Baum- und Naturschutz bei Bebauungsplänen ernst nehmen
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Rathaus Umschau 214 / 2022, veröffentlicht am 09.11.2022
Baum- und Naturschutz bei Bebauungsplänen ernst nehmen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann, Hans-Peter Mehling, Tobias Ruff und Rudolf Schabl (Fraktion ÖDP/FW) vom 30.3.2021
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
Sie beantragen, dass die Landeshauptstadt München Architekt*innen und Planer*innen anhält, schon in Entwürfen für Wettbewerbe den größtmöglichen Teil des Altbestands an schützenswerten Bäumen zu erhalten und in die Gestaltung zu integrieren.
Zu Ihrem Antrag vom 30.3.2021 teilen wir Ihnen mit, dass Ihrem Anliegen bereits durch die Sitzungsvorlage 20-26/V 03093 „Baumschutz in der Landeshauptstadt München“ entsprochen wurde. Zu Ihrem Antrag vom 30.3.2021 teilen wir Ihnen zusätzlich Folgendes mit:
Zwei mit Schreiben vom 8.10.2021 und 31.3.2022 beantragten Fristverlängerung für den Antrag 20-26/A 01023 wurde nicht widersprochen.
Nachfolgend sind relevante Auszüge aus dem Beschluss dargestellt:
Die Stadt München setzt den Baumschutz nicht nur über die Anwendung der Baumschutzverordnung um, sondern unter anderem auch im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung neuer Baugebiete, auf der Ebene der Bebauungsplanung und insbesondere im Rahmen der Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung (§§ 1a Abs. 3 S. 1 Baugesetzbuch (BauGB), § 18 Abs. 1 BNatSchG).
Die Bebauungspläne mit integrierter Grünordnung regeln im Vorhinein, wo gebaut werden darf. Sie enthalten die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Im Bebauungsplan sind aus städtebaulichen Gründen z.B. Festsetzungen zu öffentlichen und privaten Grünanlagenflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) sowie zum Anpflanzen von Bäumen, Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen für einzelne Flächen oder für ein Bebauungsplangebiet bzw. Teile davon möglich (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a und b BauGB). Von diesen Festsetzungsmöglichkeiten macht das Referat für Stadtplanung und Bauordnung in den Bebauungsplänen regelmäßig Gebrauch.
Zur Konzeptfindung werden in vielen Fällen städtebauliche und landschaftsplanerische Wettbewerbe durchgeführt. Hier ist die konzeptionelleBerücksichtigung des erhaltenswerten Baumbestands im Umgriff des jeweiligen Vorhabensgebietes regelmäßig ein wichtiges Kriterium zur Beurteilung der Entwurfsqualitäten.
Ergänzend teilen wir Ihnen noch Folgendes mit.
Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Notwendigkeit klimaresiliente Quartiere zu entwickeln, gewinnt die Berücksichtigung von Baumbestand im Rahmen der Bebauungsplanung noch mehr an Bedeutung.
Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass im weiteren Verlauf der Bauleitplanung die Anzahl der Bäume, die erhalten werden können, teils stark von der ursprünglichen Darstellung im Wettbewerbsverfahren abweichen kann. Gründe hierfür sind beispielsweise sicherheitsrelevante Anforderungen zur Kampfmittelräumung oder Altlastensanierung bzw. die Detaillierung der Entwürfe im weiteren Planungsprozess. Daher kann es dazu kommen, dass auch Baumbestand, der im Wettbewerbsentwurf konzeptionell berücksichtigt wurde, nicht erhalten werden kann. Baumbilanzen in Wettbewerbsverfahren können damit eine Sicherheit für die Umsetzbarkeit suggerieren, die so nicht eingehalten werden kann.
Um die Verluste von Baumbestand und den Ersatz durch Neupflanzungen im Bebauungsplanverfahren transparent darzustellen, ist in den Begründungen der Bebauungspläne mit Grünordnung regelmäßig die Anzahl der zu erhaltenden, zu fällenden und festgesetzten neu zu pflanzenden Bäume bilanziert. Zudem werden (insbesondere soweit der Baumerhalt von Belang ist) in aktuellen Wettbewerben zunehmend Baumbilanzen bereits von den Teilnehmenden eingefordert und nicht erst im Rahmen der Vorprüfung ermittelt. Baumbilanzen in Wettbewerbsverfahren ermöglichen eine transparente Darstellung von zu fällenden, erhaltenen und vorgesehenen, neuen Bäumen für die einzelnen Entwürfe, die ein wichtiges Kriterium zur Beurteilung der Entwurfsqualitäten darstellen, vor allem auch hinsichtlich des Aspekts Klimaanpassung, und auch dem Stadtrat im Zuge der Ergebnispräsentation frühzeitig und umfänglich dargelegt werden können.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.