Das Sozialreferat hat im Jahr 2021 insgesamt 450 Wohnungen vor einer Zweckentfremdung bewahrt. Dieser Wohnraum konnte dem allgemeinen Wohnungsmarkt wieder zugeführt und so erhalten werden. Dies geht aus der Jahresbilanz 2021 hervor, die heute im Sozialausschuss des Stadtrates behandelt worden ist.
Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Mit insgesamt 450 zurückgeführten Wohnungen in den Münchner Wohnungsmarkt im Jahr 2021 haben wir einen neuen Rekordwert seit Einführung der Online-Meldeplattform im Jahr 2018 erreicht. Im Vergleich zum Jahr 2019 mit seinerzeit 350 zurückgeführten Wohnungen ist es gelungen, diesen Wert um 100 Wohnungen zu steigern. Dieses Ergebnis bestätigt, dass es notwendig und richtig ist, weiterhin systematisch und konsequent gegen Zweckentfremdung von Wohnungen vorzugehen und alle uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um den in München so dringend benötigten Wohnraum zu schützen und zu erhalten.“
Hätten die 450 Wohnungen mit einer Gesamtfläche von mehr als 24.000 Quadratmetern im geförderten Wohnungsbau erstellt werden müssen, wären der Landeshauptstadt München Kosten von rund 191 Millionen Euro entstanden. Von den in 2021 zurückgeführten 450 Wohnungen standen zuvor 246 Wohnungen leer, 132 Wohnungen wurden illegal als Ferienwohnung vermietet und 72 Wohnungen wurden für gewerbliche Zwecke (z. B. als Büro) genutzt.
Ein klarer Schwerpunkt des Sozialreferats liegt weiterhin in der Unterbindung von lediglich kurzfristigen Wohnungsnutzungen (wie der Vermietung einer Wohnung als Ferienwohnung). Durch diese Zweckentfremdungen wird dem Wohnungsmarkt dringend gebrauchter, dauerhafter Wohnraum entzogen.
Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Die landesrechtlichen Regelungen zur Zweckentfremdung reichen in ihrer heutigen Form allerdings bei weitem noch nicht aus, um die Gemeinden und Städte bei ihrem Kampf gegen illegale Ferienwohnungsnutzung ausreichend zu unterstützen. Hier muss der Freistaat dringend nachbessern, wie beispielsweise mit der Einführung einer Genehmigungs- oder einer Registrierungspflicht für Ferienwohnungen. Leider stehen uns solche weiteren, dringend erforderlichen Instrumente bisher immer noch nicht zur Verfügung.“
Auch im Bereich der Bußgelder und Zwangsgelder sind für das Jahr 2021 jeweils Höchststände zu vermelden. Im Rahmen der Zweckentfremdungsverfahren wurden 2021 Bußgelder in Höhe von insgesamt 2.427.798 Euro verhängt (zum Vergleich 2020: 739.180 Euro). Zudem wurden Zwangsgelder in Höhe von insgesamt 2.397.000 Euro angedroht und Zwangsgelder in Höhe von 1.025.400 Euro tatsächlich eingenommen. (Zum Vergleich 2020: 1.005.100 Euro angedroht / rund 277.500 Euro tatsächlich eingenommen).
Über die im Jahr 2018 eingerichtete Online-Plattform, die mittlerweile bei den Bürger*innen als fest etablierte Meldeplattform für Hinweise auf eine vermutete Zweckentfremdung genutzt wird, sind seit Beginn 2018 bis Mitte Februar 2022 insgesamt 3.533 Meldungen eingegangen. Im Durchschnitt erreichten das Sozialreferat rund 73 Online-Hinweise pro Monat über diesen Kommunikationsweg.