Zusätzliche Kleingartenparzellen gewinnen
Antrag Stadträte Leo Agerer, Winfried Kaum und Alexander Reissl (CSU-Fraktion) vom 14.7.2021
Antwort Baureferentin Rosemarie Hingerl:
Sie haben am 14.7.2021 Folgendes beantragt:
„Kommunal- und Baureferat werden gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Kleingartenverband München neue Kleingartenparzellen zu schaffen. So könnten beispielsweise Grünflächen innerhalb bestehender Anlagen in Parzellen umgewandelt (z.B. in NW 63) oder bestehende Anlagen arrondiert (z.B. in NO 74) werden.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 14.7.2021 teilt das Baureferat aber Folgendes mit:
In München gibt es aktuell 79 städtische Kleingartenanlagen mit rd. 8.500 Parzellen.
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen konnten in den vergangenen fünf Jahren durch die Teilung übergroßer Gartenparzellen rund 80 zusätzlich verpachtbare Parzellen realisiert werden.
In den städtischen Kleingartenanlagen gibt es neben den Pachtflächen und den inneren Erschließungswegen teilweise auch öffentlich zugängliche Flächen mit Spielplätzen, Grünflächen mit geschlossenen Gehölzbeständen und Hecken sowie einzelne Biotope.
Geeignete Flächen, die unmittelbar in neue Parzellen umgewandelt werden könnten, sind nicht bekannt. Nach einer ersten Sichtung kann davon ausgegangen werden, dass bei rd. 50 der 79 Kleingartenanlagen keinerlei entsprechende Potentiale gegeben sind. In den übrigen Anlagen müsste auf bestehende Nutzungen verzichtet werden, um Potentiale zu erschlie-ßen.Die Schaffung neuer Parzellen ist darüber hinaus insbesondere abhängig von den gegebenen, zu beachtenden naturschutzrechtlichen und anderen öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen. Beispielsweise besteht für die im Antrag genannte Kleingartenanlage NW 63 und die arrondierenden öffentlichen Grünflächen eine Artenschutzkartierung – ein Hinweis auf die Existenz stark bedrohter oder sehr störungsempfindlicher Arten im Bereich der Anlage. Ebenso scheinen die bestehenden Baumbestände in den nicht als Pachtflächen ausgewiesenen Bereichen ein Hindernis für die Anlage von neuen Parzellen für die gärtnerische Nutzung zu sein. Neben der Genehmigungsfähigkeit müssen potentielle Parzellen zudem an das bestehende Wegenetz und an die Wasserversorgung angebunden werden können.
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen wird das Baureferat die ggf. vorhandenen Möglichkeiten mit dem Kleingartenverband München e. V., den jeweiligen Kleingartenvereinen und den zuständigen Bezirksausschüssen überprüfen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.