Zu der von der Staatsregierung geplanten Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich in Bayern erklärt Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek: „In meinen Augen wäre es ein großer Fehler, die Impfpflicht für Pflegekräfte auszusetzen – noch dazu, ohne einen konkreten Zeitraum zu benennen. Die Politik muss Stellung beziehen für die Impfpflicht, denn nur durch sie kommen wir aus dieser Pandemie. Und im ersten Schritt muss diese Impfpflicht in den medizinischen Einrichtungen und Pflegeheimen durchgesetzt werden. Hier geht es um die hochvulnerablen Gruppen, für die eine Erkrankung mit dem Corona-Virus auch meist schwere Verläufe und leider oft auch den Tod bedeuten kann. Diese Personengruppe muss unseren besonderen Schutz erhalten. Mit einer Impfpflicht für Pflegekräfte und das übrige Personal in diesen Bereichen stellen wir uns unserer Verantwortung! Es ist erwiesen, dass die Übertragungswahrscheinlichkeit bei Geimpften und Geboosterten stark reduziert ist im Vergleich zu Ungeimpften.
Auch wenn die Impfung eine Infektion nicht immer verhindern kann, so schützt sie doch bei allen bislang in Deutschland verbreiteten Varianten gut vor schweren Krankheitsverläufen und verhindert Todesfälle. Deshalb schützen Impfungen auch die Pflegekräfte selbst – aber eben auch die stark gefährdeten älteren und vorerkrankten Mitmenschen. Selbstverständlich entscheidet das GSR über Tätigkeitsverbote im Rahmen des ihm nach dem Gesetz eingeräumten Ermessens – und bezieht bei dieser Entscheidung natürlich alle Umstände und somit auch Aspekte wie die Versorgungssicherheit mit ein.
Von Dezember auf Januar ist der Anteil der ungeimpften Mitarbeitenden in den vollstationären Pflegeeinrichtungen in München von 13 auf 7 Prozent gesunken. Das zeigt eindeutig, dass die Impfpflicht der richtige Weg ist.“