Münchner Sternenkindernetzwerk wird dauerhaft gefördert
-
Rathaus Umschau 241 / 2022, veröffentlicht am 16.12.2022
(16.12.2022 – teilweise voraus) Eine Fehl- oder Totgeburt, ein medizinisch indizierter Schwangerschaftsabbruch oder ein früher Kindstod in den ersten Lebensmonaten sind für Familienangehörige in der Regel traumatische Erlebnisse und erfordern eine enge und kontinuierliche Unterstützung und Begleitung der Betroffenen. Das Münchner Sternenkindernetzwerk unterstützt trauernde Familien und wird bereits seit 2020 vom Gesundheitsreferat bezuschusst. Nun hat der Gesundheitsausschuss die dauerhafte Förderung des Netzwerks beschlossen.
Bürgermeisterin Verena Dietl: „Statistisch betrachtet erleidet jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben eine Fehlgeburt oder eine stille Geburt. Um dieses einschneidende Erlebnis zu bewältigen, braucht es professionelle Unterstützung. Mit der Übernahme des Münchner Sternenkindernetzwerks in die Regelförderung schließt die Landeshauptstadt München dauerhaft eine wichtige Versorgungslücke im Bereich trauernder Eltern. Der Zugang zu diesen niedrigschwelligen Angeboten wie der Akutbegleitung für betroffene Mütter und Familien bleibt damit auch zukünftig erhalten.“
Die Anzahl der Sternenkindereltern, die begleitet werden, hat sich seit 2018 mehr als verdoppelt auf insgesamt 78 Familien im Jahr 2021. Mittlerweile werden viele Betroffene durch die Kliniken direkt an das Netzwerk verwiesen, teils schon ab der Diagnosestellung einer lebensverkürzenden Erkrankung oder dem Versterben des Kindes im Mutterleib.
Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek: „Die steigende Nachfrage und Inanspruchnahme von Angeboten des Münchner Sternenkindernetzwerks durch frühtodbetroffene Eltern unterstreicht die Bedeutung dieser Einrichtung. Mit unserer Förderung ermöglichen wir unter anderem die Vernetzung und Fortbildung von medizinischem Fachpersonal und die Qualifizierung von Trauerbegleiter*innen, die für die Betreuung der betroffenen Angehörigen dringend gebraucht werden.“
Die Vollversammlung des Stadtrats muss diesen Beschluss des Gesundheitsausschusses noch bestätigen.