Einhaltung der Zusagen der SWM zum geplanten U-Bahnbetriebshof Neuperlach Süd zum Schutz der Anwohner
Antrag Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt, Fabian Ewald, Ulrike Grimm und Heike Kainz (CSU-Fraktion) vom 15.6.2021
Antwort Mobilitätsreferat:
In Ihrem o.g. Antrag fordern Sie die Stadtwerke München GmbH (SWM) auf, die Zusagen zum geplanten U-Bahnbetriebshof in Neuperlach Süd einzuhalten.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die o.g. Thematik fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der SWM. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Hierzu haben wir eine Stellungnahme der dafür zuständigen SWM erbeten, die uns zu den einzelnen Fragen nun Folgendes mitteilte. Die verspätete Rückmeldung bitten wir zu entschuldigen:
Frage 1:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München fordert die Stadtwerke Mün- chen auf, den nächtlichen Betrieb auf dem Bremstestgleis am U-Bahnbetriebshof München aus der Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens zu streichen.
Der Betrieb auf diesem Gleis soll, wie in den Vorgesprächen dargestellt, auf die werktägliche Kernzeit von 7-20 Uhr beschränkt werden. Sonn- und Feiertags sowie nachts ist von einem Betrieb ganz abzusehen.
Antwort der SWM:
„Gemäß den Betriebszeiten der U-Bahn finden auch die Arbeiten in der Wartungshalle und auf dem Abnahmegleis ganztags statt. Das höchste Betriebsaufkommen findet naturgemäß zu den Zeiten statt, in denen die U-Bahnen nicht im regulären Betrieb im Netz verkehren. Reparaturen und Regelwartungen verteilen sich zeitlich gleichmäßig entsprechend des Schichtsystems. Eine nächtliche Betriebsruhe und ein Verzicht auf Abnahmefahrten an Sonn- und Feiertagen auf dem Betriebshof lassen sich somit aus betrieblichen Gründen nicht umsetzen.“
Frage 2:
Es werden keine Abstriche beim Anwohnerschutz und der ökologischen Gestaltung vorgenommen. Weitere Planungen der SWM beinhalten eine umfangreiche Einhausung und Begrünung mit landschaftsplanerischer Einfügung in den Landschaftspark „Im Gefilde“. Ziel muss sein, den Betriebshof auch zu einem Modellprojekt für Nachhaltigkeit und „grüne Urbanität“ zu machen.
Antwort der SWM:
„In Abstimmung mit der Landeshauptstadt München wird das gesamte Betriebsgelände mit einer umfangreichen landschaftsgerechten Eingrünung versehen.
Im Zuge der Genehmigung (Planfeststellungsverfahren) wird zudem eine sogenannte Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt, die sich intensiv mit den Auswirkungen des Betriebshofes unter anderem auf Menschen, Tiere und Umwelt beschäftigt und die Verträglichkeit prüft. Damit die entstehenden Lärmemissionen für die Anwohner mittels Lärmschutzmaßnahmen gemindert werden, werden schallschutztechnische Berechnungen durchgeführt. Diese müssen sich nach den gesetzlichen Vorschriften richten.“
Frage 3:
Gegebenenfalls wird aufgrund der finanziellen Situation des städtischen Haushalts, der eine zeitnahe Realisierung ohnehin als schwierig erscheinen lässt, eine weitere Planungsperspektive in die Überlegungen mit einbezogen. So sollte die mögliche Realisierung des Betriebshofs auf dem Gebiet des Landkreises München zusammen mit der Verlängerung der U5 in die Planungsüberlegungen zusätzlich geprüft werden.
Antwort der SWM:
„Die Finanzierung für eine U5-Verlängerung nach Ottobrunn/Taufkirchen ist derzeit in Klärung und eine Baugenehmigung nicht vor 2030 anzunehmen. Insofern wird die Realisierung dieser erst einige Jahre später möglich sein. Der U-Bahn-Betriebshof wird spätestens 2027 benötigt. Andernfalls können die infolge des Bevölkerungswachstums der Stadt München und der Verkehrswende erforderlichen Angebotsausweitungen, wie Netzerweiterungen und Taktverdichtungen nicht umgesetzt werden. In der Folge wäre unmittelbar die Leistungsfähigkeit, Pünktlichkeit und Verlässlichkeit des U-Bahnbetriebs davon betroffen.“Das Referat für Klima- und Umweltschutz hat das vorliegende Antwortschreiben mitgezeichnet.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen der SWM Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass wir Ihren Antrag zufriedenstellend beantworten konnten und dieser als erledigt gelten darf.