Pflege im Münchenstift
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 16.3.2022
Anwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 16.3.2022 führen Sie Folgendes aus:
„Die LHM betreibt mit dem Münchenstift wichtige Pflegeeinrichtungen. Aus mehreren Quellen wurden uns leider bedenkliche Erfahrungen hinsichtlich der Pflegequalität mitgeteilt. Da die Informationen sowohl aktuelle Sachverhalte, als auch über 15 Jahre alte Erfahrungen betreffen, könnte es sich um strukturelle Probleme handeln. Konkret handelt es sich zum einen um Berichte, dass Pflegepersonal trotz Zertifikat keinerlei Kenntnisse von der Wundversorgung aufwies, bzw. bei der Wundversorgung gravierende Fehler unterliefen, die dem Gepflegten erhebliche Schmerzen zufügten und weitere intensive Wundbehandlungen zur Folge hatten. Zudem sollen Defizite bei dem Erkennen akuter Bedürfnisse bestanden haben, bzw. bestehen. Ebenso liegen Berichte vor, wonach das Personal sich nicht auf Deutsch unterhält, so dass die deutschen Pflegekräfte und die deutschen Gepflegten nichts verstehen.“
Zu Ihrer Anfrage vom 16.3.2022 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters wie folgt Stellung:
Frage 1:
Welches Pflegepersonal betreut die Bewohner? (Bitte aufgeschlüsselt nach Herkunftsland und fachlicher Qualifikation aufzählen zum 31.12.2010, 31.12.2019, 31.12.2020, 31.12.2021.)
Antwort:
Mit Stand vom 31.12.2021 wurden die Bewohner*innen der verschiedenen Häuser der MÜNCHENSTIFT GmbH von 1.401 Mitarbeiter*innen betreut. Davon haben 721 Mitarbeiter*innen eine Ausbildung zur Fachkraft, 42 eine mindestens einjährige Ausbildung zur Pflegehilfskraft, und 506 sind ungelernte Helfer*innen. Zudem wurde das pflegerische Basis-Assessment (BAss) eingeführt und 132 Mitarbeiter*innen bereits darin geschult. Die Fachkraftquote bei der MÜNCHENSTIFT GmbH liegt bereits seit Jahren stets über der gesetzlich vorgeschriebenen Quote von 50%.
Von den Mitarbeiter*innen kommen 397 (ca. 28%) aus Deutschland, 734 (ca. 52%) aus osteuropäischen Ländern und die restlichen Mitarbeiter*innen (ca. 20%) aus den verschiedensten Ländern der Welt.
Frage 2.1:
Was sind die Einstellungsvoraussetzungen zur Arbeit im Münchenstift?
Antwort:
Als Einstellungsvoraussetzung müssen die in den Stellenausschreibungen geforderten Qualifikationen erfüllt werden. Pflegekräfte und Pflegefachhelfer*innen müssen über einen anerkannten Abschluss verfügen, der den Anforderungen gemäß des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) entspricht.
Frage 2.2:
Welche Art der fachlichen Ausbildung wird für Pflegefachkräfte, Pflegefachhelfer, Betreuungsassistenz, Stationsleitung und Heimleitung gefordert?
Antwort:
Auch hier gelten die Anforderungen gemäß des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG).
Frage 2.3:
Welche Sprachkenntnisse sind nachzuweisen?
Antwort:
Zum Nachweis der Sprachkenntnisse ist bei Fachkräften das Goethe-Zertifikat B2 erforderlich.
Frage 3:
Bei wem liegt die Zuständigkeit für die Prüfung der Ausbildungs- und Sprachzertifikate?
Antwort:
Die Zuständigkeit der Prüfung von Qualifikationsnachweisen liegt beim Recruitment der MÜNCHENSTIFT GmbH und der Leitung der einzelnen Häuser.
Frage 4:
Wie wird die Prüfung der Qualifikationsnachweise dokumentiert?
Antwort:
Die Nachweise sind in der Personalakte dokumentiert und aufbewahrt.
Frage 5:
Wie ist die aufsichtsrechtliche Kontrolle der Überprüfung der Nachweise gestaltet? Werden Stichproben gemacht, z.B. hinsichtlich der Echtheit von Ausbildungszertifikaten?
Antwort:
Bewerber*innen mit ausländischem Ausbildungsabschluss benötigen die Anerkennung durch die Regierung von Oberbayern.
Frage 6.1:
Wenn ja, gab es Auffälligkeiten in 2019 bis dato?
Antwort:
Bisher gab es diesbezüglich keinerlei Auffälligkeiten.
Frage 6.2:
Falls dies nicht der Fall ist, warum erfolgten keine Stichproben?
Antwort:
Vgl. hierzu die Antwort zu 6.1.
Frage 7:
Wie viele Bewerber wurden seit 2018 wegen fehlender Qualifikation abgelehnt?
Antwort:
Bewerber*innen mit fehlender Qualifikation werden vom Recruitment der MÜNCHENSTIFT GmbH bereits in der Vorauswahl abgewiesen, daher gibt es hierzu keine Daten.
Frage 8.1:
Wurden von der Heimleitung oder ggf. der Heimaufsicht schon einmal Auffälligkeiten hinsichtlich einer Diskrepanz zwischen zertifizierten und tatsächlichen Kenntnissen bzgl. Pflegetätigkeit festgestellt?
Antwort:
Wie in jeder Branche können Diskrepanzen zwischen zertifizierten und tatsächlichen Kenntnissen, im Fall der MÜNCHENSTIFT GmbH bzgl. der Pflegetätigkeit, nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Um dies zu erkennen, gibt es eine sechsmonatige Probezeit.
Frage 8.2:
Wenn ja, was war die Konsequenz?
Antwort:
Können Defizite in diesem Zeitraum nicht durch eine Weiterentwicklung entsprechend dem MÜNCHENSTIFT-Konzept aufgeholt werden, trennt sich das Unternehmen während der Probezeit von diesen Mitarbeiter*innen.
Frage 9.1:
Gibt es Regelungen, wie z.B. Arbeitsanweisungen, in welcher Sprache im München Stift bei der Arbeit gesprochen werden muss? (Bitte ggf. in Bezug auf die Anrede von Patienten und Pflegepersonal unterscheiden.)
Antwort:
Es ist klar geregelt, dass die Sprache im Unternehmen Deutsch ist. Wenn es Ausnahmen davon gibt, dann betrifft dies ausschließlich Bewohner*innen mit Migrationshintergrund in den Häusern der MÜNCHENSTIFT GmbH.
Frage 9.2:
Wie wird die Einhaltung der Regeln kontrolliert?
Antwort:
Die Einhaltung dieser Regelungen wird durch die Führungskräfte kontrolliert.
Frage 10.1:
Gibt es anonymisierte Umfragen unter den Gepflegten und deren Angehörigen zur Kundenzufriedenheit?
Antwort:
Die Zufriedenheit der Bewohner*innen und deren Angehörige werden durch anonymisierte Umfragen abgefragt und evaluiert.
Frage 10.2:
Falls nein, warum nicht?
Antwort:
Vgl. hierzu die Antwort zu 10.3.
Frage 10.3:
Wie wird ansonsten die Pflege kontrolliert?
Antwort:
Die Pflegequalität wird durch externe Aktionspartner*innen kontrolliert, wie beispielsweise bei der Überprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Die FQA (Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht, ehemals Heimaufsicht) besucht regelmäßig und unangemeldet die Häuser der MÜNCHENSTIFT GmbH und überprüft, ob sie die vereinbarten Leistungen in angemessener Weise erbringen. Damit wird die Qualität der Pflege und Betreuung in den Alten-, Pflege- und Behindertenheimen sichergestellt.
Frage 11.1:
Gibt es anonymisierte Umfragen unter dem Pflegepersonal zur Mitarbei- terzufriedenheit?
Antwort:
Das Pflegepersonal hat regelmäßig die Möglichkeit, an einer anonymisierten Umfrage zur Zufriedenheit der Mitarbeitenden teilzunehmen. Zudem bietet die MÜNCHENSTIFT GmbH den Rahmen für regelmäßige Besprechungen und Workshops. Anregungen hieraus werden evaluiert und ggf. umgesetzt, was wiederum ebenfalls der Zufriedenheit der Mitarbeitenden dient.
Frage 11.2:
Falls nein, warum nicht?
Antwort:
Vgl. hierzu die Antwort zu 11.1
Frage 11.3:
Wie wird ansonsten die Stimmung im Betrieb kontrolliert?
Antwort:
Intern sind zur Qualitätssicherung u.a. interne Audits, Bewohner*innen-Besprechungen und Risikopotential-Erhebungen implementiert.
Frage 12:
Wie ist der Verlauf der Sterbezahlen 2017 bis dato (Bitte monatlich aufgeschlüsselt)?
Antwort:
Die Daten zum Verlauf der Sterbezahlen ab 2017 werden bei Bedarf dem Aufsichtsrat der MÜNCHENSTIFT GmbH zur Verfügung gestellt.
Frage 13:
Wann fanden Impfaktionen im Münchenstift statt? (Bitte das jeweilige Datum der Grippeschutzimpfung sowie der Coronaimpfdaten (1. Impfung, 2. Impfung, Booster) benennen.)
Antwort:
Impfaktionen finden kontinuierlich seit dem 29.12.2020 statt. Derzeit laufen Impfaktionen für die 4. Corona-Impfung in allen Häusern der MÜN-CHENSTIFT GmbH. Die Grippeimpfungen werden von den jeweiligen Hausärzten durchgeführt.
Abschließend ist zu erwähnen, dass Pflege ohne Arbeitsmigration in deutschen bzw. mitteleuropäischen Großstädten nicht mehr umsetzbar ist. Die MÜNCHENSTIFT GmbH tätigt deshalb große Anstrengungen im Bereich der Mitarbeiter*innenwerbung und -bindung. Da die MÜNCHENSTIFT GmbH ein transparentes Unternehmen ist, lassen sich zu Fragen von an einer Aufnahme interessierten Menschen ausführliche Darstellungen im Internet auf der Homepage der MÜNCHENSTIFT GmbH im dort hinterlegten Jahresbericht finden. (www.muenchenstift.de)