LHM-S – Millionengrab ohne Nutzen für die Schülerinnen und Schüler? Teil I
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 28.4.2022
Antwort IT-Referat:
In Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt vorausgeschickt:
„Laut der im Bundesanzeiger veröffentlichten Zahlen hatte die LHM-S von 2018 bis 2020 einen Umsatz i.H.v. rd. 220 Millionen Euro. Nimmt man für das Jahr 2021 (noch nicht veröffentlicht) einen Umsatz in Höhe des Vorjahres an, kommt man auf rd. 340 Millionen Euro. Das, was die LHM-S an Umsatzerlösen generiert, sind letztlich Haushaltsmittel der LHM. Damit soll die Schul-IT betreut und ausgebaut werden.
340 Millionen Euro in vier Jahren sind eine immense Summe. Man darf erwarten, dass hiervon die Schülerinnen und Schüler erheblich profitiert haben. Wir wollen daher wissen, wieviel von den Mitteln tatsächlich bei den Schülerinnen und Schülern vor Ort angekommen ist.“
Zu den von Ihnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wieviel Geld wurde seit der Errichtung der LHM-S pro Jahr 2018 - 2021 für -die IT-Erstausstattung an den betreuten Schulen -die Errichtung und Aufbau der Schul-IT an den betreuten Schulen jeweils ohne Personalkosten ausgegeben?
Antwort:
Die LHM-S verantwortet seit 1. April 2019 den IT-Betrieb an den Münchner Bildungseinrichtungen. 2018 erfolgte der Aufbau der Gesellschaft.
Die IT-Ausstattung der Bildungseinrichtungen vor Ort teilt sich auf in die Ersatzbeschaffungen, die IT-Erstausstattung von Neubauten und sanierten Einrichtungen und die zusätzliche IT-Ausstattung der Bildungseinrichtungen (Digitalisierungsbudgets). Im Rahmen der Neugestaltung der Bildungs-IT wird zudem zentral eine neue IT-Infrastruktur aufgebaut und für sozial benachteiligte Schüler*innen wurden u.a. Leihtablets ausgeliefert. Für den Distanz- und Wechselunterricht in der Covid-19-bedingten Ausnahmesituation hat die LHM-S zudem kurzfristig fünf digitale Unterstützungsmaßnahmen an den Schulen umgesetzt.
Diese Beschaffungswerte entsprechen nicht der betreffenden Kostenerstattung der LHM gegenüber der LHM-S im jeweiligen Jahr. Investitionen der LHM-S (Nettowert der Beschaffungsgegenstände über 800 Euro, demnach die gesamte Hardware über 800 Euro) werden durch Erstattung eines Nutzungsentgelts abgerechnet. Das zugrunde liegende Nutzungsentgelt stellt die SWM der LHM-S auf Basis der Aufwendungen für Abnutzung (AfA) für das beschaffte Anlagevermögen in Rechnung. Das bedeutet, dass sich die Erstattung der Kosten für Investitionen in die Folgejahre verschiebt.
Grundlage für die jährliche Kostenerstattung ist die bescheinigte Teil-Gewinn- und Verlustrechnung (nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB) des testierten Jahresabschlusses der LHM-S für das Geschäftsfeld der IT- und TK-Leistungen.
Das bedeutet, dass der Jahresabschluss zum einen, um die Kosten für das Geschäftsfeld zum Betrieb und Unterhalt der öffentlichen WC-Anlagen reduziert werden muss und zum anderen die konzerninterne Transaktion, der Verkauf der Anlagegüter an die SWM, für die Kostenerstattung korrigiert wird.
Die Kostenerstattung für die IT- und TK-Leistungen für die LHM-S erfolgte in den Jahren 2019 bis 2021 entsprechend in folgender Höhe:
Frage 2:
Wieviel Geld wurde für angestelltes Personal ausgegeben (aufgeteilt nach Geschäftsführung und Mitarbeiter)?
Antwort:
Die Anstellungsverträge inkl. der Vergütungen der LHM-S entsprechen dem Gehaltsniveau des SWM-Konzerns. Zur Anwendung kommt der Tarifvertrag Versorgung (TV-V). Vor dem Hintergrund der Arbeitsmarktsituation für IT-Fachkräfte und IT-Führungskräfte sind auch bei der LHM-S einzelne Positionen in AT-Arbeitsverhältnissen ausgeprägt. Die Einwertung dieser Positionen erfolgt anhand von Benchmarks nach marktüblichen Gesichtspunkten und einer nach SWM-Standard ausgeprägten Bewertungsmatrix. Bezüge der Geschäftsführung der LHM-S können nicht offengelegt werden. Vergleichen Sie hierzu den Hinweis im Finanzdaten- und Beteiligungsbericht der LHM.
Frage 3:
Wie hoch war der durchschnittliche externe Personalbestand seit 2018 und wie viel Geld wurde für dieses externe Personal pro Jahr verausgabt?
Antwort:
In der Tabelle sind die Kosten für die in Anspruch genommenen Fremdleistungen der LHM-S gelistet. Die Leistungen sind nicht auf einzelne Personalstellen zu reduzieren. Inkludiert sind externe Unterstützungsleistungen für den laufenden Betrieb, den Windows-10 Rollout, die WLAN-Pilotierung, die Ausweitung der Verwaltungs-IT, die Baumaßnahmen, das Zukunftsprogramm und die digitalen Unterstützungsmaßnahmen sowie die Servicepauschalen zur Umsetzung der IT-Ausstattung an den Bildungseinrichtungen. Der größte Teil der externen Unterstützung resultiert aus dem Aufbau der Gesellschaft mit zunächst 6 Mitarbeitenden 2018. Um die noch aufzubauenden internen Mitarbeitenden temporär zu substituieren, wurden externe Mitarbeitende eingesetzt. Dafür waren jeweils im Durchschnitt 2019 38, 2020 69 und 2021 33 externe Personen im laufenden Betrieb eingesetzt.
Frage 4:
Auf welcher vertraglichen Basis erbrachten die SWM 2018 - 2021 welche Leistungen für die LHM-S, welche dann zu welchen jährlichen Kosten an die LHM weiterberechnet wurden?
Antwort:
Zwischen den Gesellschaften des Kernkonzerns der SWM und der LHM-S bestehen die folgenden Dienstleistungsverträge:
-Geschäftsbesorgungsvertrag Zentrale Aufgaben
-Vertrag über Kfz-Überlassung/Full Service
-Vertrag über Telekommunikation und Informatik
-Untermietvertrag über Rechenzentrumsflächen und Strom und Fernkälte Rechenzentrum
-Untermietvertrag über Büroflächen Sapporobogen
In Summe ergeben sich daraus die folgenden jährlichen Kosten: