Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Urteil des Verwaltungsgerichts München letztinstanzlich bestätigt: Die Weißmarkierung der ehemaligen Pop-up-Radwege ist rechtens. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erkannte keine Rechts- oder Ermessensfehler der Landeshauptstadt München, bestätigte damit deren Rechtsauffassung und lehnte den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung ab. Die in der Verhandlung vorgelegten Verkehrszahlen hätten die Einrichtung der Radfahrstreifen in der Elisen-, Theresien- und Rosenheimer Straße gerechtfertigt. Die Radfahrstreifen wurden 2021 markiert, um in diesen Straßen die Sicherheit für die Münchner Radler*innen zu erhöhen.