Auswirkungen der Schieflage der Green City AG auf die Stadt
Anfrage Stadtrat Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 29.12.2021
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Zu der im Betreff genannten Anfrage hatte ich Ihnen mit Schreiben vom 15.2.2022 bereits eine Zwischennachricht gegeben. Wie seinerzeit angekündigt, erhalten Sie nun die noch ausstehenden Ergänzungen.
Frage 1:
Welche wirtschaftlichen und sonstigen Beziehungen bestehen zwischen der Green City Energy AG und der Stadt München?
Frage 5:
Welche Konsequenzen entstehen durch die Schieflage der Green City Energy AG hinsichtlich bestehender Verträge der Stadt bzw. städtischer Töchter?
Frage 6:
Was würde eine Insolvenz der Green City Energy AG für die Stadt bzw. die städtischen Töchter bedeuten?
Antwort zu Frage 1, 5 und 6:
Das Mobilitätsreferat hat einen Rahmenvertrag mit der Tochtergesellschaft der Green City AG, der Green City Experience GmbH. Dieser Rahmenvertrag beinhaltet die „Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen im Radverkehr“, das sogenannte Fahrrad-Marketing und läuft zum 31. März 2023 aus.
Er wird dann neu ausgeschrieben werden. Durch eine Insolvenz der Green City AG im laufenden Jahr könnte daher die Durchführung von geplanten Aktionen im Rahmen des Fahrrad-Marketings betroffen sein. Dies ist aus Sicht des MOR natürlich nicht wünschenswert, aber bei entsprechendem Informationsvorlauf u.U. auch durch andere Auftragnehmer*innen in ähnlicher oder modifizierter Weise leistbar.
Frage 2:
Welche wirtschaftlichen und sonstigen Beziehungen bestehen zwischen städtischen Tochtergesellschaften und der Green City AG?
Antwort:
Über die im Antwortschreiben vom 15.2.2022 genannten hinaus (Praterkraftwerk, Betrieb von Solaranlagen auf Häusern der Münchenstift gG-mbH) bestehen keine weiteren Beziehungen zu städtischen Gesellschaften. Die GEWOFAG und die GWG hatten mit der Green City AG und der seinerzeit mit der AG verbundenen NEAP GmbH Verträge über Installation und Betrieb von Solaranlagen geschlossen. Vertragspartner ist inzwischen ausschließlich die NEAP GmbH, die seit dem 1.1.2021 vollständig unabhängig von der Green City AG ist. Gleiches gilt im Übrigen für eine Solaranlage auf dem städtischen Asam-Gymnasium.
Frage 3:
Welche wirtschaftlichen und sonstigen Beziehungen bestehen zwischen dem Green City e.V. und der Stadt München?
Frage 4:
Welche wirtschaftlichen und sonstigen Beziehungen bestehen zwischen städtischen Tochtergesellschaften und dem Green City e.V.?
Antwort zu Frage 3 und 4:
Die LHM fördert verschiedene Projekte des Green City e.V. oder ist Projektpartner. Weiterhin ist Green City e.V. in einzelnen Fällen auch Auftragnehmer der Stadt.
Aktuell laufen die folgenden Projekte:
- Gemeinschaftsgarten „MK 2“ vom 1.1. bis 31.12.2022, gefördert aus dem Bezirksausschussbudget des BA 8
- Projekt „Grünpat*innen“, gefördert vom Sozialreferat, fachliche Kooperation mit dem Baureferat-Gartenbau
- Im Mobilitätsreferat besteht eine wirtschaftliche Beziehung mit dem Green City e.V. in Form eines Auftragsverhältnisses zur Umsetzungsunterstützung von Parklets. Der Vertrag läuft mit Erstellung des Abschlussberichts zur Umsetzung der Parklets in den Jahren 2022 und 2023 Ende des Jahres 2023 aus.
- Seitens des RKU werden mehrere Projekte des Green City e.V. finanziell unterstützt, über die das RKU dem Stadtrat regelmäßig und transparent Bericht erstattet (zuletzt SV „Förderung von umwelt- und nachhaltigkeitsbezogenen Einrichtungen und Projekten 2022“ vom 25.11.2021, SV-Nr. 20-26/V 04114).
Dazu zählen:
- Organisationsbüro für nachhaltige Mobilität
- Umweltpädagogik/Energieschule München
- Mobilitätszentrale
- Begrünungsbüro
- Wanderbaumallee
- Klimaküche
Des Weiteren war das frühere RGU Mitveranstalter des vom Green City e.V. ausgetragenen Streetlife-Festivals.
Frage 7:
Schmälert die Schieflage der Green City AG die finanzielle Leistungsfähigkeit des Green City e.V. und damit die Fähigkeit weiter Projekte mit der Landeshauptstadt München durchzuführen?
Antwort:
In der Antwort vom 15.2.2022 hatte ich bereits mitgeteilt, dass der Green City e.V. ausweislich der Homepage der Green City AG mit einem Anteil von 53,6% Mehrheitsaktionär ist.
Der Green City e.V. hat mit Schreiben vom 26.1.2022 gegenüber dem Sozialreferat erklärt, dass die Situation der Green City AG keinen Einfluss auf die Handlungsfähigkeit des Vereins habe, da seine Arbeit über Spenden, Mitgliedsbeiträge, Projektzuschüsse und Aufträge ermöglicht wird.
Über diese Aussage hinaus liegen keine neuen Erkenntnisse vor. Auf die Informationspflichten der geförderten Organisation über den Wegfall von Förderungsvoraussetzungen, Änderungen von für die Bewilligung maßgeblichen Umständen und hinsichtlich eines drohenden, beantragten oder eröffneten Insolvenzverfahrens wird nochmals verwiesen.