Münchner U- und S-Bahnstationen oberirdisch beschriften
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Rathaus Umschau 69 / 2022, veröffentlicht am 08.04.2022
Münchner U- und S-Bahnstationen oberirdisch beschriften
Antrag Stadträte Fabian Ewald, Jens Luther und Matthias Stadler (CSU-Fraktion) vom 2.10.2020
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
In Ihrem o.g. Antrag fordern Sie, dass an den oberirdischen Hinweisschildern der Münchner U- und S-Bahnstationen in Zukunft flächendeckend deutlich sichtbar zusätzlich zum U- bzw. S-Bahnsymbol auch der Name der jeweiligen Station und die dort verkehrenden Linien angebracht werden. Für blinde Menschen sollen diese Informationen zusätzlich jeweils an den Abgängen in Brailleschrift zur Verfügung gestellt werden.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die o.g. Thematik fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der Deutschen Bahn AG wie auch der MVG. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Die verspätete Beantwortung bitten wir zu entschuldigen.
Hierzu haben wir zum einen eine Stellungnahme der DB Station & Service AG erbeten, die uns Folgendes mitteilte:
„Gemäß unseren aktuellen Vorgaben enthält die Kennzeichnung der S-Bahn-Stationen auch immer den Bahnhofsnamen, das setzen wir sukzessive um, dort wo es noch nicht erfolgt ist.
Am Marienplatz z.B. sind die Beschriftungen an den Stelen am Eingang enthalten.
Die Nachrüstung von Handlaufbeschriftungen/Brailleschrift haben wir im letzten Jahr begonnen und setzen diese aktuell fort mit dem Ziel die S-Bahn-Stationen vollständig auszustatten. Um durchgängige Markierungen vom Eingang der Station bis zum Bahnsteig zu erhalten stimmen wir dies erforderlichenfalls mit der Landeshauptstadt München bzw. der SWM ab.“Die ebenfalls um Stellungnahme gebetene MVG teilte Folgendes mit:
„Die vom Stadtrat festgelegte Ausschilderung der U-Bahn beschränkte sich ursprünglich bewusst auf einen einfachen Fernhinweis (beleuchtetes „U“ auf blauem Grund) zum Auffinden der U-Bahnabgänge. Auf Haltestellennamen wurde u.a. verzichtet, um Verwechslungen zu vermeiden, denn an den meisten Aufgängen stimmt die Bahnhofsbezeichnung nicht mit den vor Ort befindlichen Straßennamen überein. Darüber hinaus suchen Ortsfremde und Touristen in der Regel weniger einen bestimmten U-Bahnhof als vielmehr den nächstliegenden.
Vorschläge zur Erweiterung der Haltestellenbeschilderung an U-Bahn-Stationen werden immer wieder an uns herangetragen. Eine einfache Ergänzung der bestehenden Fernhinweise durch zusätzliche Informationen, die auch aus der Ferne lesbar sind, z. B. in Form eines weiteren Leuchtkastens, ist technisch nicht realisierbar. Vielmehr müssten die bestehenden Masten durch komplett neue Stelen mit neuem Fundament und ortsspezifischen statischen Berechnungen ersetzt werden. Für ein solches Austauschprogramm steht jedoch kein Geld zur Verfügung. Wir verfolgen zahlreiche Erneuerungs- und Ausbauvorhaben im ÖPNV, die eindeutig Priorität haben und finanziert werden müssen.
lm Rahmen großer Umbaumaßnahmen an U-Bahnhöfen wie etwa am Hauptbahnhof, am Marienplatz und am Sendlinger Tor wurden und werden neu entwickelte Info-Stelen an allen Eingängen installiert – mit Piktogrammen für die verkehrenden Linien, Hinweisen auf Aufzüge und Einrichtungen im Bahnhof, einem Umgebungsplan und eben dem Namen der Sta-
tion. Dieser kann jedoch nicht dieselbe Fernwirkung haben wie etwa das große „U“, da aus räumlichen und stadtgestalterischen Gründen nur eine bestimmte Schild- und Schriftgröße möglich ist. Auch in den U-Bahnhöfen haben wir die Wegeleitung in den vergangenen Jahren sukzessive verbessert (z. B. Kennzeichnung der einzelnen Zugänge mit Buchstaben vor Ort sowie in den Plänen).“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen der DB Station & Service AG wie auch der MVG Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass Ihr Antrag damit als erledigt gelten darf.