Innenfreie Autostadt
Antrag Stadträtin Marie Burneleit (Die PARTEI) vom 7.9.2022
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Nach § 60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Ihr Antrag beinhaltet viele unterschiedliche Aspekte, u.a. auch Straßenverkehrsrechtliche Fragestellung. Der Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist rechtlich nicht möglich. Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister auf dem Schriftwege zu beantworten.
In Ihrem o.g. Antrag fordern Sie: „Der Altstadtring ist komplett durch eine sechsspurige Autobahn zu ersetzen (siehe Grafik 1). Sämtliche Grundstücke innerhalb des Altstadt-Ringes sind zu enteignen, zu planieren und in Parkplätze umzuwandeln. Geschäfts- und Verwaltungsgebäude ausgenom- men, die ihren Betrieb auf „Drive-Through“ umstellen. Es gilt Schrittgeschwindigkeit für Radfahrerinnen und Fußgängerinnen, Kraftfahrzeuge haben Vorfahrt, SUVs haben Extra-Vorfahrt und alle sind von jeglichen Geschwindigkeitsbeschränkungen befreit. Nichtkraftfahrerinnen dürfen den Bereich Mo-Fr von 9 Uhr bis 11 Uhr nutzen. Die Zufahrt in den Bereich ist außerhalb dieser Zeiten nur mit Kraftfahrzeug gestattet. Eine zentrale Großtankstelle stellt die Versorgung der Kraftfahrerinnen mit genug Diesel und Benzin kostenlos sicher. Landes- und bundesrechtliche Bestimmungen, die dieser Umgestaltung entgegenstehen könnten, sind im Interesse der Bürgerinnen und der Umwelt durch entsprechende Änderungen infolge Initiativen von Politik und Verwaltungsspitze umgehend zu ändern.“
Erklärtes Ziel der Mobilitätswende ist die Stärkung umweltverträglicher und effizienter Verkehrsmittel, die Reduktion des Motorisierten Individualverkehrs sowie die Steigerung der Aufenthaltsqualität öffentlicher Straßenräume, nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Klimawandels. Das Mobilitätsreferat steht neuen Ideen zur Umsetzung der Mobilitätswende zwar grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber, kann Ihrem Antrag aber nicht folgen.
Die in Ihrem Antrag enthaltenen Forderungen nach einem deutlichen Ausbau der Infrastruktur für den Motorisierten Individualverkehr sowie nach Beschränkungen für den Rad- und Fußverkehr auf dem und innerhalb desAltstadtrings erscheinen dem Mobilitätsreferat für die Erreichung der bereits beschlossenen Ziele der Mobilitätswende nicht zielführend und sind kontraproduktiv. Auch verfügt die Landeshauptstadt München als kommunale Gebietskörperschaft nicht über die Legitimation, landes- und bundesrechtliche Bestimmungen zu ändern.
Das Mobilitätsreferat wird daher die Umsetzung der Mobilitätsstrategie 2035 und damit die Verkehrswende in der Stadt weiterverfolgen. Dazu gehören neben einer Vielzahl weiterer Projekte und Vorhaben unter anderem der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs, Verbesserungen für den Fußverkehr, der Aufbau eines stadtweiten Netzes für die Shared Mobility und die Umsetzung der Bürgerbegehren Radentscheid und Altstadt-Radlring.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.