mit geringem Verkehrsaufkommen sind bauliche Radwege auch schlicht nicht notwendig. Deshalb müssen Radwege entlang von Hauptverkehrsstraßen aufgelöst werden, wenn die Straße in eine Erschließungsstraße mit Mischverkehr übergeht. Dies ist allerdings kein Missstand, sondern in der bundesweiten Radverkehrsplanung so vorgesehen. Auch gibt es regelkonforme Übergänge von Radwegen in den Mischverkehr, etwa weil z. B. wegen der Bebauung nicht ausreichend Platz für die Schaffung eines Radwegs ist. Auch diese Übergänge sind in den bundesweit gültigen Regelwerken so vorgesehen. Es bestehen darüber hinaus Lücken im Radverkehrsnetz, die auch aus Sicht des Mobilitätsreferats geschlossen werden müssen. Die ehemaligen Pop-up-Radwege, die in dauerhafte Radfahrstreifen umgewandelt wurden, haben z.B. vorhandene Lücken geschlossen. Auch in der Papa-Schmid-Straße wurde kürzlich ein Schutzstreifen als Lückenschluss angeordnet und markiert. Neue Radinfrastrukturprojekte müssen aber stets im engen Austausch mit den Bürger*innen, Bezirksausschüssen etc. geplant und umgesetzt werden. Ohne breite Akzeptanz und einen Ausgleich der Interessen kann die Verkehrswende nicht gelingen.
Die genannten Stellen sind dem Mobilitätsreferat bekannt. Die begrenzten personellen Ressourcen des 2021 gegründeten Referates werden derzeit aber vor allem für die Umsetzung der Bürgerbegehren Altstadt-Radlring und Radentscheid eingesetzt, die der Stadtrat 2019 beschlossen hat. Zu den genannten Stellen im Einzelnen:
Allacher Straße/Angerlohstraße und Allacher Straße
Ein Straßenausbau mit Schutzstreifen ist seit einigen Jahren geplant, musste aber wegen Einwänden der Anlieger*innen zunächst zurückgestellt werden.
Am Nockherberg
Dies ist eine richtlinienkonforme Überleitung des Radverkehrs von einem baulichen Radweg in den Mischverkehr im Bereich einer überbreiten Fahrspur. Für eine Weiterführung des Radwegs wäre die Zusammenlegung von Kfz- und Tramverkehr auf eine gemeinsame Fläche notwendig. Da mit der Einrichtung von durchgängigen Radwegen voraussichtlich Auswirkungen auf den Trambahnbetrieb verbunden sind, wurde dieser Abschnitt zunächst zugunsten anderer Bereiche zurückgestellt.
Barbarossastraße
Dieser Abschnitt liegt in einer Tempo-30-Zone. Der vorhandene Radweg ist Altbestand. Bei anstehendem Sanierungsbedarf ist ein durchgängiger Radwegerückbau vorgesehen.
Bayerstraße
Aus Platzgründen (Trambahngleis, Taxistandplatz, Hotelanfahrtszone) ist die Fortführung der Radwege in diesem Bereich im Bestand nicht möglich. Die Überleitung erfolgt im Bereich einer überbreiten Fahrspur, um die Verflechtung zwischen Rad- und Kfz-Verkehr zu erleichtern. Eine Änderung der Radverkehrsführung in diesem Bereich wird sich durch die geplante Neuordnung des verkehrlichen Umfelds rund um den Hauptbahnhof ergeben und dann realisiert.
Blumenauer Straße
Es handelt sich um das Ende des Zweirichtungsradwegs zwischen Pasing und der Blumenau. Radfahrende können die Fahrbahn geschützt an der Ampel queren oder wie der restliche Verkehr an der Einmündung die Straße unsignalisiert queren und auf die Fahrbahn fahren. Für durchgehende Radwege beidseitig ist im Bestand kein ausreichender Platz vorhanden.
Dachauer Straße
Dies ist eine regelkonforme Überleitung in den Mischverkehr. Die Eisenbahnüberführung Dachauer Straße wird in den kommenden Jahren erneuert. Die Markierung wurde vor wenigen Jahren als Zwischenstufe bis zum Straßen- und Unterführungsausbau umgesetzt. Für die Neugestaltung dieses Bereichs ist der Bau eines beidseitigen Radwegs mit mindestens 2,3 Meter Breite in der Unterführung vorgesehen. Die vorbereitenden Spartenarbeiten zur Erneuerung der Eisenbahnüberführung beginnen in 2023.
Frauenstraße
Die Frauenstraße ist Teil des Altstadt-Radlrings. Um die Radverkehrsanlagen in der Frauenstraße weiterzuführen, fehlt im Bestand der Platz, insbesondere im Bereich des Viktualienmarktes.
Das Mobilitätsreferat hat dieses Radwegende aufgrund von Meldungen auf der Meldeplattform in Abstimmung mit der Polizei geprüft. Das Unfallgeschehen an der Stelle ist unauffällig.
Da der bauliche Radweg endet, muss sich der Radverkehr in den Mischverkehr einfädeln. Dabei hat der Kfz-Verkehr gegenüber dem Radverkehr Vorrang. Eine entsprechende Markierung, die verdeutlicht, dass der Radverkehr an der Stelle anhalten und Vorrang gewähren muss, ist vorhanden. Zudem ist ein Verkehrszeichen, das den Kfz-Verkehr auf einmündende Radfahrende hinweist (Zeichen 138 StVO), errichtet.
Bei einem Ortstermin wurde festgestellt, dass das kurze Stück zum Einfädeln bzw. zum Aufstellen der Radfahrenden verparkt wird. Seitens der Kommunalen Verkehrsüberwachung werden verstärkte Kontrollen an der Stelle durchgeführt.
Für diesen Abschnitt wird im Rahmen der Planungen für den Altstadt-Radl- ring eine größere verkehrliche Untersuchung durchgeführt, in der auch eine Einbahnregelung des Altstadtrings für den Kfz-Verkehr untersucht wird. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im 1.Halbjahr 2023 in den Stadtrat eingebracht.
Georg-Habel-Straße
Für den von Norden kommenden Radverkehr endet vor der Einmündung der Ebenböckstraße der bauliche Radweg. Für den Radverkehr ist über die Einmündung Ebenböckstraße eine richtlinienkonforme Radfurt/Einfädelspur markiert, da hier die Tempo-30-Zone beginnt und der Radverkehr im Mischverkehr geführt wird. Ab dem Ende der Einfädelspur bis zur südlich anschließenden Feuerwehrzufahrt ist ein absolutes Haltverbot beschildert. Insgesamt hat der Radverkehr eine Strecke von ca. 15 Meter zur Verfügung, um in den Mischverkehr einzufädeln.
Der Gehweg auf der Westseite der Georg-Habel-Straße (ab Einmündung Ebenböckstraße Richtung Süden) ist für den Radverkehr wegen der radfahrenden Schulkinder in beide Richtungen freigegeben.
Herzogstraße/Ecke Siegfriedstraße
In der Herzogstraße gibt es nur bis zur Einmündung Siegfriedstraße (zirka 50 Meter) einen baulichen Radweg. Ab der Einmündung gibt es im weiteren Verlauf der Herzogstraße keinen baulichen Radweg mehr. Daher endet auch hier der Radweg, das Ende ist entsprechend beschildert. Da bei der Einrichtung von Radwegen in der Herzogstraße voraussichtlich alle Parkplätze entfallen müssten und damit erhebliche Auswirkungen auf die Liefer- und Lademöglichkeiten an einer Geschäftsstraße verbunden sind, wurde dieser Abschnitt zunächst zugunsten anderer Bereiche zurückgestellt.
Ismaninger Straße
Dies ist eine regelkonforme Überleitung vom baulichen Radweg in den Mischverkehr im Bereich einer überbreiten Fahrspur. Da mit der Einrichtung eines Radwegs voraussichtlich eine erhebliche Anzahl von Parkplätzen entfallen müsste und damit Auswirkungen auf die Liefer- und Lademöglichkeiten an einer Geschäftsstraße verbunden sind, wurde dieser Abschnitt zunächst zugunsten anderer Bereiche zurückgestellt.
Karlsfelder Straße
Auf der Südseite ist ein gemeinsamer Rad- und Gehweg beschildert und für den Radverkehr in beide Richtungen freigegeben. Dieser endet auf Höhe der Einmündung Schwarzhölzlstraße und der Radverkehr wird regelkonform auf die Fahrbahn geleitet, da der Gehweg im weiteren Verlauf Richtung Osten zu schmal wird. Der Straßenraum ist für weitere Radwege nicht breit genug und aufgrund der angrenzenden Bebauung ohne Grund- erwerb von privaten Grundstücken nicht erweiterbar.
Luisenstraße/Arnulfstraße
Dies ist eine richtlinienkonform ausgeführte, signalisierte Fahrradschleuse. Während der Bauzeit rund um den Hauptbahnhof ist kein Platz für einen weiterführenden Radweg und eine Fahrspur (inkl. Baustellenzufahrt) auf dem Bahnhofsvorplatz vorhanden. Eine Änderung der Radverkehrsführung in diesem Bereich wird sich durch die geplante Neuordnung des verkehrlichen Umfelds rund um den Hauptbahnhof ergeben und dann realisiert.
Maria-Eich-Straße
Für die Fortsetzung des baulichen Radwegs ist ohne Entfall der Baumallee kein Platz im Straßenraum vorhanden. Für den Radverkehr ist eine signalisierte Querungsmöglichkeit zur parallel verlaufenden Straße Am Stadtpark vorhanden.
Maria-Eich-Straße (Einmündung Heinrich-Schütz-Weg)
Der bauliche Radweg endet in der Maria-Eich-Straße zirka 10 Meter nach der Einmündung Heinrich-Schütz-Weg. Die Zweirichtungsfurt wurde für Linksabbieger aus dem Heinrich-Schütz-Weg eingerichtet (Schulweg zur nördlichen Querung an Avenariusstraße).
Auf das Radwegende wird der Fahrverkehr in südlicher Richtung mit dem Zeichen 138-10 StVO (Achtung Radverkehr) hingewiesen. Zudem wird der Radverkehr mit einer unterbrochenen Blockmarkierung sichtbar auf die Fahrbahn in den Mischverkehr geführt. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (Gehwege auf beiden Straßenseiten, Baumgraben auf der westlichen Seite zwischen Gehweg und auslaufendem baulichem Radweg) ist im Einmündungsbereich Heinrich-Schütz-Weg leider keine andere Gestaltungsmöglichkeit zur Führung des Radverkehrs gegeben.
Maximilianstraße
Nach der Kreuzung führt die Straße weiter in die Maximilianstraße. Dort fährt der Radverkehr im Mischverkehr. Die Polizei hat die Unfallsituation in der Maximilianstraße im Dezember 2021 aufgrund einer Anfrage als durchschnittlich eingestuft. Besondere Auffälligkeiten oder Gefahrenstellen seien nicht bekannt. Da mit der Einrichtung von Radwegen voraussichtlich Auswirkungen auf die Liefer- und Lademöglichkeiten an einer Geschäftsstraße verbunden sind, wurde dieser Abschnitt zunächst zugunsten anderer Bereiche zurückgestellt. Da über die Maximilianstraße der Baustellenverkehr der zweiten Stammstrecke Marienhof abgewickelt wird, ist eine Neuaufteilung des Straßenraumes erst nach Fertigstellung ab 2030 möglich. Zusammen mit den Planungen zur autoarmen/autofreien Altstadt wird dieser Bereich aufgegriffen.
Nederlinger/Baldurstraße
Von Westen kommend wird der Radverkehr in beide Richtungen gemeinsam mit dem Fußverkehr in einem Grünstreifen parallel zur Nederlinger Straße geführt. An der Ampel endet der Radweg und der Radverkehr wird richtlinienkonform in den Mischverkehr übergeleitet. Wahlweise kann der Radverkehr Richtung Osten den Gehweg nutzen, der auf der Nordseite der Baldurstraße verläuft und für den Radverkehr in beide Richtungen freigegeben ist. Im Bestand fehlt zwischen den bestehenden Baumreihen der Platz für Radwege. Für diese Straßen liegt bereits ein Planungsauftrag des Stadtrats vor. Dem Stadtrat werden voraussichtlich nächstes Jahr Planungsvarianten zur Entscheidung vorgelegt.
Auf der „gefährlich schmalen“ Straße, wie im Artikel beschrieben, darf der Radverkehr nicht fahren. Das Foto zeigt die markierte Radfurt über den signalisierten Knoten über die nach Süden abzweigende Nederlinger Straße und die Radfurt Richtung Norden über die Baldurstraße.
Ohlmüllerstraße
Dieses Radwegende wurde in den vergangenen Jahren bereits mehrfach optimiert. Aus Platzgründen ist hier im Bestand keine Weiterführung über eigene Radwege möglich. Da mit der Einrichtung von Radwegen voraussichtlich Auswirkungen auf die Liefer- und Lademöglichkeiten an einer Geschäftsstraße verbunden sind, wurde dieser Abschnitt zunächst zugunsten anderer Bereiche zurückgestellt.
Planegger Straße
Dies ist eine regelkonforme Überleitung in den Mischverkehr im Bereich einer überbreiten Fahrspur, um die Verflechtung zwischen Rad- und Kfz-Verkehr zu erleichtern. Für eine Fortsetzung des Radwegs müssten alle Parkplätze entfallen.
Ridlerstraße
Für diese Straße liegt bereits ein Planungsauftrag des Stadtrats vor. Dem Stadtrat werden voraussichtlich nächstes Jahr Planungsvarianten zur Entscheidung vorgelegt.
Untermenzinger Straße
Dies ist eine richtlinienkonforme Überleitung des Radverkehrs von einem baulichen Radweg in den Mischverkehr im Bereich einer überbreiten Fahrspur. Hier ist derzeit ein Straßenumbauprojekt in Planung, das derzeit im Hinblick auf die Ziele des Radentscheids angepasst wird.
Winzererstraße
Die Winzererstraße nördlich der Hohenzollernstraße ist Tempo-30-Zone, deshalb ist ein Übergang vom baulichen Radweg auf die Fahrbahn notwendig. Eine kurzfristige Verbesserung wäre durch den Entfall einiger Parkplätze möglich, um den Verflechtungsbereich zwischen Kfz- und Radverkehr aus dem Knoten weiter in die Winzererstraße zu verschieben.
Für diese Straße liegt bereits ein Planungsauftrag des Stadtrats vor. Dem Stadtrat werden voraussichtlich nächstes Jahr Planungsvarianten zur Entscheidung vorgelegt.