Pflicht zum Gendersternchen an den Münchner Schulen?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Hans Hammer, Dr. Evelyne Menges, Veronika Mirlach und Professor Dr. Hans Theiss (CSU-Fraktion) vom 22.6.2021
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Auf Ihre Anfrage vom 22.6.2021 nehme ich Bezug.
Sie haben Ihrer Anfrage folgenden Text vorausgeschickt:
„Wir treten für die Geschlechtergerechtigkeit ein und begegnen Men- schen, die sich geschlechtlich nicht binär identifizieren, mit vollem Respekt und höchster Wertschätzung. Deshalb irritiert es uns umso mehr, wenn das Weglassen des sog. Gendersternchens als diskriminierendes Verhalten interpretiert wird – wir als CSU-Fraktion stehen in liberaler sprachlicher Tra- dition für ‚Leben und leben lassen‘. Die deutsche Sprache hat sich immer weiterentwickelt, allerdings fast nie staatlich oktroyiert, sondern aus der Mitte der Gesellschaft heraus. Wir wenden uns daher gegen verpflichtende Vorgaben von Seiten der staatlichen oder kommunalen Institutionen, wie sie in der Durchsetzung der sog. ‚gendergerechten Sprache‘ teilweise angewandt werden.“
Zu den von Ihnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die späte Beantwortung Ihrer Anfrage bitte ich zu entschuldigen.
Frage 1:
Gibt es eine städtische Vorgabe für eine „gendergerechte Sprache“ an den Münchner Schulen und anderen Bildungseinrichtungen?
Antwort:
Für den Unterricht an bayerischen Schulen gelten die Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
Das Amtliche Regelwerk für die deutsche Rechtschreibung (= Deutsche Rechtschreibung – Regeln und Wörterverzeichnis) ist für Schulen je nach den rechtlichen Grundlagen in den verschiedenen Ländern des deutschsprachigen Raums verbindlich, wenn es von den staatlichen Stellen aufgrund von Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung beschlossen worden ist. Der Rat für deutsche Rechtschreibung wurde im Jahr 2005 auf der Basis der Wiener Absichtserklärung zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung der Repräsentanten der deutschsprachi-gen Länder vom 1.7.1996 als Nachfolgegremium der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung gegründet. Er wird getragen von der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol, der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und dem Fürstentum Liechtenstein. Luxemburg ist mit beratender Stimme vertreten. Er hat die Aufgabe, die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum zu bewahren und die Rechtschreibung auf der Grundlage des orthografischen Regelwerks weiterzuentwickeln.
In der einschlägigen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (vom 8. Mai 2006; Az.: VI.4-5 S 4400.4-6.38 301) für den Umgang mit der deutschen Rechtschreibung in den Schulen wurde vom Freistaat Bayern festgelegt: Die Amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung ist die verbindliche Grundlage des Unterrichts an allen Schulen.
In seiner Sitzung am 26.3.2021 bekräftigte der Rat für deutsche Rechtschreibung seine Auffassung, mit der geschlechtergerechten Sprache alle Menschen sensibel anzusprechen.
Die Allgemeine Geschäftsanweisung der Landeshauptstadt München (AGAM, Stand 15.10.2020) ist bindend für alle städtischen Beschäftigten. Auch die AGAM sieht das Verwenden geschlechtergerechter Sprache vor. Im dienstlichen Schriftverkehr sowie bei städtischen Bekanntmachungen, Publikationen und Veröffentlichungen aller Art formuliert die Landeshauptstadt München (LHM) Texte im Sinne der sprachlichen Erfüllung des Gleichstellungsgebotes. Die Mitarbeiter*innen der LHM sprechen an erster Stelle Personen geschlechterdifferenziert unter Nennung der weiblichen Form (z.B. Bürgerinnen und Bürger, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) an und kombinieren dies, soweit möglich mit geschlechterneutralen Begriffen (z.B. Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sehr geehrte Beschäftigte). Im Interesse von Lesbarkeit und zur Darstellung geschlechtlicher Vielfalt können entweder Gendersternchen oder das Gender Gap verwendet werden (Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter_innen). Der Genderstern ist keine universelle verpflichtende Vorgabe.
Eine eigene städtische Vorgabe für den Unterricht an den Münchner Schulen und Bildungseinrichtungen gibt es neben der vorgenannten KMBeK des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus nicht.
Frage 2:
Wenn ja, auf welcher Basis bzw. wessen Veranlassung?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 3:
Wenn ja, hat es arbeitsrechtliche oder beamtenrechtliche Konsequenzen für Münchner Lehrerinnen und Lehrer, wenn diese nicht sprachlich „gendern“?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 4:
Wenn ja, hat es Auswirkungen auf die Zensuren von Schülerinnen und Schülern, wenn diese nicht sprachlich „gendern“?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 5:
Wenn ja, wurde der Elternbeirat in diesen Entscheidungsprozess miteingebunden?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 6:
Wenn ja, wurden die Eltern miteingebunden?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 7:
Wie schwierig ist es für Schülerinnen und Schüler, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die möglicherweise ein sprachliches Defizit aufweisen, sich die gendergerechte Sprache anzugewöhnen? Wie kann eine Benachteiligung dieser Schülerinnen und Schüler vermieden werden (Stichwörter „Gleiche Chancen für alle“ und „leichte Sprache“)?
Antwort:
Hierzu liegen dem Referat für Bildung und Sport keine Erkenntnisse in Form von Studien oder Ähnlichem vor. Der LHM ist es ein großes Anliegen, durch geeignete Maßnahmen Diskriminierungen und Benachteiligungen systematisch abzubauen.