Novelliertes Förderprogramm für Münchner E-Taxis
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Rathaus Umschau 136 / 2023, veröffentlicht am 19.07.2023
Der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz des Stadtrats hat jetzt eine Novelle des Förderprogramms E-Taxis beschlossen. Damit stehen für eine Laufzeit von zwei Jahren insgesamt vier Millionen Euro für die Umstellung der Taxiflotte auf E-Taxis zur Verfügung. Neu ist, dass in den kommenden beiden Jahren die Anschaffung eines E-Taxis mit 10.000 Euro (investiv) unterstützt wird, während die Förderung zuvor auf die Fahrleistung (20 Cent je Besetztkilometer, konsumtiv) bezogen war. Damit wird ein entscheidender Wunsch der Taxibranche erfüllt, der im Rahmen des von Bürgermeisterin Katrin Habenschaden geführten Runden Tisches geäußert worden war.
Bürgermeisterin Katrin Habenschaden: „Ich freue mich, dass unsere Gespräche am Runden Tisch zu einem so guten Ergebnis geführt haben. Taxis sind ein elementarer Bestandteil der Münchner Verkehrswende. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für die konstruktiven Gespräche.“
Christine Kugler, Referentin für Klima- und Umweltschutz: „Mit unserem novellierten Förderprogramm E-Taxis möchten wir einen Beitrag zur Verkehrswende leisten und gleichzeitig für sauberere Luft in München sorgen. Wir können ab 2024 400 Taxis auf emissionsfreien Elektroantrieb umstellen.“
Das novellierte Förderprogramm löst das seit 2017 laufende Programm zur Förderung von E-Taxis ab, dessen Mittel mit einem Gesamtvolumen von über 1,6 Millionen Euro nahezu ausgeschöpft sind. Trotz der attraktiven Rahmenbedingungen wurde die Förderung von der Taxibranche nur zögerlich angenommen. Gemessen an der Gesamtzahl lizensierter Taxis in München (ca. 3.000) liegt der Anteil batterieelektrisch betriebener Fahrzeuge bei lediglich 2,3 Prozent.
Um die Ursachen für die geringe Nachfrage zu klären, wurde im Februar 2023 zu einem Runden Tisch E-Taxis eingeladen. Hier haben die wesentlichen Beteiligten gemeinsam ein neues, attraktives Förderpaket geschnürt, das einen hohen Anreiz zu einer schnellen Umstellung der Taxibranche auf batterieelektrische Fahrzeuge bietet.
Eine weitere Erkenntnis des Runden Tisches war, dass neben einer Novellierung des Förderprogramms auch die Schaffung von möglichst exklusiven Schnelllademöglichkeiten notwendig ist. Daher sollen nun auch Eigentü- mer*innen animiert werden, Schnellladeinfrastruktur auf ihrem Privatgrund zu installieren und öffentlich zugänglich zu machen.