Sportinfrastrukturförderung – Fördergeld-Teufelskreis durchbrechen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Leo Agerer, Alexandra Gaßmann und Ulrike Grimm (CSU-Fraktion) vom 25.10.2021
Antwort Florian Kraus, Stadtschulrat und Sportreferent:
Auf Ihren Antrag vom 25.10.2021 nehme ich Bezug und erlaube mir, ihn auf diese Weise zu beantworten. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen hierzu Folgendes mit:
Ihr Antrag lautet wie folgt:
„Die Landeshauptstadt München setzt sich dafür ein, dass in Zusammenarbeit mit dem Freistaat Bayern bzw. dem Bund und den Sportverbänden eine Vollzugsrichtlinie geschaffen wird, die den Sportvereinen eine verbindliche und praktikable Möglichkeit gibt, Anträge auf Sportinfrastrukturförderung zu stellen und bei den unterschiedlichen Förderanteilen nicht immer auf die Abhängigkeit der Zuschüsse von den jeweils anderen Zuschussgebern verwiesen wird. Die Landeshauptstadt München soll zusätzlich über die kommunalen Spitzengremien im Deutschen und Bayerischen Städtetag auf ein einheitliches Verfahren hinwirken.“
Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit:
Für die sog. investiven Vereinsbaumaßnahmen gibt es nach § 7 der Sportförderrichtlinien (SpoFöR) klare und verbindliche Regelungen, z.B. hinsichtlich der Fördervoraussetzungen als auch zur Zuschuss- und Darlehenshöhe. Dies schafft die notwendige Klarheit und Transparenz. Zusätzlich werden die Münchner Sportvereine bei ihren Vereinsbaumaßnahmen durch den Geschäftsbereich Sport, Stabsstelle Vereinsförderung, intensiv beraten und unterstützt.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München hat dafür auch in diesem Jahr wieder, wie bereits in den vergangenen Jahren, die finanziellen Grundlagen für die Folgejahre geschaffen und mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats vom 19.1.2022 Fördermittel in Höhe von 30,4 Mio. Euro für die Vereinsbaumaßnahmen der Jahre 2022 bis 2025 bereitgestellt.
Die Inanspruchnahme von Zuschüssen und Darlehen ist dabei stets nachrangig zu berücksichtigen. Dies entspricht dem Grundsatz der Subsidiarität sowie dem kommunalverfassungsrechtlichen Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit.Daher sind die Sportvereine als Zuwendungsnehmer grundsätzlich gehalten, alle Fördermöglichkeiten auszuschöpfen. Um hier ein praktikables Vorgehen unter den verschiedenen Zuschussgebern zu schaffen, insbesondere mit Rücksicht auf das Verfahren des Bayerischen Landes-Sportverbandes (BLSV), hat die Landeshauptstadt München bereits im Jahr 2016 im Rahmen der Änderung der Sportförderrichtlinien die Fördervoraussetzung „Nachweis über Zuwendungen von anderer Seite“ wie folgt konkretisiert:
1. Als Nachweis gilt die Antragstellung.
2. Ein Nachweis ist nur erforderlich, wenn eine staatliche Förderung im Finanzierungsplan auch vorgesehen ist.
Daneben gibt die Stadt München nach Antragstellung und Prüfung der kalkulierten Baukosten bei Bedarf noch vor Bewilligung des endgültigen Zuschusses eine Prognose über die voraussichtliche Zuschusshöhe an den BLSV ab und erhält i.d.R. auch entsprechende Angaben zur staatlichen Förderung.
Für alle Investitionen in breitensportliche Anlagen ist jedenfalls das Merkmal der Verankerung im staatlichen Haushalt sichergestellt, da der BLSV hier als beliehener Unternehmer auf ein festes Budget im Haushalt des Freistaats Bayern zurückgreifen kann.
Bei leistungssportlichen Anlagen erfolgt die Förderung hingegen gesondert und im Einzelfall.
Voraussetzung ist das Vorliegen eines Landesleistungszentrums oder eines Bundesstützpunktes. Letzteres löst ggf. ergänzend eine vorrangige/höhere Förderung aus dem Bundeshaushalt aus. Die Förderkriterien ergeben sich hier aus der Entwicklung der jeweiligen Sportart (Konzepte, Trainerstruktur, Kaderentwicklung, Erfolge) und müssen von den Landesfachverbänden der Sportart (Bundes- und Landesverband) vorgetragen werden. Deshalb wird in diesen Fällen zwar von Seiten der Landeshauptstadt München rechtsunverbindlich zum Ausdruck gebracht, dass eine Förderung im Stadtrat eingebracht werden kann, diese erfolgt jedoch erst nach Entscheidung durch Bund und Land.
Hinzu kommt eine oft erhebliche Komplexität des Verfahrens bei hohem Zeitdruck (z.B. bei der Bewerbung um Mittel aus dem Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“).
Daher soll der vorliegende Stadtratsantrag zum Anlass genommen werden, sich über die kommunalen Spitzengremien im Bayerischen und Deutschen Städtetag für ein einheitliches und transparentes Verfahren auf allen Ebenen einzusetzen.Im Rahmen der letzten Sitzung des Sportausschusses des Deutschen Städtetags, Ende September 2021 in Dresden und des Austauschtreffens der Leiter*innen der Deutschen Sportämter wurde diese Forderung bereits in einem Grundlagenpapier festgehalten und an den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) sowie den Deutschen Städtetag gleichermaßen adressiert.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.