Mehr Frauendenkmäler im öffentlichen Raum
Antrag Stadträtin Ulrike Grimm (CSU-Fraktion) vom 19.8.2019
Antwort Kulturreferent Anton Biebl:
Mit o.g. Antrag fordern Sie die Landeshauptstadt München auf, bei neuen Baugebieten in München, an denen auch Kunst am Bau und Kunst im öffentlichen Raum umgesetzt wird, künftig darauf zu achten, dass bei Statuen, Brunnen, etc., Frauen aus der Münchner Geschichte dargestellt werden.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag mit Schreiben zu beantworten.
Der Stadtrat hat am 6.11.2002 mit Grundsatzbeschluss über den Umgang mit Wünschen nach Gedenktafeln und Denkmälern entschieden. Da die Anträge nach neuen Gedenktafeln und Denkmälern überhand genommen hatten, wurde diese Form des Gedenkens allein als nicht mehr sinnvoll erachtet. Als Ersatz für Gedenk- und Informationstafeln rief die Stadt die sogenannten Kulturgeschichtspfade ins Leben. Diese Rundgänge durch die Stadtbezirke entlang historisch bedeutsamer Orte, Ereignisse und Wirkungsstätten einzelner Münchnerinnen und Münchner sollten zu einem flächendeckenden Informationsnetz der Geschichte Münchens ausgebaut werden. Seitdem sind bereits 22 Kulturgeschichtspfade erschienen. Die handlichen Broschüren, die auch kostenlos im Internet heruntergeladen werden können, sind mittlerweile als ein viel genutztes Format der Geschichtsvermittlung vor Ort etabliert.
Jenseits der Kulturgeschichtspfade hat der Stadtrat 2002 entschieden, dass alle Anträge für Gedenktafeln und Denkmäler in der AG Gedenktafeln, die sich aus Fachleuten aller einschlägigen Referate und je einer Vertretung der Stadtratsfraktionen zusammensetzt, behandelt werden.
Der o.g. Antrag wurde in Sitzung der AG Gedenktafel vom 17.12.2020 behandelt.
Die AG Gedenktafel teilt Ihre Ansicht, dass der Einfluss von Frauen auf die Geschichte, Kunst und Wissenschaft von immenser Bedeutung ist und diese unsere Stadt wesentlich geprägt haben. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe finden eine verstärkte Präsenz von Frauen, die die Münchner Geschichte geprägt haben, wichtig, und würden diese bei neuen Bauge-bieten in München, an denen auch „Kunst am Bau“ und „Kunst im öffentlichen Raum“ umgesetzt wird, ausdrücklich begrüßen. In diesem Zusammenhang weist das Baureferat darauf hin, dass die Stadtratsfraktionen in sämtlichen Wettbewerbs-Gremien, so auch bei „Kunst am Bau“ oder bei Installationen des Fachbereichs „Kunst im öffentlichen Raum“ vertreten sind. Sie haben bei den jeweiligen Verfahren die Möglichkeit, auf eine vermehrte Sichtbarkeit von Frauen hinzuwirken und den Fokus entsprechend zu platzieren, so z.B. im Rahmen der Ausschreibung. Da Sie in Ihrem Antrag Nr. 14-20/A 05819 vom 19.8.2019 „Mehr Frauendenkmäler im öffentlichen Raum“ keinen konkreten Vorschlag gemacht haben, konnte die AG Gedenktafel in ihrer Sitzung vom 17.12.2020 keine Empfehlung abgeben.
In gleicher Sitzung wurde jedoch auch der von Ihnen mitgetragene Antrag Nr. 14-20/A 06919 vom 5.3.2020 „Denkmal für die Errungenschaften der Frauenbewegung“ behandelt. Die Mitglieder der AG haben hier einstimmig eine positive Empfehlung abgegeben. Derzeit wird eine entsprechende Beschussvorlage vorbereitet.
In diesem Sinne freue ich mich, dass Ihrem Antrag positiv entsprochen werden kann.
Sollten Sie Fragen dazu haben, so wenden Sie sich gerne an das Kulturreferat, Institut für Stadtgeschichte und Erinnerungskultur, Email: stadtgeschichte@muenchen.de, Tel.: 089/233-21164.
Die Gleichstellungsstelle für Frauen begrüßt die positive Entscheidung der AG Gedenktafel für ein Denkmal für die Errungenschaften der Frauenbewegung in München. In Bezug auf eine gerechtere Repräsentation und größere Sichtbarkeit von Frauen bei Juryentscheidungen für Projekte in den Bereichen „Kunst am Bau“ und „Kunst im öffentlichen Raum“ regt die Gleichstellungsstelle an im Kulturreferat einen Mechanismus zu entwickeln, mit dessen Hilfe bei der Auswahl von Projekten die Repräsentation aller Geschlechter im Sinne des Gender Mainstreaming verbessert wird.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.