Flößerbetrieben helfen
Antrag Stadtrat Alexander Reissl (CSU-Fraktion) vom 24.3.2021
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Mit Ihrem Antrag fordern Sie die Landeshauptstadt München, Kommunalreferat (KR) auf, den Flößerbetrieben in Wolfratshausen Baumstämme aus den Stadtwäldern zur Unterstützung zu schenken.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, die dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zunächst möchte ich mich für die gewährten Fristverlängerungen bedanken.
Zu Ihrem Antrag vom 24.3.2021 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Das Floßfahren auf der Isar ist gelebte Tradition. Wir haben Ihren Antrag deshalb umfänglich referatsintern und -extern geprüft und intensiv nach Unterstützungsmöglichkeiten für die durch Corona stark beeinträchtigten Flößerbetriebe gesucht. Gerne hätten wir geholfen.
Leider sprechen mehrere rechtliche Vorgaben gegen eine Unterstützung in Form einer Baumspende.
Die Rechtsabteilung des KR nennt dabei folgende Punkte:
„Eine Spende von Holz durch die Forstverwaltung (Kommunalreferat) wäre nach Artikel 75 Bayerische Gemeindeordnung rechtswidrig. Eine unternehmensbezogene Förderung eines Wirtschaftsbetriebes ist grundsätzlich keine kommunale Aufgabe. Zudem ist zu beachten, dass der eigene Wirkungskreis der Gemeinden gemäß Artikel 7 BayGO in Verbindung mit Artikel 83 Absatz 1 BV nur die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft umfasst.
Bei den Flößerbetrieben handelt es sich um Unternehmen, die nicht in München, sondern in Wolfratshausen ansässig sind.Die geforderte Spende verstößt zudem gegen das Gleichbehandlungsgesetz nach Artikel 3 GG. Auch andere Unternehmen, für deren Geschäftsfeld Holz ein entscheidender Faktor ist, leiden unter pandemiebedingten Geschäftsbeschränkungen und erhalten keine städtische Unterstützung.
Des Weiteren ist davon auszugehen, dass die Flößerbetriebe als Unternehmen Coronahilfen von Bund und Freistaat beantragen konnten. Kommunale Unterstützungsleistungen sind diesen gegenüber subsidiär.“
Seitens des KR wurde überdies erfragt, ob es durch das Referat für Arbeit und Wirtschaft sowie das Kulturreferat Möglichkeiten der Unterstützung gibt. Leider liegen auch dort für eine finanzielle Unterstützung der Flößerbetriebe keine Fördertatbestände vor.
Es wurde zudem eruiert, ob es unterstützend möglich wäre, für einen gewissen Zeitraum die Ländegebühren in Thalkirchen bei München seitens des Baureferats (BAU) zu ermäßigen oder zu erlassen. Die Rechtsabteilung des BAU teilte dabei Folgendes mit:
„Infolge der Coronapandemie befinden sich nicht nur die privaten Betriebe, sondern bekanntermaßen auch die Landeshauptstadt München in einer angestrengten finanziellen Lage.
Ausweislich des Eckdatenbeschlusses 2022 sind die Einnahmemöglichkeiten der Stadt vollumfänglich zu nutzen. Vor diesem Hintergrund wird generell kein Spielraum bei der Festsetzung der Ländegebühren gesehen.“
Aus den oben genannten Gründen ist es daher leider nicht möglich, Ihrem Antrag zu entsprechen oder Ihnen alternative Unterstützungsmöglichkeiten anzubieten. Wir hoffen dennoch sehr, dass sich die Lage für die Flößer im Sommer 2022 wieder entspannt.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.