Einige Münchner Umlandgemeinden, die durch extrem niedrige Gewerbesteuerhebesätze auffallen, können im Vergleich zu München ein Vielfaches an Gewerbesteuern pro Einwohner*in vereinnahmen. In der Spitze geht der Wert deutlich über das Fünffache hinaus. Aus Sicht der Münchner Stadtkämmerei missbrauchen derlei „Steueroasen“ bundesweit zunehmend das Hebesatzrecht der Kommunen bei der Gewerbesteuer,
um mit niedrigen Steuersätzen Firmensitze anzulocken. Diese Firmen seien aber bestenfalls eingeschränkt an diesen Orten unternehmerisch tätig und nutzten die Gewerbesteueroasen als Steuersparmodell. So fielen die wirtschaftlichen Tätigkeiten und der Ort der steuerlichen Gewinnermittlung auseinander.
Stadtkämmerer Christoph Frey hat in diesem Zusammenhang in einer Arbeitsgruppe des Finanzausschusses des Deutschen Städtetages mitgewirkt, in der folgende Forderungen aufgestellt und in den vergangenen Tagen einstimmig beschlossen wurden:
- Anhebung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes von 200 auf 320 Prozent
- Einführung einer Pflicht zur Mitteilung von gemeindegebietsüberschreitenden Steuergestaltungen bei der Gewerbesteuer an die betroffenen Gemeinden
- Ein eigenständiges Recht der Gemeinden zur Durchführung von Gewerbesteuer-Sonderprüfungen in Verbindung mit einem Widerspruchsrecht gegenüber dem zuständigen Finanzamt, soweit Gewerbesteuerpflichtige eine Betriebstätte in der Gemeinde unterhalten oder in den letzten drei Jahren unterhalten haben.
Stadtkämmerer Christoph Frey: „Städte wie München, in denen die Unternehmen wirtschaftlich tätig sind, bauen für die Bürgerinnen und Bürger Schulen, Kitas, Wohnraum, investieren in den ÖPNV und müssen dafür erhebliche Schulden machen. Gleichzeitig sprudeln in den Gewerbesteueroasen die Steuern und graben den umliegenden Städten und Gemeinden das Wasser, sprich die Steuereinnahmen, ab. Diese Fehlentwicklung muss schnellstens durch den Gesetzgeber beendet werden!“