Chancen-Aufenthaltsrecht: KVR bereitet sich auf Umsetzung vor Archiv
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Rathaus Umschau 244 / 2022, veröffentlicht am 21.12.2022
Nun steht es fest: Das Chancen-Aufenthaltsrecht kommt. Das hat der Bundesrat am 16. Dezember gebilligt, nachdem das neue Gesetz am 2. Dezember vom Bundestag beschlossen worden war. Kernstück des neuen Gesetzes: Ausländer*innen mit einem ungeklärten Rechtstatus wird die Chance gegeben, ein langfristiges Bleiberecht zu erhalten. Das betrifft hauptsächlich Personen, die zum 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren ohne sicheren Aufenthaltsstatus in Deutschland leben und aktuell geduldet sind. Die Ausländerbehörde München schätzt, dass mehr als 1.500 Münchner*innen von den neuen Regeln profitieren könnten. Sie haben dann voraussichtlich ab dem neuen Jahr die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate zu erhalten. Im Gegenzug sollen sie sich in dieser Zeit bemühen, Voraussetzungen für einen regulären Aufenthaltstitel zu schaffen. Dazu zählen insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts, Kenntnisse der deutschen Sprache und der Identitätsnachweis. Deutsche Wirtschaftsverbände haben sich intensiv für die neuen Vorschriften eingesetzt. Wirtschaftsbürgermeisterin Katrin Habenschaden: „Der Bundestag hat mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht die Weichen für viele Menschen gestellt, ihren unsicheren Aufenthaltsstatus hinter sich zu lassen. Zitterpartien, die insbesondere sogenannte ,Kettenduldungen‘ mit sich bringen, sollen damit der Vergangenheit angehören. Davon profitieren nicht nur die Betroffenen und deren Familienangehörige, sondern auch unsere gesamte Gesellschaft. Denn wer einen sicheren Aufenthaltsstatus hat, kann sein Leben in Deutschland auch besser planen und sich nachhaltig in unsere Gemeinschaft einbringen. Vom Chancen-Aufenthaltsrecht profitieren auch Münchner Unternehmen, denn das Gesetz bietet gut integrierten Geduldeten die Aussicht auf eine langfristige Bleibeperspektive im Betrieb. Gerade angesichts des massiven Arbeitskräftemangels ist es wichtig, alle Potentiale zu nutzen.“
Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl: „Die Bundesregierung sendet mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht ein wichtiges Signal an ausländische Menschen in Deutschland. Die neuen Bleiberechtsregeln helfen besonders denjenigen, die bereits lange hier leben, aber keine Chance hatten, einen Aufenthaltstitel zu erlangen. Sie werden nicht mehr jeden Tag darüber grübeln müssen, ob zum Beispiel ihre Duldung wieder verlängert wird. Stattdessen können sie ihre Energien darin investieren, Perspektiven für die Zukunft zu schaffen. Die Ausländerbehörde bereitet sich momentan intensiv darauf vor, die neuen Regeln in die Praxis umzusetzen. Sie wird Betroffene rechtzeitig durch persönliche Anschreiben direkt und durch einen Internetauftritt informieren.“
Infos zur Antragsstellung und zum weiteren Vorgehen werden in Kürze unter https://stadt.muenchen.de/buergerservice/ausland-migration.html veröffentlicht.