Elternbefragung in Münchner Kinderbetreuungseinrichtungen auf gemeinsame Beine stellen
Antrag Stadträtinnen Beatrix Burkhardt und Alexandra Gaßmann (CSU-Fraktion) vom 15.7.2021
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 15.7.2021 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, dass die Befragung der Münchner Eltern über die Zufriedenheit mit den verschiedenen Kinderbetreuungseinrichtungen in Zusammenarbeit mit den Gemeinsamen Elternbeiräten weiterentwickelt wird.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die jährlich stattfindende Elternbefragung ist ein Baustein zur Qualitätssicherung und Entwicklung unseres QSE-Systems. Die Einrichtungen evaluieren über die Ergebnisse ihre eigene pädagogische Arbeit. Um diese kontinuierlich zu verbessern, werden Ziele und Maßnahmen aus der Elternbefragung und der ebenso jährlich durchgeführten Ist-Stand-Analyse formuliert, die in einer Matrix dokumentiert sind und in die Jahresplanung einfließen.
Für 2021 wurde der Fragebogen in einem Arbeitskreis mit Stadtregionsleitungen, Einrichtungsleitungen, der Stabsstelle zur Elternkooperation und bereits unter Beteiligung der Gemeinsamen Elternbeiratsgremien (GEB) aktualisiert.
Die Mitglieder der GEB waren eingeladen, Themen zum neuen Fragebogen einzubringen. Die Vorschläge und Wünsche wurden auf Durchführbarkeit im Sinne des QSE-Systems geprüft und entsprechend umgesetzt. Dieses Vorgehen soll auch in den kommenden Jahren fortgesetzt werden.
Bei den jährlichen Treffen mit Mitgliedern der GEB zur Vorstellung der Befragungsergebnisse, wurde unter anderem auch über die Sicherheit derOnline-Befragung diskutiert. Die zum Verfahren empfohlenen Veränderungen wurden aufgenommen und teilweise umgesetzt.
So werden seit zwei Jahren alle Fragebögen mit Codes bestückt, um eine Mehrfachteilnahme auszuschließen. Der QR-Code zum digitalen Zugang der Befragung ist in 2021 neben den Plakaten auch auf den Fragebögen aufgedruckt.
Um eine möglichst hohe Rücklaufquote zu erzielen, wurde bisher an der sehr arbeitsaufwendigen Hybridmethode (digital und Papier) festgehalten. Gerne gehen wir im Rahmen der Digitalisierung in Diskussion. Die Rücklaufquote der Befragung 2021 betrug trotz Einschränkungen durch Corona 48%, davon beteiligten sich 74,2% der Eltern mit einem Papierfragebogen und 25,8% digital.
Der einheitliche Fragebogen enthält bewusst allgemein gehaltene Aussagen/Fragen, da er für alle Einrichtungsarten mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen einsetzbar sein muss.
Für konkrete, individuelle auf die Einrichtung und deren vielfältigen Konzeptionen ausgelegte Fragen gibt es den „Spezifischen Fragebogen der Einrichtung“. Dieser kann bei Bedarf von den Teams in den Kindertageseinrichtungen ggf. in Zusammenarbeit mit den Elternbeiräten, jederzeit im Jahreskreislauf erstellt werden. Die Befragung ist nicht an eine Befragungszeit gebunden, die Eignung wird von den Stadtquartiersleitungen geprüft und vor Ort ausgewertet.
Unser Anliegen ist immer, die Gemeinsamen Elternbeiratsgremien möglichst frühzeitig einzubinden. Deshalb werden die Mitglieder auch bei der Erstellung des neuen stadtweiten Fragebogens in 2023 wieder sehr gerne zur Teilnahme eingeladen. Wir freuen uns auch weiterhin auf die Zusammenarbeit und Unterstützung der Eltern bei den künftigen Elternbefragungen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.