Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Geburtshilfe
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 18.3.2021
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Ihrer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
„In Deutschland kommen fast alle Kinder in den Krankenhäusern zur Welt. Bereits vor der Corona-Pandemie war die Situation der Geburtshilfe in München mehr als angespannt. In vielen Krankenhäusern herrscht Personalmangel. Die Gynäkologischen Abteilungen haben Schwierigkeiten, freie Stellen zu besetzen. Die viel zu knappe Personalbesetzung führt dazu, dass es an Tagen mit vielen Geburten zu einer Überlastung von Geburtsstationen kommt oder kurzfristige Schließungen die Folge sind. Viele Klinikhebammen geben ihren Beruf wegen der wachsenden Arbeitsbelastung auf Das Personal in den Geburtsstationen tun alles in ihrer Kraft stehende, um die Situation für die Gebärenden sehr gut zu meistern.“
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet. Zunächst bedanke ich mich für die Fristverlängerung und kann jetzt die einzelnen Punkte Ihrer Anfrage unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Münchner Geburtskliniken und Geburtshäuser, der Berufsfachschule für Hebammen am Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München sowie der Katholischen Hochschule München (Studiengang Hebammenkunde) wie folgt beantworten:
Frage 1:
Wie viele Hebammen/Entbindungspfleger sind in der Landeshauptstadt München tätig? Bitte, wenn möglich, nach freiberuflichen und innerklinischen Hebammen/Entbindungspfleger auflisten.
Antwort:
Nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 3 Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG) sind alle selbständigen freiberuflichen Hebammen/Entbindungspfleger, die in München ihren Beruf selbständig ausüben, beim Gesundheitsreferat der Landeshauptstadt München meldepflichtig. Im Jahr 2021 waren in München 477 Hebammen/ Entbindungspfleger gemeldet. Ihre Anzahl steigt seit Jahren kontinuierlich an (2017: 371, 2018: 410, 2019: 455, 2020: 471).Die Gesamtanzahl der in der Landeshauptstadt München tätigen Hebammen/Entbindungspfleger ist schwierig zu ermitteln, da ein Teil der oben bezifferten Personen gleichzeitig im Belegsystem der Münchner Geburtskliniken tätig ist. Im Jahr 2021 waren insgesamt 182 Hebammen/Entbindungspfleger für Münchner Geburtskliniken tätig, wovon mindestens 57 Personen angestellt waren. Da nicht alle Geburtskliniken differenzierte Angaben gemacht haben, kann die genaue Anzahl von Hebammen/Entbindungspflegern, die in München insgesamt tätig sind, nicht präziser ermittelt werden.
Frage 2:
Wie hat sich die Geburtenrate und die Zahl der Geburten in der Landeshauptstadt München in den letzten drei Jahren entwickelt (Bitte differenziert nach klinischen und außerklinischen Geburten sowie quartalsmäßig aufschlüsseln)?
Antwort:
Der Trend eines kontinuierlichen Anstiegs der Geburtenzahlen in München seit den 1980er Jahren hat sich abgeschwächt, und die Geburtenzahlen sind mit 17.587 Geburten im Jahr 2018, 17.509 Geburten in 2019 und 17.593 in 2020 weitgehend stagniert. 2021 war erneut ein größerer Anstieg der Geburtenzahlen auf 18.330 zu verzeichnen. Die Geburtenzahlen umfassen hier alle lebendgeborenen Neugeborene, deren Mütter mit Hauptwohnsitz in München gemeldet sind. Datenquelle für die Anzahl der Geburten von Münchnerinnen ist das Einwohnermelderegister des Kreisverwaltungsreferats der Landeshauptstadt München. Diese Geburtenzahlen liegen dem Gesundheitsreferat für die Jahre 2018 bis 2020 auch differenziert nach Quartal vor:
* Lebendgeborene, deren Mütter mit Hauptwohnsitz in München gemeldet sind
(Quelle: Statistisches Amt München – ZIMAS, Stand August 2021)
Die medizinische Versorgung während der Schwangerschaft und Geburt umfasst in München zudem zusätzliche Entbindungen von Frauen, die ihren Wohnsitz nicht in München haben. Über die Zahlen aller Geburten,die im Münchener Stadtgebiet stattgefunden haben, geben die Münchner Standesämter Auskunft. Im Jahr 2018 wurden 21.679, 2019 insgesamt 22.404 und im Jahr 2020 21.948 in München stattgefundene Geburten beurkundet, d. h. durchschnittlich 20% aller Geburten in München waren in dem Betrachtungszeitraum von 2018 bis 2020 Entbindungen von Nicht-Münchnerinnen.
Die Geburtenrate von Frauen (Anteil der Lebendgeborenen je 1.000 Frauen mit Hauptwohnsitz in München im Alter von 15 bis 44 Jahre) lag im Jahr 2018 bei 57,1 und im Jahr 2019 sowie auch im Jahr 2020 bei 51,5. Verglichen mit dem ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts (allgemeine durchschnittliche Geburtenrate von 45,6 in den Jahren 2001 - 2010) war die durchschnittliche Geburtenrate im zweiten Jahrzehnt (2011 - 2020) mit 50,6 höher.
Frage 3:
Wie viele Geburten haben davon in der München Klinik, in anderen Geburtskliniken oder Entbindungseinrichtungen bzw. als Hausgeburten stattgefunden?
Antwort:
Eine Differenzierung der Daten des Einwohnermelderegisters nach klinischen und außerklinischen Geburten ist nicht möglich.
In der München Klinik haben in den Jahren 2018, 2019 und 2020 insgesamt mehr als 18.000 Geburten stattgefunden.
Eine Abfrage der beiden Münchner Geburtshäuser hat ergeben, dass im Jahr 2018 insgesamt 250 Geburten, im Jahr 2019 insgesamt 296 Geburten und im Jahr 2020 insgesamt 325 Geburten in einem Münchner Geburtshaus stattgefunden haben. Verlegungen vor oder während der Geburt in eine Klinik sind hier nicht eingerechnet. Der Anstieg der Anzahl der Geburten ist zum Teil darauf zurückzuführen, dass eines der beiden Geburtshäuser erst im Sommer 2018 eröffnete. Beide Geburtshäuser verzeichnen jedoch seit Jahren einen konstanten Anstieg von Anfragen.
Frage 4:
Wurde die Geburtshilfe bei der Zuteilung von Schutzausrüstung seit Beginn der Pandemie im klinischen und außerklinischen Bereich berücksichtigt? Falls nicht von Beginn der Pandemie an: Seit wann wird sie berücksichtigt?
Antwort:
Mit Beginn der COVID-19-Pandemie in Deutschland im März 2020 stieg der Bedarf an persönlicher Schutzausrüstung (PSA) für den professionellen Einsatz stark an, darunter unter anderem Atemschutzmasken für den professionellen Einsatz, aber auch Schutzkleidung und Einmalhandschuhe. Eine Differenzierung der Zuteilung von persönlicher Schutzausrüstung nach Fachabteilungen in den verschiedenen Münchner Krankenhäusern ist für das Gesundheitsreferat nicht möglich. Eine eigene Umfrage im August 2020 zur Zufriedenheit im Umgang mit der Corona-Pandemie, die auch den Themenbereich „Schutzausrüstung und Geräteausstattung“ umfasste, ergab, dass die Vertreter*innen der Krankenhäuser zu dem Zeitpunkt überwiegend zufrieden mit der Ausstattung mit PSA waren. Ein Teil der Befragten berichtete aber auch von Defiziten, von Lieferproblemen, überhöhten Preisen und Problemen mit Material, das nicht den Qualitätsanforderungen entsprach.
Eine Rückmeldung der München Klinik zu dieser Frage ergab, dass die Bereitstellung von Schutzausrüstung in der München Klinik zu jeder Zeit gewährleistet war.
Frage 5:
Unterstützt die Landeshauptstadt München die Hebammen/Entbindungspfleger bei der Durchführung von Kursen trotz der Corona-Pandemie – zum Beispiel durch die Zurverfügungstellung von ausreichenden Raumkapazitäten zur Wahrung des Abstandsgebotes?
Antwort:
Das Gesundheitsreferat steht über die Umsetzung des Bayerischen Förderprogramms Geburtshilfe in kontinuierlichem Austausch mit der stationären und der ambulanten Geburtshilfe. Entsprechende Anfragen sind dem Gesundheitsreferat nicht bekannt.
Frage 6:
Welche Regelungen gelten bzw. galten für den Zutritt für werdende Väter und gewordene Väter beim Besuch von Mutter und Kind in den Kliniken?
Antwort:
Zu Beginn der Verbreitung des SARS-CoV2-Virus in Bayern wurden bereits in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) „Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) – Vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie“ vom 20.3.2020 (BayMBl. 2020 Nr. 152) und in der „Bayerischen Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie“ vom 24.3.2020 (BayMBl. 2020 Nr. 130) Ausnahmen von der Besuchsuntersagung in Krankenhäusern für Geburts- und Kinderstationen für engste Angehörige und Palliativstationen und Hospize gemacht. Die damalige bayerische Gesundheitsministerin hatte u.a. in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass bei der Geburt von Kindern deren Väter und engste Angehörige trotz der Coronavirus-Schutzmaßnahmen in Krankenhäusern die Mutter besuchen können (Pressemitteilung Nr. 98/GP vom 28.3.2020). Das StMGP stellte in Bezug auf die Besuchsregelung klar, dass Väter und engste Angehörige zur Geburtsbegleitung von Schwangeren und auch nach der Geburt auf die Entbindungsstation dürfen. Zu den engsten Angehörigen zählten auch enge Bezugspersonen. Für diese war grundsätzlich ein Besuchsrecht gegeben, soweit für diese nicht das Betretungsverbot für Kontaktpersonen der Kategorie I und II gemäß der Allgemeinverfügung „Einschränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen“ vom 13.3.2020 (Az. G51b-G8000-2020/122-56) galt und die entsprechenden Hygiene-Voraussetzungen eingehalten wurden.
In der Pressemitteilung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 28.3.2020 wurde darauf hingewiesen, dass die Hygiene-Abteilungen der Krankenhäuser festzulegen haben, unter welchen Bedingungen Besuch zugelassen wird und welche infektionspräventiven Hygienemaßnahmen gegen eine Ansteckung mit dem Corona-Virus zu treffen sind. Zu den Hygienemaßnahmen zählen insbesondere das Tragen von Schutzkleidung, die Überprüfung des Gesundheitszustandes der Besucher*innen (kein Hinweis auf einen respiratorischen Infekt), zeitliche Vorgaben des Besuchs und Meidung des Kontakts zum (medizinischen) Personal.
Vor diesem Hintergrund haben die Geburtskliniken im Verlauf der Corona-Pandemie unterschiedliche Vorsichtsmaßnahmen für die einzelnen Häuser umgesetzt, die der Eindämmung des Infektionsgeschehens und dem Schutz der Neugeborenen, der (werdenden) Eltern, Patient*innen und Mitarbeiter*innen in den Kliniken dienen sollen. Grundsätzlich gilt es, die Maßnahmen an die konkreten Verhältnisse in den Krankenhäusern mit geburtshilflichen Abteilungen anzupassen.Zu einer Einigung der Geburtskliniken untereinander auf ein einheitliches Vorgehen zur Verringerung des Infektionsrisikos in der Geburtshilfe kam es nicht. Zeitweise beschränkten sich in der Zeit hoher Fallzahlen die Klinikleitungen einiger Häuser darauf, Väter nur während der zur Geburt führenden Phase des Geburtsvorgangs und nur im Kreißsaal zuzulassen, d.h. Ambulanzen, präpartale Stationen, Operationssäle und Wochenbettstationen durften von Besucher:innen bzw. Begleiter:innen nicht betreten werden. Die Kliniken machen von ihrem Hausrecht Gebrauch und legen eigenständig fest, wie es, z. B. hinsichtlich der Besuchszeiten, gehandhabt wird.
Eine Auswertung der im zweiten Halbjahr 2021 gültigen Regelungen ergab, dass die Anzahl der Besucher*innen im Regelfall auf eine Person beschränkt war. Bei einer Klinik war die Wochenbettstation von Besuch ausgenommen. Wechselnde Personen waren in den meisten Kliniken nicht zugelassen, was bedeutet, dass das Besuchsrecht im Regelfall vermutlich vom Kindsvater, der Partner*in der Schwangeren/Wöchnerin oder einer anderen engen Bezugsperson wahrgenommen wird. In allen Kliniken fanden sich Regelungen zu notwendigen Schutzmaßnahmen sowie zur zulässigen Häufigkeit und Dauer der Besuche.
Frage 7:
Wie viele Menschen haben in den letzten fünf Jahren in der Landeshauptstadt München eine Ausbildung zur Hebamme/zum Entbindungspfleger bzw. eine zu einer Tätigkeit in der Geburtshilfe befähigende Ausbildung oder ein dahingehendes Studium aufgenommen? Bitte jeweils nach Kalen- derjahren aufschlüsseln.
Antwort:
2016: 16 (Berufsfachschule für Hebammen)
2017: 22 (Berufsfachschule für Hebammen)
2018: 23 (Berufsfachschule für Hebammen)
2019: 27 (Katholische Hochschule München, Studiengang Hebammenkunde)
2020: 27 (Katholische Hochschule München, Studiengang Hebammenkunde)
Ein Aufbau an Studienplätzen ist geplant.
Frage 8:
Wie viele Menschen haben in den letzten fünf Jahren in der Landeshauptstadt München eine Ausbildung zur Hebamme/zum Entbindungspfleger bzw. eine zu einer Tätigkeit in der Geburtshilfe befähigende Ausbildung oder ein dahingehendes Studium beendet? Bitte jeweils nach Kalenderjah- ren aufschlüsseln.
Antwort:
2016: 19 (Berufsfachschule für Hebammen)
2017: 21 (Berufsfachschule für Hebammen)
2018: 18 (Berufsfachschule für Hebammen)
2019: 19 (Berufsfachschule für Hebammen)
2020: 24 (Berufsfachschule für Hebammen)
Die vereinzelte Zunahme der Schülerzahl liegt daran, dass Schüler*innen an die Berufsfachschule für Hebammen wechselten oder Fachkräfte für Gesundheit- und Krankenpflege ins zweite Schuljahr in eine verkürzte Hebammenausbildung eingestiegen sind.
Frage 9:
Wie viele Überstunden/Mehrarbeit leisteten Hebammen oder Entbin- dungspfleger, Pflegekräfte und Ärzt*innen in den jeweiligen Fachabteilun- gen der München Klinik seit dem 1.3.2020 bis zum 31.3.2021 im Vergleich zu 1.3.2019 bis zum 31.3.2019? (Bitte monatlich und getrennt nach Berufs- gruppen und Standorten aufschlüsseln)?
Antwort:
Hierzu gibt die München Klinik folgende Auskunft: Überstunden/Mehrarbeit unterliegen in allen Berufsgruppen gewissen Schwankungen und können nicht im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gesehen werden. Die Berichtsdaten mit den Einzelheiten für die diversen Standorte liegen dem Gesundheitsreferat vor. Sie sind sehr umfangreich und im Rahmen dieses Antwortschreibens nicht darstellbar. Sie können jedoch beim Gesundheitsreferat eingesehen werden.
Frage 10:
Wie viele Stellen von Hebammen oder Entbindungspfleger, Pflegekräfte und Ärzt*innen in den jeweiligen Fachabteilungen der München Klinik waren zum 31.1.2020, zum 30.6.2020, zum 31.12.2020 und zum 31.3.2021 jeweils unbesetzt (Bitte getrennt nach Berufsgruppen und Standort auf- schlüsseln)?
Antwort:
Hierzu gibt die München Klinik folgende Auskunft: Freie Stellen in allen Berufsgruppen werden zeitnah nachbesetzt oder temporär durch Leihar-beitskräfte ersetzt. Die Berichtsdaten mit den Einzelheiten für die diversen Standorte liegen dem Gesundheitsreferat vor. Sie sind sehr umfangreich und im Rahmen dieses Antwortschreibens nicht darstellbar. Sie können jedoch beim Gesundheitsreferat eingesehen werden.
Frage 11:
Gab es seit dem 1.3.2020 Sperrungen/Aufnahmestopps von Kreißsälen? Falls ja: Wann und mit welcher Dauer? Wegen der Corona-Pandemie oder aus welchen anderen Gründen? Wie viele Gebärende waren davon jeweils betroffen?
Antwort:
Seit dem 1.3.2020 waren die Geburtskliniken in München immer wieder zu Aufnahmestopps gezwungen. Die Zahlen schwanken zwischen kei-
nem Aufnahmestopp (München Klinik) bis hin zu 175 Schwangeren, die seit 1.3.2020 (Standorte des Klinikums der Ludwig-Maximilians-Universität München) nicht aufgenommen werden konnten. Wann die Aufnahmestopps waren und wie lange sie jeweils dauerten, kann im Detail nicht angegeben werden.
Als Gründe werden von den Kliniken übereinstimmend nicht der Mangel an Hebammen/Entbindungspflegern oder Auswirkungen der Corona-Pandemie angegeben, sondern vielmehr der seit langem bekannte Mangel an Fachkräften in der Kinderkrankenpflege bzw. in der Neonatologie sowie in der Intensivmedizin. So berichtete das Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität, dass aufgrund des Pflegemangels in München (und dem Umland) täglich nur ca. 50 - 60% der neonatologischen Versorgungskapazitäten zur Verfügung stünden. In den nächsten Monaten und Jahren würden zudem nur 30 - 40% der Pflegefachkräfte ausgebildet, die nötig wären, um den Status Quo zu erhalten.
Frage 12:
Welche Maßnahmen ergreift die Landeshauptstadt München, um das Berufsbild der Hebamme/des Entbindungspfleger zu stärken und junge Menschen für den Beruf zu begeistern?
Antwort:
Die Landeshauptstadt München hat keine direkte Zuständigkeit für die Ausbildung oder Förderung von Nachwuchskräften in der Geburtshilfe. Aufgrund ihres Sicherstellungsauftrags in der Geburtshilfe ist jedoch die Gewinnung und Förderung von angehenden Hebammen/Entbindungspflegern in ihrem Interesse. Seit 2018 setzt das Gesundheitsreferat daher dasHebammenförderprogramm des Freistaats Bayern (Geburtshilferichtlinie = GebHilfR) für München um (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 13136 vom 18.10.2018). Die Fördersumme orientiert sich an der Anzahl der Geburten in München und beläuft sich jährlich auf etwa 900.000 Euro. Der Freistaat Bayern übernimmt 90% der Fördermittel. Der Eigenanteil der Landeshauptstadt München beträgt 10%.
Gemäß der GebHilfR sind zusätzliche Personal- und Sachausgaben bei der Kommune zur Durchführung von Maßnahmen zur Erreichung des Förderzwecks förderfähig. Daher wird im Gesundheitsreferat aus den Fördermitteln u.a. die Personalstelle einer akademisierten Hebamme für die fachliche Betreuung des Hebammenförderprogramms finanziert. Somit steht dem Gesundheitsreferat erstmalig Hebammenkompetenz für planerische und konzeptionelle Aufgaben zur Verfügung.
Über die Stelleninhaberin wurden die kooperativen Beziehungen des Gesundheitsreferats zur ambulanten und stationären Hebammenversorgung gestärkt. Die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen aus Mitteln des Hebammenförderprogramms erfolgte zum Teil in engem fachlichen Austausch. Viele der geförderten Maßnahmen verfolgen das Ziel, Hebammen/Entbindungspfleger zu entlasten und dadurch das Berufsbild insgesamt zu stärken. Dazu gehören zum Beispiel die Finanzierung von Medizinischen Fachangestellten (MFA) oder anderen medizinnahen Berufsgruppen zur Unterstützung der Hebammen/Entbindungspfleger im Kreißsaal, von Fortbildungsangeboten und Maßnahmen zur Teambildung/ Supervision sowie die Schaffung so genannter Wertschätzungsfonds, aus denen Gratifikationen für die Übernahme von zusätzlichen Diensten im Krankheitsfall gezahlt werden.
Einige der bisher geförderten Maßnahmen zielten direkt darauf ab, den Nachwuchs zu fördern:
-Die von der Landeshauptstadt München finanzierte Hebammenvermittlungszentrale HebaVaria e.V. hat unter anderem die Aufgabe, Angebote zur Nachwuchsförderung und Begleitung des beruflichen Wiedereinstiegs zu entwickeln sowie Student*innen der Hebammenkunde und
Wiedereinsteiger*innen in die ambulante Hebammenversorgung zu integrieren.
-Im Wintersemester 2019/2020 startete die erste Kohorte (27 Studierende) der Studierenden der Hebammenwissenschaft. Die Praxiseinsätze finden am Klinikum der Ludwigs-Maximilians-Universität, Campus Großhadern, statt. Die Studierenden erhalten zunächst keine Praktikumsver-gütung. Über das Hebammenförderprogramm wurde eine Anschubfinanzierung für die Studierenden ermöglicht.
-Ein Münchner Geburtshaus erhielt Zuschüsse, um frisch examinierte Hebammen/Entbindungspfleger sowie Wiedereinsteigerinnen in die au-ßerklinische Geburtshilfe einzuarbeiten. Die einzuarbeitende Fachkraft sammelte Erfahrungen bei Geburten im außerklinischen Bereich. Beide in München bestehenden Geburtshäuser erhielten darüber hinaus von der Landeshauptstadt München finanzielle Zuschüsse für Kosten im Zusammenhang mit der Eröffnung (Geburtshaus an der Theresienwiese) bzw. mit einem Umzug (Geburtshaus in der Fäustlestraße).
Sehr positiv hat sich seit Beginn des Förderprogramms die Zahl der in München gemeldeten Hebammen entwickelt. Sie stieg von 371 Hebammen im Jahr 2017 auf 477 Hebammen im Jahr 2021 an (2018: 410, 2019: 455, 2020: 471). Auch wenn sich dieser Effekt nicht nachweislich auf das Hebammenförderprogramm zurückführen lässt, belegt er doch eine gewisse Entlastung der Münchner Versorgungslage (siehe auch die Antwort auf Frage 1).
Das Gesundheitsreferat bewertet das Förderprogramm Geburtshilfe insgesamt als großen Erfolg im Hinblick auf seinen Förderzweck und hofft auf eine Verlängerung über das Jahr 2022 hinaus. Auf Anregung der Landeshauptstadt München hat der Gesundheitsausschuss des Bayerischen Städtetags die Fortführung des Förderprogramms Geburtshilfe über das Jahr 2022 hinaus empfohlen. Im vierten Runden Tisch zur Sicherstellung der Hebammenversorgung in Bayern unter Leitung des Bayerischen
Staatsministers für Gesundheit und Pflege am 24.1.2022 wurde eine Verlängerung des Förderprogramms Geburtshilfe über 2022 hinaus angekündigt. In der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 11.11.2021 hat das Gesundheitsreferat zuletzt ausführlich über die Umsetzung des Förderprogramms in München berichtet (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 03989 vom 11.11.2021).
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.