Gendergerechte Spielraumgestaltung in München
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Rathaus Umschau 111 / 2023, veröffentlicht am 14.06.2023
Der Bauausschuss des Münchner Stadtrats hat neue Handlungs- und Planungsempfehlungen für Spielangebote für Mädchen, Jungen, trans, nicht-binäre und intergeschlechtliche junge Menschen beschlossen. Zuvor haben zwei Arbeitsgruppen die Kapitel „Entscheidungs- und Umsetzungsstrukturen“ und „Blick auf den Sozialraum“ der bereits 2017 ausgearbeiteten Handlungs- und Planungsempfehlungen konkretisiert und der Spielraumkommission präsentiert. Das Baureferat hat den Auftrag erhalten, die aktualisierte Broschüre zu veröffentlichen und an alle betroffenen Referate und Dienststellen zu kommunizieren. Darüber hinaus übernimmt das Baureferat künftig die Geschäftsführung des „Beratungskreises gendergerechter Spielraum“.
Bereits mit dem Beschluss des Bauausschusses vom 11. März 2014 „Spielangebote für Mädchen UND Buben – Gendergerechte Spielplatzgestaltung“ hat das Baureferat den Auftrag erhalten, das Thema „Gendergerechte Spielplatzgestaltung“ in die Spielraumkommission einzubringen. Wesentliches Ziel war, durch eine Arbeitsgruppe entsprechende Planungsempfehlungen auszuarbeiten und dem Stadtrat über das Ergebnis zu berichten. Die gemeinsam ausgearbeiteten Handlungs- und Planungsempfehlungen mit ihren sechs Kapiteln wurden im Vorfeld der Spielraumkommission vorgestellt. Zu den Kapiteln „Entscheidungs- und Umsetzungsstrukturen“ und „Blick auf den Sozialraum“ gab es den Wunsch, diese zu veröffentlichen, weiter zu diskutieren und anschließend in zwei separaten Arbeitsgruppen zu überarbeiten. Nun sind beide Kapitel fertiggestellt. Sie wurden dem Stadtrat in der überarbeiteten Broschüre „Spielangebote für Mädchen, Jungen, trans, nicht-binäre und intergeschlechtliche junge Menschen. Gendergerechte Spielraumgestaltung“ vorgelegt.
Das grundlegende Ziel der Landeshauptstadt München ist, allen Kindern und Jugendlichen ausreichenden nutzungsgerechten und sicheren Spiel-, Freizeit- und Bildungsraum sowie die problemlose Nutzung von Freiflächen anzubieten. Des Weiteren hat München im Mai 2016 die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene unterzeichnet. Darin verpflichtet sich die Landeshauptstadt München explizit sicherzustellen, dass Mädchen, Jungen, trans, nicht-binäre und in- tergeschlechtliche junge Menschen „die gleichen Möglichkeiten und den gleichen Zugang zu Sport-, Freizeit- und Kultureinrichtungen und -aktivitäten haben“. Sie sind zu ermutigen, gleichermaßen an allen Sport- und Kulturaktivitäten teilzunehmen – auch an jenen, die traditionell als vor allem „männlich“ oder „weiblich“ gesehen werden. Entscheidend bei der Planung von neuen oder der Modernisierung von bestehenden Spielplätzen ist die Beteiligung aller zukünftigen Nutzer*innen, um deren konkrete Bedürfnisse kennen zu lernen. Entsprechende Beteiligungsverfahren führt das Baureferat seit vielen Jahren durch und schafft auf diese Weise die Planungsgrundlage. Ziel ist es schließlich, differenzierte Angebote für alle so zu schaffen, dass nicht die durchsetzungsstärkste Gruppe den Spielplatz dominiert und andere von dessen Nutzung implizit ausgeschlossen werden.
Baureferentin Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer betont: „Eine geschlechtergerecht geplante und ausgestattete Anlage zeichnet sich durch vielfältige Angebote aus. Sie sollen dazu anregen, vorgegebene Geschlechter- und Altersgrenzen zu überwinden und Neues auszuprobieren. Wir müssen dafür eine gute Balance herstellen zwischen Bewegung und Chillen, zwischen Öffentlichkeit und Rückzugsmöglichkeiten.“
Achtung Redaktionen: Mehr Informationen finden sich in der Beschlussvorlage des Bauausschusses des Münchner Stadtrats vom 13. Juni (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 08937).