In der Landeshauptstadt München wurde am 31. März der Ausbruch der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI; Geflügelpest) bei einem Wildvogel (Mandarinente) amtlich festgestellt. Bei einem in der Vogelklinik verstorbenen Wildvogel, der in der Nähe der Wittelsbacherbrücke an der Isar gefunden wurde, wurde durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Oberschleißheim das H5N1-Geflügelpestvirus nachgewiesen und anschließend durch das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt. Zum Schutz vor einer Ausbreitung der Geflügelpest und insbesondere zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel wurden am 10. Dezember 2021 per Allgemeinverfügung verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen und ein Fütterungsverbot bei Wildvögeln angeordnet: https://t1p.de/allgemeinverfuegung-gefluegel .
Um das gehaltene Geflügel (Haus- und Nutzgeflügel) vor einer Ansteckung zu schützen, ist es von großer Bedeutung, den Kontakt zu Wildvögeln und deren Ausscheidungen zu verhindern. Die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen (Reduzierung der Kontamination über Geräte, Kleidung oder Schuhe) und die Beschränkung von Fahrzeug- und Personenverkehr ist für eine betriebliche Seuchenvorsorge auf ein unerlässliches Mindestmaß zu reduzieren.
Das Geflügelpestgeschehen im Jahr 2021 und 2022 ist nie ganz zum Erliegen gekommen. Vorwiegend wurde und wird die Geflügelpest bei Wildvögeln festgestellt.
Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Wildvögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bisher nicht bekannt. Enger Kontakt zu kranken oder toten Vögeln sollte vermieden werden. Tote Wildvögel sollten nicht angefasst werden. Eine Übertragung auf Hunde und Katzen ist unwahrscheinlich. Es wird empfohlen, Hunde und Katzen vor allem im Uferbereich an Gewässern (z.B. Isar) nicht freilaufen zu lassen. Wenn vermehrt tote oder auffallend kranke Vögel am selben Ort aufgefunden werden, wird darum gebeten, das Veterinäramt unter der Telefonnummer 233-36313 oder per E-Mail an (veterinaeramt.kvr@muenchen.de) zu kontaktieren.
Das Veterinäramt der Landeshauptstadt München weist darauf hin, dass Geflügelhalter (auch Hobbyhalter) die Art und Anzahl der gehaltenen Tiere, den Standort der Haltung, die Art der Nutzung und die Betriebsnummer beim Veterinäramt verpflichtend melden müssen.