Erhalt der Kunst an der Kistlerhofstraße 70
Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lech- ner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 25.1.2022
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
Am 25.1.2022 haben Sie beantragt, dass sich die Stadt bei dem Besitzer des Grundstücks Kistlerhofstraße 70 für den Erhalt der künstlerisch bemalten Fassade und den Erhalt der Ausstellungsfläche auf dem Dach des nördlichsten Gebäudes einsetzt. Die Denkmalbehörden werden gebeten zu prüfen, ob ein eventuell im Rahmen der Bebauungspläne geplantes Entfernen des Skulpturengartens auf dem Dach oder eine Entfernung der Fassadengestaltungen nicht denkmalschutzrechtliche Belange tangiert und verhindert werden müsste.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weil es um den Vollzug (bau)rechtlicher Vorschriften in einem Einzelfall ohne grundsätzliche Bedeutung geht. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 25.1.2022 teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:
Zunächst möchten wir feststellen, dass auch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung den Erhalt des Skulpturengartens begrüßen würde.
Dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA IV-Lokalbaukommission, liegt ein Antrag auf Vorbescheid mit folgendem Betreff vor: „Neubau 3er Gebäude mit einer Tiefgarage (Weiterentwicklung des Kistlerhofs)“.
Beantragt ist der Abbruch einiger Gebäude auf dem Areal, der Neubau mehrerer Gebäude und einer gemeinsamen Tiefgarage, der Umbau einiger Gebäude in mehreren Bauabschnitten und die Veränderung der Freiflächen in mehreren Bauabschnitten. Das Gebäude an der Ecke Aidenbachstraße/ Kistlerhofstraße mit dem im Antrag angesprochenen Skulpturengarten auf dem Dach ist weder zum Abbruch noch zum Umbau vorgesehen.In der Erläuterung zum Vorbescheid beschreibt der Antragsteller seine Absicht den Bestand, behutsam weiterzuentwickeln. Zitat aus dem Antrag:
„Geplant ist eine behutsame Bestandsentwicklung bei der einerseits quartiersprägende Mieter in den Bestandsbauten entlang der Aidenbachstraße und der Kistlerhofstraße ihre ‚Heimat‘ behalten und andererseits durch integrierte, flächeneffiziente und den heutigen ökologischen Anforderungen genügende Neubauten neue gewerbliche Nutzer dazukommen.“
Den mit dem Antrag der Stadtratsfraktion DIE LINKE. / Die PARTEI verfolgten Zielen steht das im Vorbescheidsantrag beschriebene Vorhaben aus Sicht der Lokalbaukommission nicht entgegen.
Hinsichtlich der Forderung, den Skulpturengarten auf dem Dach und die Fassadengestaltung mit Mitteln des Denkmalschutzes zu verhindern, ist zu sagen, dass zum einen das angesprochene Gebäude von Veränderungen im Vorbescheidsantrag nicht betroffen ist und zum anderen das Gebäude nicht unter Denkmalschutz steht. Die Regeln der Unterdenkmalschutzstellung greifen im Übrigen bei so jungen Objekten nicht.
Über den Antrag auf Vorbescheid ist noch nicht entschieden. Der Antrag befindet sich noch in der baurechtlichen Prüfung.
Seitens der HA II-Stadtplanung wird noch darauf hingewiesen, dass es keine Möglichkeit gäbe, mit den zur Verfügung stehenden planungsrechtlichen Mitteln den Erhalt der farbig gestalteten Fassaden und der Objekte auf dem Flachdach dauerhaft zu sichern.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.