Gibt es bei der Einschulungsuntersuchung der Münchner Kinder derzeit blinde Flecken?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt, Alexandra Gaßmann, Ulrike Grimm, Veronika Mirlach und Professor Dr. Hans Theiss (CSU-Fraktion) vom 18.2.2022
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Ihrer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
„Im Gesundheitsausschuss vom 17.2.2022 wurde unter dem TOP3 Schuleingangsuntersuchung in der Vorlage ausgeführt: ‚Aktuell werden über 14.000 Kinder pro Einschulungsjahrgang zur Schuleingangsuntersuchung eingeladen (Untersuchungsjahr 2020/21 15.256 Kinder des Einschulungsjahrganges 2022) (...) Um in der aktuellen Pandemiesituation (…) die zentrale Rolle des Kinder- und Jugenddienstes im Sinne der Chancengerechtigkeit für alle Kinder wahrnehmen zu können‘ (…) liegt ‚der Schwerpunkt für diese Kinder im letzten Kindergartenjahr‘ (...) ‚vorübergehend auf Kindern und Familien mit besonderem Bedarf. Seit dem Untersuchungsjahr 2020/21 ist es somit unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise möglich, dass die notwendige Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Schuleingangsuntersuchung auch ohne Untersuchung im Gesundheitsreferat durchgeführt werden kann. Wesentliche Voraussetzung hierfür ist, dass die altersentsprechende Vorsorgeuntersuchung U9 bereits nachweislich durchgeführt wurde. (...) Eine Untersuchung erfolgt insbesondere bei Kindern, die einen besonderen Bedarf im Sinne der Inklusion haben, oder wenn die Personensorgeberechtigten selbst von einem besonderen Bedarf ausgehen.‘ Dies wirft Fragen auf, die in der Sitzung nicht beantwortet werden konnten bzw. sich in der Nachbetrachtung stellen:“.
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet. Die darin aufgeworfenen Fragen beantworte ich im Folgenden umfassend.
Einleitend möchte ich Ihnen ergänzend zu dem in der Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 04060 vom 17.2.2022 beschriebenen Stand der Schuleingangsuntersuchung das Vorgehen im Gesundheitsreferat (GSR) bei der Gesundheitsuntersuchung im Untersuchungsjahr 2020/21 erläutern.
Wie im Gesundheitsausschuss vom 17.2.2022 berichtet, konnte das GSR im Untersuchungsjahr 2020/21 bereits etwa 2/3 der Kinder des Einschu-lungsjahrgangs 2022 zur Teilnahme an der reformierten Gesundheitsuntersuchung zur Einschulung (rSEU) einladen.
Für die Kinder, die im Untersuchungsjahr 2020/2021 noch nicht zur rSEU eingeladen werden konnten, wird die modifizierte Schuleingangsuntersuchung (mSEU) durchgeführt. Die Familien haben ein Schreiben erhalten, in dem sie gebeten wurden, die erforderlichen Dokumente (Impfpass, Nachweis über die altersentsprechende Vorsorgeuntersuchung U8 oder U9) beim GSR vorzulegen. Nach der Vorlage werden die eingereichten Dokumente medizinisch-fachlich beurteilt und der Bedarf einer anschließenden Untersuchung im GSR geprüft. Wird der Bedarf für eine Untersuchung eines Kindes im Rahmen der mSEU festgestellt, findet diese Untersuchung im GSR statt. Ergibt sich kein Bedarf für eine persönliche Vorstellung im GSR, kann die notwendige Bescheinigung zur Vorlage bei der Grundschule per Post verschickt werden.
Nur mit Hilfe des modifizierten Verfahrens ist es möglich, den kompletten Einschuljahrgang 2022 unter Pandemiebedingungen mit erforderlichen Hygienevorkehrungen sowie bei angespannter Personalsituation zu erreichen. Alle Kinder des Einschuljahrgangs 2022 sind zwischenzeitlich zur Teilnahme an der Gesundheitsuntersuchung eingeladen worden.
Da es auch aktuell noch zu Rückmeldungen der Familien an das GSR kommt, finden tagesaktuell und voraussichtlich bis zum Ende des Untersuchungsjahres am 31.8.2022 weiterhin Untersuchungen dieser Kinder statt.
Ergänzend möchte ich auf die Beantwortung der Stadtratsanfrage der Stadtratsfraktion der Partei DIE LINKE. / Die PARTEI vom 22.9.2021 (Anfrage Nr. 20-26/F 00218) hinweisen, in der die grundlegenden Entwicklungen der Schuleingangsuntersuchung in München dargelegt wurden.
Zu den bei der Gesundheitsuntersuchung erhobenen Daten möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die vom GSR in der Schuleingangsuntersuchung erfassten Daten werden am Ende eines jeden Untersuchungsjahres an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) übermittelt. Im Rahmen der Aufgaben der landesweiten Gesundheitsberichterstattung (nach Art. 10 Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz, GDVG) werden die Daten geprüft, analysiert und in Berichtsform veröffentlicht. Erst nach Veröffentlichung des Berichts wird der bereinigte Datensatz an das GSR zurückübermittelt. In der Regel erhält das GSR die bereinigten Daten des LGL zwei bis drei Jahre nach Abschluss des Untersuchungsjahres zurück und kann diese im Anschluss für andere Zwecke verwenden. Die bereinigten Daten aus dem Untersuchungsjahr 2020/2021 liegen nochnicht vor. Zur Beantwortung einiger Ihrer Fragen können wir uns daher nur auf vorläufige Daten aus dem internen Qualitätsmanagement beziehen.
Frage 1:
Bei wie vielen Kindern wurde im Einschulungsjahrgang 2022 eine Schuleingangsuntersuchung durchgeführt?
Antwort:
Im Zeitraum vom 1.9.2020 bis zum 22.2.2022 konnte bei 12.995 Kindern des Einschuljahrgangs 2022 eine Gesundheitsuntersuchung durchgeführt werden. Davon wurden 9.757 Kinder im Rahmen der rSEU im GSR untersucht. Bei 3.238 Kindern wurde das modifizierte Verfahren durchgeführt. 150 davon kamen zur persönlichen Vorstellung mit Untersuchung ins GSR.
Frage 2:
Bei wie vielen Kindern wurde im Einschulungsjahrgang 2022 eine Schuleingangsuntersuchung nicht durchgeführt?
Antwort:
Die Daten der Kinder, die an der Schuleingangsuntersuchung teilnehmen, werden dem GSR von der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) als Datenexport zur Verfügung gestellt. Am Anfang eines Untersuchungsjahres erfolgt der erste Datenabzug, der die Grundlage der Untersuchungszahl des Jahrgangs bildet. Jeden Folgemonat erfolgt ein weiterer Datenexport, der aktualisierte Zahlen enthält (Veränderungen ergeben sich zum Beispiel durch Zu- und Wegzüge, Todesfälle). Die Gesamtzahl der zu untersuchenden Kinder entspricht am Ende des Untersuchungsjahres also nicht der Anzahl der am Anfang des Untersuchungsjahres gemeldeten Kinder.
Von der AKDB wurden für die rSEU (Geburtskohorte 1.10.2015 - 30.9.2016) zu Beginn des Untersuchungsjahres 2020/2021 (1.9.2020) Daten von 14.801 Kindern an das GSR übermittelt. Am Ende des Untersuchungsjahres 2020/2021 ergab sich für die rSEU eine Gesamtzahl von 14.382 zu untersuchenden Kindern. Werden von der zum Ende des Untersuchungsjahres gemeldeten Gesamtzahl von 14.382 Kindern die 12.995 bereits untersuchten Kinder abgezogen, ergibt sich eine Anzahl von 1.387 Kindern, die bisher noch nicht an der Untersuchung teilgenommen haben.
In jedem Untersuchungsjahr gibt es Kinder, die trotz dreifachen Anschreiben (Einladung, Erinnerung und Mahnung) nicht von den Sorgeberechtigten zur Untersuchung im GSR angemeldet werden. Die Daten dieser Kinder werden entsprechend der gesetzlichen Grundlage (Art. 14 GDVG) andas Jugendamt gemeldet. Bis zum 2.11.2021 ist eine erste entsprechende Meldung für 671 Kinder des Einschuljahrgangs 2022 erfolgt.
Für die aktuell noch nicht untersuchten Kinder besteht weiterhin die Möglichkeit, dass sie nach erfolgter Rückmeldung in dem modifizierten Verfahren oder mit einer Untersuchung im GSR an der Gesundheitsuntersuchung teilnehmen. Bei ausbleibender Rückmeldung erfolgt wie oben beschrieben die Meldung der Daten an das Jugendamt.
Frage 3:
Bei wie vielen Kindern, die eine U9 Vorsorgeuntersuchung vorweisen konnten, wurden die anderen Vorsorgeuntersuchungen nicht komplett durchgeführt?
Antwort:
Die Kinder des Einschuljahrgangs 2022 wurden zur Teilnahme an der rSEU eingeladen. Eine entscheidende Neuerung bei der rSEU ist der Untersuchungszeitpunkt: Die Kinder werden bereits im vorletzten Kindergartenjahr im GSR untersucht. Dementsprechend sind die Kinder zu diesem Zeitpunkt im Schnitt ein Jahr jünger als bei der bisherigen Schuleingangsuntersuchung. Die gesetzlichen Grundlagen wurden entsprechend angepasst (Art. 14 GDVG). Im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung müssen die Familien einen Nachweis über die letzte altersentsprechende Vorsorgeuntersuchung (U8 oder U9) vorlegen. In der Regel ist dies bei der rSEU die Vorsorgeuntersuchung U8.
Die Daten zur Beantwortung Ihrer Frage können aktuell nur aus einem internen Datenexport entnommen werden, der die erhobenen Befunde von 9.195 Untersuchungen im Untersuchungszeitraum vom 1.9.2020 bis zum 18.11.2021 umfasst.
Insgesamt wurde das Vorsorgeheft bei 9.093 Kindern von den Sorgeberechtigten bei der Gesundheitsuntersuchung vorgelegt. Bei 3.827 Kindern war die U9 Vorsorgeuntersuchung bereits durchgeführt worden, von diesen hatten 2.817 Kinder (73%) auch an allen anderen Vorsorgeuntersuchungen (U1 - U8) teilgenommen.
Die U8 Vorsorgeuntersuchung war bei 8.298 Kindern durchgeführt worden, 6.999 Kinder (84%) hatten an allen weiteren Vorsorgeuntersuchungen (U1 bis U7a) teilgenommen.
Frage 4:
Welche Auffälligkeiten gab es bei den Vorsorgeuntersuchungen: Was waren die am häufigsten diagnostizierten Erkrankungen bzw. Missstände? Häuften sich Coronabedingte psychische oder psychosomatische Erkrankungen?
Antwort:
Die von Ihnen angesprochenen Parameter wie Auffälligkeiten oder Diagnosen aus den Vorsorgeuntersuchungen der kinderärztlichen Praxen mit Angaben zu Häufigkeiten und Art werden im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung nicht systematisch erfasst.
Für die interne Dokumentation der Gesundheitsuntersuchung erfolgt die Erfassung der bereits bestehenden Förder- oder Therapiemaßnahmen, der Untersuchungsergebnisse und der weiteren Bedarfe und Empfehlungen für die untersuchten Kinder. Die Empfehlungen umfassen Förder- und Therapiebedarfe, die in einigen Fällen eine weitere fachärztliche Diagnostik (zum Beispiel im Bereich Augenheilkunde, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde und Kinder- und Jugendpsychiatrie) durch das ambulant versorgende System erfordern.
Folgende Angaben, die zumindest Teilaspekte Ihrer Frage beantworten, sind einer Zwischenauswertung der internen Statistik am 21.2.2022 entnommen. Bei knapp der Hälfte (45%) aller im GSR bis zu diesem Zeitpunkt untersuchten Kinder des Einschuljahrgangs 2022 wurden im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung Empfehlungen für die Abklärung eines weiteren Förder- oder Therapiebedarfes ausgesprochen. Für 26% der Kinder wurde die Empfehlung zur Teilnahme am Vorkurs Deutsch gegeben. Eine Förderung vorschulischer Fähigkeiten (zum Beispiel Zahlen- und Mengenverständnis, visuelle Wahrnehmung und Feinmotorik) im situativen Umfeld wurde für 29% der Kinder empfohlen.
Diese Ergebnisse sind insbesondere wegen des unterschiedlichen Alters der Kinder leider nicht mit Vorläuferauswertungen vergleichbar, zumal Teilbereiche des Screenings und der Dokumentation zwischenzeitlich überarbeitet und verändert wurden.
Frage 5:
Gab es bzgl. der Quote der Schuleingangsuntersuchungen zwischen den einzelnen Stadtbezirken Unterschiede?
Antwort:
Aus den Datensätzen der Schuleingangsuntersuchung, die dem LGL zugeleitet werden, können Angaben zu den Stadtbezirken nicht erfolgen, da dort keine Zuordnung zu den Stadtbezirken übermittelt wird. Im Rahmen des oben bereits erwähnten internen Datenexports konnte eine entsprechende Schnittstelle für die Stadtbezirke ergänzt werden. Die Grundlageder Auswertung bilden Datensätze von 9.195 Kindern, die im Untersuchungszeitraum 1.9.2020 - 18.11.2021 an der rSEU teilgenommen haben. In der Quote der Teilnahme an der Gesundheitsuntersuchung gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Bezirken. Die höchste Teilnahmequote haben die Bezirke 4 (Schwabing-West) und 21 (Pasing-Obermenzing) mit 93%, gefolgt von den Bezirken 15 (Trudering-Riem) mit 91% sowie Bezirk 20 (Hadern) und Bezirk 22 (Aubing-Lochhausen-Langwied) mit jeweils 90%.
Die niedrigste Teilnahmequote haben die Bezirke 3 (Maxvorstadt) und 1 (Altstadt-Lehel) mit jeweils 81%, gefolgt vom Bezirk 8 (Schwanthalerhöhe) mit 83% und vom Bezirk 18 (Untergiesing-Harlaching) mit 84%.
Die übrigen Bezirke liegen mit den Teilnahmequoten im Bereich zwischen 85% und 89%.
Frage 6:
Benötigt das Gesundheitsreferat neue Stellen, finanzielle Mittel oder Räumlichkeiten, um die Schuleingangsuntersuchung grundsätzlich bei allen Kindern durchführen zu können?
Antwort:
Die Umsetzung der rSEU ist mit einem erhöhten Personal- und Raumbedarf verbunden. Bei der Einführung musste aufgrund der Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen auf die ursprünglich vom LGL vorgesehene fünfjährige Umstellungsphase verzichtet werden. Seit dem Untersuchungsjahr 2020/21 werden alle Kinder eines Jahrgangs zur rSEU eingeladen. Der im Stadtratsbeschluss „Schulgesundheit III – Einführung der reformierten Schuleingangsuntersuchung für alle Kinder“ (SV Nr. 14-20/V 15837) im Oktober 2019 angekündigte weitere Personalbedarf entstand damit nicht wie erwartet schrittweise, sondern wurde auf einmal und bereits im Jahr 2021 wirksam.
Die Stellen, die mit diesem. Stadtratsbeschluss für die erste Phase der Umstellung genehmigt und im Jahr 2020 eingerichtet wurden, konnten aufgrund des Stellenmoratoriums nicht mehr vollumfänglich besetzt werden. Dem erhöhten Personalbedarf kann jedoch zum Teil durch die in den Jahren 2021 und 2022 neu eingerichteten ÖGD-Stellen für Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen und Fachärzt*innen für Kinder- und Jugendmedizin begegnet werden.
Im aktuellen Untersuchungsjahr 2021/22 stellen pandemiebedingte Hindernisse für den Untersuchungsbetrieb und unvorhergesehene Personalausfälle Herausforderungen dar, auf die das GSR mit Personalumschichtung reagiert hat.Weiterer Personalbedarf wird aufgrund des stetigen Wachstums der Stadtbevölkerung entstehen. Prognostisch kann von ca. 3% mehr Kindern pro Jahrgang in der Schuleingangsuntersuchung ausgegangen werden. Diese Vorhersage gründet auf den vorliegenden Daten zur soziodemographischen Entwicklung der Landeshauptstadt München. Sie wurde bereits in der Stadtratsvorlage „Schulgesundheit“ aus dem Jahr 2016 (SV Nr. 14-20/V 06764) als Grundlage für den weiteren Personal- und Raumbedarf für die Schulgesundheitspflege aufgeführt und hat sich bisher erfüllt. Das GSR wird die Anmeldung weiteren Stellenbedarfs im Eckdatenbeschluss für das Jahr 2023 prüfen.
Mit der Teilung des Referates für Gesundheit und Umwelt wurden Räumlichkeiten im Standort Bayerstraße 28 a dem neu gegründeten Referat für Klima- und Umweltschutz zugesprochen. Eine weitere räumliche Ausweitung des Untersuchungsbereichs für die Durchführung der rSEU ist damit an diesem Standort nicht mehr möglich. Die räumliche Ausweitung und Sicherstellung der Nutzungsbestimmung sind jedoch Bedingungen für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgabe bei einer wachsenden Anzahl von Kindern. Weiteres Personalwachstum ist ohne Raumzugewinn nicht mehr möglich. Es ist geplant, das Sachgebiet Schulgesundheit an einem neuen Standort Hackenstraße 12 zu etablieren. Das Bürogebäude muss für die Nutzung durch das Sachgebiet Schulgesundheit, einen medizinischen Bereich mit Publikumsverkehr, instandgesetzt werden und soll ein „Haus der Kinder- und Jugendgesundheit“ werden. Die Finanzierung der notwendigen baulichen Maßnahmen für die Durchführung von medizinischen Untersuchungen sowie die Herstellung der Barrierefreiheit, Familienfreundlichkeit, kindgerechter Umgebung und Gewährleistung der Beschäftigtensicherheit werden mit der Sitzungsvorlage „Umzug des Sachgebiets Schulgesundheit aus dem Dienstgebäude Bayerstraße 28 a in das Gebäude Hackenstraße 12“ (SV Nr. 20-26/V 05802) am 7.4.2022 dem Gesundheitsausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.
Frage 7:
Bei wie vielen Kindern im Einschulungsjahrgang 2019 wurde eine Schuleingangsuntersuchung durchgeführt bzw. nicht durchgeführt (als Vergleichskohorte)?
Antwort:
Für den Einschuljahrgang 2019 wurden dem GSR zu Beginn des Untersuchungsjahres 2018/19 Daten von 14.382 Kindern gemeldet. Davon wurden 12.119 Kinder im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung untersucht. 733 Kinder dieses Einschuljahrgangs hatten bereits im Untersuchungs-jahr 2017/18 an der rSEU teilgenommen. Für 774 Kinder erfolgte trotz dreifachen Anschreibens keine Rückmeldung zur Untersuchung durch die Sorgeberechtigten. Die Daten dieser Kinder wurden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben an das Jugendamt übermittelt. Aufgrund der oben beschriebenen Veränderungen der Meldedaten (zum Beispiel durch Zu- und Wegzüge) ergeben sich Unterschiede in der Anzahl der Kinder in der Erstmeldung und dem Datenstand zum Ende des Untersuchungsjahres. Alle 13.626 Kinder des Einschuljahrgangs 2019, die dem GSR zum Ende des Untersuchungsjahres 2018/19 durch die AKDB gemeldet wurden, sind entweder im GSR untersucht worden oder es erfolgte bei Nicht-Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung eine Meldung an das Jugendamt.