Nutzung des städtischen Freizeitgeländes Puppling Nr. 43 in Egling für die Münchner Jugendverbände ermöglichen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Roland Hefter, Anne Hübner, Christian Köning, Barbara Likus, Christian Müller, Cumali Naz, Lena Odell (SPD/Volt-Fraktion) und Dr. Hannah Gerstenkorn, Nimet Gökmenoglu, Marion Lüttig, Clara Nitsche, Bernd Schreyer, Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 25.1.2022
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Mit Ihrem Antrag fordern Sie die Landeshauptstadt München, Kommunalreferat, auf, „das städtische Freizeitgelände Pupplinger Au 43 der verbandlichen Jugendarbeit, zusammengeschlossen im Kreisjugendring München-Stadt (KJR), schnellstmöglich zur Nutzung zu überlassen. Der KJR ist bei der Bemessung des Mietzinses so zu begünstigen, dass eine eigenwirtschaftliche Bewirtschaftung durch den KJR ohne weitere Zuschüsse möglich ist“.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Erlauben Sie mir, Ihnen vorab kurz den aktuellen Verfahrensstand in obiger Angelegenheit zu schildern:
Das Anwesen war bis Ablauf des 31.12.2020 im Wege eines Erbbaurechts an das Bayerische Rote Kreuz (BRK), Kreisverband München, zur Verwendung im Sinne einer karitativen Tätigkeit als Erholungsheim für erholungsbedürftige Einwohner*innen Münchens und für von ihr betreute Kinder und Senior*innen vergeben.
Nach Ende des Erbbaurechts sollte die Nutzung vorübergehend mietvertraglich weitergeführt werden, bis ein neues Erbbaurecht begründet ist. Im Laufe der Verhandlung für eine mietvertragliche Nutzung hat das BRK sein Interesse an der Immobilie jedoch zurückgezogen.
Nachdem der Kreisjugendring München -Stadt (KJR) als einziger Träger über die notwendigen Ressourcen verfügt, das Anwesen Am Kaltenbach 1+2 zu betreiben und zudem erklärt hat, damit den dringenden Bedarf derJugendverbände und Jugendgruppen an Selbstversorgerhäusern bedienen zu können, wurden Vertragsverhandlungen aufgenommen.
Zwischenzeitlich hatte die Gemeinde Egling den dringenden Bedarf, vorübergehend das Objekt für Flüchtlinge aus der Ukraine zu nutzen. Das Objekt wurde daher in Abstimmung mit dem KJR vorläufig bis 31.12.2022 an den Landkreis Bad Tölz- Wolfratshausen zur Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine vermietet.
Nach Beendigung dieser Nutzung wird das Objekt dem KJR zur Verfügung gestellt.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.