Kostenzuschuss für Schulmaterialien: Fragen zum genauen Ablauf
Anfrage Stadträtin Alexandra Gaßmann (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 8.9.2022
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 8.9.2022 führen Sie Folgendes aus:
„In der Sitzung des Feriensenats vom 7.9. wurde dem Dringlichkeitsantrag der Stadtratsfraktion CSU mit FREIE WÄHLER vom 24.8.2022 leider nur zum Teil entsprochen. Nun soll nur ein festgelegter Teil der Eltern von dem Zuschuss profitieren. Daraus ergeben sich bezüglich Organisation und Ausführung einige Nachfragen.“
Zu Ihrem Antrag vom 8.9.2022 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie sollen Eltern außerhalb der Bildungs- und Teilhabe-Leistungen (BuT) diese 100 Euro beantragen?
Antwort:
Eltern können den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen in Kopie postalisch bei ihrem zuständigen Sozialbürgerhaus (SBH) und dem Amt für Wohnen und Migration einreichen. Der Antrag kann online unter https://stadt.muenchen.de/service/info/kos-tenzuschuss-fuer-schulmaterial/10338871/ abgerufen werden. Er kann auch persönlich bei den Mitarbeiter*innen „Freiwillige Leistungen“ im zuständigen SBH oder im Amt für Wohnen und Migration gestellt werden. Bei Bewilligung der Leistung wird der Zuschuss auf das Bankkonto der Eltern überwiesen.
Frage 2:
Wer soll Beantragung und Auszahlung in welchem Zeitrahmen kontrollieren?
Antwort:
Die Beantragung läuft ausschließlich in den SBH und im Amt für Wohnen und Migration. Eine Kontrolle der Anträge erfolgt bei den Leistungssachbearbeitungen Freiwillige Leistungen (SB FWL). Sowohl die Anträge als auch die nötigen Unterlagen werden dort geprüft und bearbeitet. Falls nicht alle Informationen und/oder Unterlagen vorliegen, wird bei den Eltern nachgefragt, um den Zuschuss gewähren zu können. Die Auszahlungen werdenin Listen erfasst und können vom Amt für Soziale Sicherung (S-I), von dem Fachbereich Freiwillige Leistungen beim Gesellschaftlichen Engagement (S-GE) und den zuständigen Finanzabteilungen in SAP abgerufen werden.
Frage 3:
Wird die Auszahlung bei sofortiger Antragstellung noch im September erfolgen können?
Antwort:
Nach der Antragstellung werden die Listen mit den Auszahlungsanordnungen noch am selben Tag an die Finanzabteilung im Sozialreferat übermittelt, verbucht und an die Stadtkasse zur Auszahlung weiter gegeben.
Frage 4:
Bis wann kann spätestens mit der Auszahlung gerechnet werden?
Antwort:
Anträge können bis zum 30.11.2022 gestellt werden. Wann die letzten Auszahlungen nach diesem Termin bei den Eltern eingehen, hängt von der Personalsituation in den beteiligten Bereichen ab. Bei voller Besetzung dauern Auszahlungen in der Regel bis zu zwei Wochen.
Frage 5:
Ist das Sozialreferat/sind die Sozialbürgerhäuser personell gerüstet, um die zu erwartenden Anträge zeitnah (innerhalb von vier Wochen) zu bescheiden und auszuzahlen?
Antwort:
Um die Mittel für den Kostenzuschuss für Schulmaterialien zügig auszuzahlen, werden keine Bescheide verschickt. Bei Bewilligung der Leistung wird der Zuschuss auf das Bankkonto der Eltern überwiesen. Ob die Mittel innerhalb von vier Wochen ausgezahlt werden können, hängt vor allem von der Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen ab. Derzeit sind die Sachbearbeitungen Freiwillige Leistungen in den SBH personell nicht ausreichend aufgestellt, um alle Aufgaben in ihrem Bereich zeitnah zu erfüllen. Sie sind bereits jetzt überlastet. In einer im Jahr 2021 durchgeführten Personalbedarfsermittlung (PBE) wurde festgestellt, dass in den zwölf SBH ein Personalbedarf von 25,32 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) in E8 besteht. Dies entspricht einem durchschnittlichen Bedarf von 2,11 VZÄ pro Sozialbürgerhaus. Laut Stellenplan (Stand Februar 2022) stehen 18,63 VZÄ für die Freiwilligen Leistungen in den SBH zur Verfügung. Im Amt für Wohnen und Migration sind es 2,0 VZÄ. Damit fehlen derzeit bereits 6,69 VZÄ für dieBearbeitung der schon bestehenden Freiwilligen Leistungen in den SBH. Allerdings wurde die PBE zu Beginn der Corona-Krise durchgeführt. Seitdem sind die Antragszahlen aufgrund der Corona-Krise und den Auswirkungen des Ukraine-Krieges deutlich gestiegen. Dafür wurden mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats vom 30.11.2022 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 07814) 6,5 VZÄ unbefristet beschlossen. Zusätzlich werden die Kolleg*innen der Freiwilligen Leistungen den von den Stadtwerken München aufgesetzten Wärmefond in Zusammenarbeit mit den Freien Trägern ausreichen. Dazu wurden mit dem Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats vom 30.11.2022 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 07814) weitere 17,5 VZÄ befristet auf zwei Jahre beschlossen.
Auch die Auszahlung des Kostenzuschusses für Weihnachtsbeihilfen an den großen Personenkreis der grauen Münchenpass Empfänger*innen soll durch die Sachbearbeitungen Freiwillige Leistungen in den SBH und dem Amt für Wohnen und Migration erfolgen.