Mit dem Aufstellungsbeschluss für einen sektoralen Bebauungsplan für ein Grundstück an der Claude-Lorrain-Straße in Untergiesing-Harlaching geht der Stadtrat neue Wege für mehr bezahlbaren Wohnraum und wirkt so dem angespannten Wohnungsmarkt entgegen. Basis dafür bildet das Baulandmobilisierungsgesetz des Bundes, das den neuen Bebauungsplantyp im letzten Jahr durch Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) eingeführt hat. Das neue Planungsinstrument soll die Festsetzung geförderten Wohnraums im Innenbereich ermöglichen, was bis zur BauGB-Novellierung nicht möglich war.
Für das Gebiet, das von der Claude-Lorrain-Straße, der Untere Weidenstraße, der Sommerstraße und der Schyrenstraße eingegrenzt wird, liegt derzeit kein Bebauungsplan vor. Es besteht Baurecht im Innenbereich nach § 34 BauGB. Mit dem „Sektoralen Bebauungsplan“ nach § 9 Absatz 2d BauGB liegt den Kommunen seit Frühjahr 2021 ein Instrument vor, das die rechtliche Grundlage bildet, auch in „34er-Gebieten“ geförderten Wohnungsbau festzulegen. Im Fall des Gebietes an der Claude-Lorrain-Straße ist für bestehendes, bislang nicht realisiertes Baurecht ein Anteil von 40 Prozent gefördertem Wohnen, beziehungsweise 20 Prozent Einkommensorientierte Förderung (EOF) und 20 Prozent München Modell (MM) geplant. Die genaue Festsetzung der einzelnen Fördermodelle bleibt dem Bebauungsplanverfahren vorbehalten.
Mehr Informationen zum Projekt unter https://stadt.muenchen.de/rathaus/projekte/stadtplanung.html.