Hilfe für den SV Laim während der U-Bahn-Bauphase
Antrag Stadträtinnen Alexandra Gaßmann und Ulrike Grimm (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 28.2.2022
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 28.2.2022 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, die bestehende Flutlichtanlage auf der Freisportanlage an der Riegerhofstraße 20 zu erweitern, damit der Spielbetrieb in den Herbst- und Wintermonaten sichergestellt werden kann.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Dem Referat für Bildung und Sport (Geschäftsbereich Sport) ist bewusst, dass es im Rahmen der Baustelleneinrichtung auf dem Rasenspielfeld an der Gotthardstraße durch die Verlängerung der U5 nach Pasing zu erheblichen Beeinträchtigungen des Trainings- und Spielbetriebes kommen wird, insbesondere, da die Baustelleneinrichtung für einen Zeitraum von ca. 8 Jahren bestehen bleiben wird.
Der Geschäftsbereich Sport und der SV München-Laim e.V. sind bereits seit geraumer Zeit in Kontakt, um eine Lösung für diese Problematik zu finden. Am 4.4.2022 fand diesbezüglich ein Ortstermin zwischen den beteiligten städtischen Stellen und dem SV München-Laim e.V. auf der Sportanlage statt, im Rahmen dessen mögliche Optionen besprochen wurden.
Eine Verlegung der bestehenden Flutlichtanlage scheidet nach Mitteilung des Baureferates aus. Eine Umsetzung ist aus technischen Gründen nicht möglich und weiterhin nicht zielführend, da das Rasenhauptfeld beim Erweiterungsbau der Lukas-Schule München ebenfalls als Baustelleneinrichtungsfläche genutzt werden wird. Der Beginn dieser Baumaßnahme ist für die Jahre 2024 bzw. 2025 vorgesehen. Damit wäre das Rasenfeld auch durch die Installation einer neuen Flutlichtanlage nur sehr eingeschränkt bespielbar. Eine Erweiterung der bestehenden Flutlichtanlage ist ebenfallskeine Alternative, da es nach Einschätzung des Baureferates nicht möglich ist, das Rasenhauptfeld durch die Anbringung zusätzlicher Strahler ausreichend zu beleuchten, so dass ein regulärer Sportbetrieb möglich wäre.
Dennoch konnte eine alternative Lösungsmöglichkeit gefunden werden. Nach Rücksprache mit dem Baureferat und dem SV München-Laim e.V. wird die Anschaffung einer mobilen Flutlichtanlage bevorzugt. Das Baureferat wurde beauftragt, entsprechende Angebote einzuholen. Nach erfolgter Prüfung durch den Geschäftsbereich Sport werden in Abstimmung mit allen Beteiligten die weiteren Schritte veranlasst. Durch Einsatz eines mobilen Flutlichts kann der SV München-Laim selbstständig und individuell auf Änderungen der örtlichen Verhältnissen reagieren und stets für eine optimale Beleuchtung sorgen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.