Städtische Räume für Hybrid Sitzungen für BA, BA Unterausschuss und Ausschusssitzungen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Leo Agerer, Sabine Bär, Fabian Ewald, Hans Hammer und Thomas Schmid (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄH-LER) vom 2.3.2022
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Der Stadtrat hatte sich zuletzt mit Sitzungsvorlagen-Nr. 20-26/V 05468 mit der Finanzierung hybrider Sitzungssäle befasst. Ihr Einverständnis vorausgesetzt kann ich Ihnen zu Ihrem Antrag daher Folgendes mitteilen:
Der große Sitzungssaal des Neuen Rathauses ist – entsprechend der Beschlussfassung der Vollversammlung vom 19. Januar 2022 – seit Ende Februar/Anfang März 2022 mit der entsprechenden Konferenztechnik – ausgestattet, so dass dort nach einem Testlauf ab dem 8. März die Ausschusssitzungen des Stadtrats mit Ausnahme der gemeinsamen Ausschüsse und des KJHA als Hybridsitzungen stattfinden. Dies hat bislang reibungslos funktioniert.
Für die Bezirksausschüsse testet das IT-Referat im Rahmen von Pilotversuchen Ende April für die Sitzungen der Vollgremien eine technische Lösung für die Durchführung von Hybridsitzungen, um in der Folge aus den daraus gewonnenen Erkenntnissen dem Stadtrat einen Vorschlag für das weitere Vorgehen unterbreiten zu können.
Flankierend hierzu steht den Bezirksausschüssen seit kurzem im technischen Rathaus bereits jetzt ein voll ausgestatteter Konferenzraum zur Verfügung, der von allen Bezirksausschüssen vor allem für die Durchführung von Sitzungen der Unterausschüsse und Fraktionen genutzt werden kann. Auf der Basis der daraus gewonnenen Erkenntnisse bezüglich der Auslastung der Technik und der Frequenz der Buchungen sollen sukzessive auch weitere Räumlichkeiten in den übrigen Geschäftsstellen, beispielsweise in der Geschäftsstelle der BAG Nord in der Hanauer Straße 1, mit der notwendigen Konferenztechnik für die Durchführung von Hybridsitzungen ausgestattet und den Bezirksausschüssen zur Verfügung gestellt werden. Zudem wird der o.g. Konferenzraum aber bereits jetzt schon auch außerhalb der o.g., durch die Regelungen der Gemeindeordnung für die Hybridsitzungen festgelegten Sitzungen der Vollgremien und Unterausschüsse für die Durchführung von Arbeitsbesprechungen und dem Austausch mit den Bürger*innen zu spezifischen Fachthemen in Form von Videokonferenzen einer weitergehenden Nutzung zugeführt.In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass Art. 47a Gemeindeordnung als Rechtsgrundlage für die Durchführung von Hybridsitzungen im Jahr 2021 insbesondere zur Bewältigung der Coronakrise zunächst befristet bis 31.12.2022 eingeführt wurde. Im damaligen Gesetzgebungsverfahren wurde bereits angekündigt, dass das Instrument der Hybridsitzungen evaluiert werden soll, ehe über einen dauerhaften Verbleib in der Gemeindeordnung entschieden würde. Dementsprechend wurde auch in der Geschäftsordnung des Stadtrats die Möglichkeit der Hybridsitzungen entsprechend befristet. Sobald feststeht, dass die Regelung zu den Hybridsitzungen entfristet wird, wird der Stadtrat erneut mit dem Thema Hybridsitzungen befasst werden.
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.