: RKU in eigener Sache: Dieselfahrverbot Umweltzone/Mittlerer Ring
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Rathaus Umschau 234 / 2022, veröffentlicht am 07.12.2022
Zur heutigen SZ-Berichterstattung „München will Ausnahmen für Diesel-Verbot prüfen“ erklärt das Referat für Klima- und Umweltschutz:
Der in dem Artikel erweckte Eindruck, die Stadt plane, das im Entwurf der 8. Fortschreibung vorgesehene zonale Fahrverbot in der um den Mittleren Ring erweiterten Umweltzone zwischen A96 (Lindau) und A995 (Giesing) aufzuweichen, trifft nicht zu. Die Aussagen des Vertreters des Referats für Klima- und Umweltschutz in der Sitzung des Regionalen Planungsverbandes bezogen sich allein auf die Frage der Querungsmöglichkeit der Isar über die Auf- und Abfahrtsspuren der Brudermühlbrücke, die parallel zum Mittleren Ring verlaufen.
In der gestrigen Sitzung des Planungsausschusses des Regionalen Planungsverbandes wurde die Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes zum aktuell laufenden Verfahren der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans behandelt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung haben alle Bürger*innen und Verbände sowie Kommunen die Möglichkeit, bis 12.12.2022 Stellungnahmen abzugeben und Einwände gegen den Entwurf einzulegen. Diese werden dann im Nachgang von der Stadtverwaltung geprüft und abgewogen, bevor der Plan final in Kraft gesetzt wird. In diesem Rahmen wird auch die gestern beratene Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes vor Inkraftsetzung geprüft werden.
Der Regionale Planungsverband fordert in seiner gestern mehrheitlich beschlossenen Stellungnahme u.a. die Ausnahme des Mittleren Rings zwischen A96 und A995 vom Dieselfahrverbot. Diese Forderung wird selbstverständlich im Verfahren der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung wie oben dargestellt geprüft.
In der Sache selbst haben die dem Entwurf der 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans zugrunde liegenden fachgutachterlichen Untersuchungen gezeigt, dass die sichere Einhaltung des Stickstoffdioxid-Jahresgrenzwertes und eine verhältnismäßige Abwicklung der Ausweichverkehre nur mit einem zonalen Diesel-Fahrverbot in der um den Mittleren Ring erweiterten Umweltzone erreicht werden können. Vor diesem Hintergrund scheidet eine Ausnahme einzelner Streckenabschnitte des Mittleren Rings vom Dieselfahrverbot aus.
Da der Autobahn-Ring im Münchner Süd-Westen nicht geschlossen ist, besteht keine großräumige Ausweichroute zum Mittleren Ring. Die Querungsmöglichkeit der Isar stellt dabei eine besondere Herausforderung dar. Vor diesem Hintergrund prüft die Stadtverwaltung aktuell, analog zu der bestehenden Regelung zum LKW-Durchgangsverbot, die Überquerung der Brudermühlbrücke zu ermöglichen, um damit verhältnismäßige Ausweichrouten zu bieten.