Ganzenmüllerstraße als Fahrradstraße
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider und Dirk Höpner (Fraktion ÖDP/ München-Liste) vom 4.6.2021
Antwort Mobilitätsreferat:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Ihr Antrag hat zum Inhalt, die Ganzenmüllerstraße als Fahrradstraße auszuweisen.
Das Mobilitätsreferat trifft verkehrsrechtliche Maßnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Markierungen und Beschilderungen richten sich nach den §§ 39 ff. StVO. Der Vollzug der StVO ist eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist deshalb rechtlich nicht möglich.
Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister auf dem Schriftweg zu beantworten:
Zu Ihrem Antrag vom 4.6.2021 kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Ganzenmüllerstraße verläuft von der Allacher Straße im Norden in südlicher Richtung und endet in einem Wendehammer (nördlich der Von-Kahr-Straße). Zusätzlich zweigt ein weiterer Teil der Straße, ca. 40m nördlich des Wendehammers in westliche Richtung ab und mündet in die Willi-Wien- Straße.
Die Ganzenmüllerstraße liegt in einer Tempo 30-Zone. Der nördliche Teil der Straße zwischen Allacher Straße und Friedrich-Zahn-Straße ist als verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2 StVO) beschildert. Innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereiches gelten nach StVO besondere Regeln. Beispielsweise dürfen die Fußgänger*innen die Straße in ihrer ganzen Breite nutzen und der Fahrzeugverkehr, also auch der Radverkehr, muss Schrittgeschwindigkeit (das heißt ca. 5 bis 7 km/h) einhalten.
Der Sinn von Fahrradstraßen ist, den Radverkehr abseits von Hauptverkehrsstraßen im Nebenstraßennetz zu bündeln. Die Prüfung, ob eineStraße als Fahrradstraße ausgewiesen werden kann, erfolgt daher zunächst nach dem sogenannten Netzgedanken. Das heißt, wesentliches Entscheidungskriterium für die Ausweisung einer Straße als Fahrradstraße ist die Bündelung des Radverkehrs, z.B. durch bereits bestehende Beschilderung als Radverkehrsroute oder als wichtige Verbindungsfunktion für den Radverkehr. Kleinteilige Maßnahmen kommen hingegen nicht in Betracht.
Diese Voraussetzung ist bei der Ganzenmüllerstraße aktuell nur zum Teil gegeben, da diese nach dem Verkehrsentwicklungsplan-Radverkehr nur in dem kurzen, ca. 110m langen Teilstück zwischen Allacher Straße und Friedrich-Zahn-Straße eine sogenannte Radnebenroute darstellt. Die Ganzenmüllerstraße ist jedoch nicht Bestandteil des ausgeschilderten Radlnetzes.
Um eine hohe Akzeptanz von Fahrradstraßen bei den Radfahrenden zu erreichen, werden Fahrradstraßen grundsätzlich nur ausgewiesen, wenn diese eine lichte Fahrgassenbreite von mindestens 4m – kurze Engstellen ausgenommen – aufweisen. Nur dann ist beispielsweise das Nebeneinanderfahren von Rad Fahrenden bei gleichzeitigem Begegnungsverkehr möglich.
Diese Voraussetzung ist in der Ganzenmüllerstraße nicht gegeben, da die lichte Fahrgassenbreite zwischen 3,30m und 3,50m beträgt.
Im Rahmen der Bebauungsplanung zum Kirschgelände werden die Belange des Radverkehrs frühzeitig mitgedacht. Ziel der Planung ist es unter anderem die Wegeverbindungen für den Radverkehr durch das Gebiet zu verbessern.
Zum derzeitigen Zeitpunkt des Verfahrens (der frühzeitigen Bürgerbeteiligung) liegt aber noch keine abschließende und verbindliche Planung vor. Die Planung wird gegebenenfalls im Gesamtzusammenhang aller Anregungen noch überarbeitet.
Mit Umsetzung des Bebauungsplanes wird sich die Querbarkeit des
Kirschgeländes für den Radverkehr aber deutlich verbessern, so dass in der Folge mit einem höheren Radverkehrs-aufkommen auf der Verbindung zwischen den S-Bahnhalten Allach und Untermenzing und damit auch in der Ganzenmüllerstraße zu rechnen ist.
Die aktuellen Gegebenheiten ermöglichen keine Einrichtung einer Fahrradstraße in der Ganzenmüllerstraße. Das Mobilitätsreferat wird den Wunsch jedoch im weiteren Verlauf in die Planungen zum Kirschgelände einbeziehen und ggf. auf Basis der neuen Gegebenheiten auch in Abhängigkeit vonder (zu erwartenden) Bedeutung der Verbindung für den Radverkehr erneut prüfen.
Ich bitte daher um Verständnis, dass das Mobilitätsreferat nach Abwägung aller Entscheidungskriterien Ihrem Antrag derzeit nicht entsprechen kann.
Von den Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass der Antrag Nr. 20-26/A 01513 damit geschäftsordnungsgemäß behandelt ist.