Ist die LHM-S die richtige Organisationsform für die Schul-IT der Zukunft?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 28.4.2022
Antwort IT-Referat:
In Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt vorausgeschickt:
„Ab 25.4.2022 wird vom Kultusministerium die BayernCloud Schule (ByCS) eingeführt. ,Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Verwaltungskräfte an den Schulen sollen künftig mit einem zentralen Zugang auf eine breite Palette digitaler Angebote zugreifen können. Bereits bestehende Ange- bote, darunter auch die Lernplattform mebis, werden dazu unter dem Dach der neuen ,BayernCloud Schule‘ gebündelt.‘ (SZ vom 16.3.2022) Nach unserer Kenntnis arbeitet auch die LHM-S daran, ähnliche Services den Münchner Schulen zur Verfügung zu stellen. Es scheinen teure Doppelstrukturen zu entstehen, zumal die Services der BayernCloud den Sach- aufwandsträgern kostenlos zur Verfügung gestellt werden sollen.“
Zu den von Ihnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Ist der Leitungsebene der LHM-S die bevorstehende Einführung der ByCS bekannt?
Antwort:
Die Einführung der ByCS ist den Leitungsebenen selbstverständlich bekannt. Es gab dazu verschiedene Abstimmungen mit dem bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Nach aktuellem Kenntnisstand wird die BayernCloud Schule (ByCS) momentan als zentrale Plattform in Bayern erprobt. In einem Fachgespräch zwischen dem bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus (BayStMUK), dem Referat für Bildung und Sport (RBS) sowie dem IT-Referat wurden die Planungen des Freistaats Bayern gegenüber der Landeshauptstadt München (LHM) präzisiert. Die Erkenntnisse aus diesem Termin wurden der Leistungsebene der LHM-S mitgeteilt und finden im Zukunftsprogramm Berücksichtigung.
Frage 2:
Welche IT-Lösungen werden durch die ByCS obsolet und müssen nicht mehr durch die LHM-S zur Verfügung gestellt werden (aufgeteilt nach Fach- und Standardanwendungen)?
Antwort:
Als Teil der ByCS ist bereits in Nutzung an den Schulen ein dienstliches E-Mail-Postfach für die staatlichen Schulen, mebis als zentrale Lernplattform und Visavid als Videokonferenztool. Diese Tools werden auch in München genutzt. Für das vollständige Angebot der ByCS sei auf die Webseite des Kultusministeriums verwiesen, ebenso für die geplanten Ausbaustufen.
Aufgrund des in Frage 1 erwähnten Fachgesprächs mit dem BayStMUK kann aber bereits jetzt festgestellt werden, dass kurz- bzw. mittelfristig keine durch die LHM-S bereitgestellten Lösungen vollständig obsolet werden. Die ByCS wird seitens des Freistaats Bayern nur den bayerischen Schulen zur Verfügung gestellt. Für sonstige dezentrale Einrichtungen in der Verantwortung des Referats für Bildung und Sport, wie z.B. Kindertageseinrichtungen oder Sportstätten ist es weiterhin notwendig, den vollen Funktionsumfang abzudecken. Auch an den Schulen wird seitens des Freistaats planmäßig keine vollständige Abdeckung der Anforderungen der Schulen stattfinden. Durch die Sachaufwandsträger werden im pädagogischen Bereich weiterhin z. B. Schulverwaltungsprogramme zur Eltern-Einrichtungskommunikation oder Stundenplanprogramme sowie an den
allgemeinbildenden Schulen Fachsoftware für den Unterrichtsbetrieb wie z.B. Lern- oder Versuchsprogramme bereitzustellen sein. Im beruflichen Bereich wird es weiterhin Aufgabe des Sachaufwandsträgers sein, die notwendige Branchensoftware zur Verfügung zu stellen.
Frage 3:
Wie wird durch die ByCS das Geschäftsmodell der LHM-S verändert?
Antwort:
Aufgrund der ByCS werden aktuell keine Auswirkungen auf das Geschäftsmodell der LHM-S gesehen.
Frage 4:
Ist eine mögliche Auswirkung, dass die LHM in Zukunft lediglich noch Endgeräte und Internetzugriff auf ihre Kosten bereitstellen muss und die restliche Software für die LHM kostenfrei über die ByCS bezogen wird?
Antwort:
Mit den vorliegenden Informationen zur ByCS ist eine derartige Auswirkung derzeit nicht absehbar.
Im Auftrag der LHM ist die LHM-S für den gesamten IT-Betrieb an den Münchner Bildungseinrichtungen zuständig. Das inkludiert neben der IT-Hardwareausstattung insbesondere den IT-Support für die Bildungseinrichtungen über den IT-Service Desk der LHM-S und die schulindividuelle Betreuung vor Ort, die digitale Infrastruktur mit IT-Basisdiensten (insb. Verzeichnisdienste, Security-Applikationen, Web-Proxy, Gateway, Firewall), den Backoffice-Systemen (insb. IT-Asset Management, Lizenzmanagement und Service-Management), die Infrastruktur zum Betrieb der Client-Arbeitsplätze (insb. Mobile Device Management, Softwareverteilung und Sicherheitssoftware) sowie die Client-Arbeitsplätze selbst. In Bezug auf das gesamte Software-Portfolio wird sämtliche Software, die auf den Geräten installiert ist, von der LHM-S bereitgestellt. Die umfassenden Differenzierungen insbesondere bei der IT der beruflichen Schulen lassen umfassende Standardisierungen zudem nicht zu.
Frage 5:
Welches Einsparpotential ergibt sich bei der LHM-S durch die ByCS?
Antwort:
Auf Basis der vorliegenden Informationen lässt sich das Einsparpotential aktuell nicht kalkulieren. Abhängig von der Akzeptanz der ByCS an den Einrichtungen sind Einsparungen grundsätzlich über eine geringere Skalierungen von IT-Systemen abbildbar. Dies wurde zwischen dem IT-Referat und der LHM-S auch so abgestimmt und entsprechend im Reboot Zukunftsprogramm berücksichtigt.
Frage 6:
Wenn die komplette Software für die Bildung zukünftig über den Freistaat Bayern/ByCS kostenfrei bezogen werden kann, wozu benötigt die LHM/ LHM-S dann noch ein eigenes Rechenzentrum? Welche Kosteneinsparungen können über die Auflösung des LHM-S Rechenzentrums für die LHM erreicht werden?
Antwort:
Der Freistaat Bayern wird über die ByCS ein definiertes Leistungsspektrum an den Schulen erbringen, wonach derzeit das Einsparpotential nicht kalkulierbar ist. Wir verweisen auf die Ausführungen zu Ziffern 2, 4 und 5.
Frage 7:
Benötigt man nach dem flächendeckenden Rollout der ByCS die LHM-S in der jetzigen Form überhaupt noch?
Antwort:
Wie verweisen auf die Ausführungen zu Ziffern 2 und 4.