Mehr als 400 Wohnungen vor einer Zweckentfremdung geschützt
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Rathaus Umschau 117 / 2023, veröffentlicht am 22.06.2023
Das Sozialreferat hat im vergangenen Jahr 404 Wohnungen vor einer illegalen Zweckentfremdung bewahrt. Der Wohnraum konnte dem allgemeinen Wohnungsmarkt wieder zugeführt und so erhalten werden. Das geht aus der Bilanz für das Jahr 2022 hervor, die heute dem Sozialausschuss des Stadtrates vorgestellt wurde.
Bürgermeisterin Verena Dietl: „Nach dem im Jahr 2021 erreichten Höchstwert mit damals 450 zurückgeführten Wohnungen konnten auch im vergangenen Jahr mehr als 400 Wohnungen erfolgreich vor einer unerlaubten Zweckentfremdung bewahrt werden. Dies verdeutlicht die weiterhin hohe Bedeutung der konsequenten Verfolgung von illegalen Zweckentfremdungen. Wir werden auch in Zukunft nicht nachlassen, zielstrebig und mit aller Konsequenz sämtliche rechtlich zur Verfügung stehenden Mittel auszuschöpfen, um den hier in München so dringend benötigten Wohnraum zu schützen.“
Von den im Jahr 2022 zurückgeführten 404 Wohnungen standen zuvor 166 Wohnungen leer, genauso viele Wohnungen (166) wurden illegal als Ferienwohnung vermietet und 72 Wohnungen wurden für gewerbliche Zwecke (zum Beispiel als Büro) genutzt. Hätten die 404 Wohnungen mit einer Gesamtfläche von rund 21.500 Quadratmetern im geförderten Wohnungsbau erstellt werden müssen, wären der Landeshauptstadt München hierfür Kosten von fast 125 Millionen Euro entstanden. Wie in den Jahren zuvor liegt ein Schwerpunkt weiterhin in der Unterbindung lediglich kurzfristiger Wohnraumnutzungen (wie der Vermietung einer Wohnung als Ferienwohnung).
Bürgermeisterin Verena Dietl: „Leider sind die landesrechtlichen Regelungen immer noch nicht ausreichend, um noch effektiver gegen solche kurzfristigen Nutzungen, die dem Wohnungsmarkt wertvollen Wohnraum entziehen, vorgehen zu können. So fordert die Landeshauptstadt München beispielsweise seit Jahren vom Freistaat Bayern die Einführung einer Registrierungs- und Genehmigungspflicht für Ferienwohnungen. Leider hat der Freistaat hier bisher nicht reagiert – und so fehlen den Gemeinden immer noch dringend erforderliche rechtliche Instrumente.“
Im Rahmen der Zweckentfremdungsverfahren wurden 2022 Bußgelder in Höhe von 517.910 Euro verhängt. Im Bereich der Zwangsgelder wurde ein Betrag in Höhe von insgesamt 625.000 Euro angedroht, 139.750 Euro wurden tatsächlich eingenommen. Über die Anfang 2018 in Betrieb genommene Online-Plattform zur Meldung einer vermuteten Zweckentfremdung sind bis Mitte Februar 2023 – und damit innerhalb von rund fünf Jahren – insgesamt 4.378 Meldungen eingegangen. Im Durchschnitt erreichten das Sozialreferat auf diesem Kommunikationsweg monatlich rund 73 Hinweise.