München entlasten: München unterlässt Werbung zur Neuansiedlung weiterer Konzerne/Immobilienmessen meiden!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 29.3.2023
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Sie stellten den o.g. Antrag mit dem Ziel, dass die Stadt München und mit ihr verbundene Unternehmen nicht mehr auf Immobilienmessen und ähnlichen Werbeveranstaltungen auftreten solle. Da es sich im vorliegenden Fall um eine laufende Angelegenheit der Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO, § 22 GeschO) handelt, die nicht gemäß § 60 Abs. 9 GeschO im Stadtrat zu behandeln ist, erlaube ich mir, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten.
Messen gibt es in nahezu allen Branchen und Geschäftsfeldern. Insbesondere auf Messen, die nicht konsumgüternah sind, steht nur sehr bedingt der konkrete Handel des jeweiligen konkreten Produkts oder der Dienstleistung im Vordergrund, sondern vielmehr der Austausch zwischen den verschiedenen Marktakteuren. Durch das zeitlich sehr kompakte Aufeinandertreffen wichtiger Akteure aus Privatwirtschaft, aber auch aus Politik und Verwaltung, entstehen wertvolle Möglichkeiten, Erfahrungen wie Erwartungen zu bestimmten Themen auszutauschen, aktuelle Entwicklungen zu bewerten und einzuordnen. Ebenso leisten Messen einen wichtigen Beitrag zur Herstellung wie zur Pflege bestehender Kontakte.
Dies gilt in sehr hohem Maße auch für das Feld der Immobilienmessen. So ist der Immobilienstandort München seit vielen Jahren auf den beiden europäischen Leitmessen, der MIPIM in Frankreich sowie der EXPO REAL in München, mit einem Gemeinschaftsstand vertreten. Die Gemeinschaftsstände wurden in den Anfangsjahren jeweils von der Landeshauptstadt München organisiert und koordiniert. Mittlerweile wird der jeweilige Gemeinschaftsstand auf der MIPIM seit 2014, auf der EXPO REAL seit 2018 von der Immobilienbranche selbst privatwirtschaftlich organisiert und finanziert. Vertreter*innen aus Kommunalreferat, Planungsreferat und Referat für Arbeit und Wirtschaft sind nur mehr als Teilnehmende für die Stadt München auf den Messen beteiligt. Dabei dienen diese Messen den städtischen Teilnehmenden nicht der konkreten Bewerbung von städtischen Immobilien, sondern um als Ansprechpartner*innen zur Verfügung zu stehen und die Interessen der Landeshauptstadt im Immobilienmarkt zu vertreten. Dies wird von Marktteilnehmer*innen auch ganz klar erwartet, wie dies in allen anderen Immobilienstandorten selbstverständlich ebenso derFall ist. Der Immobilienstandort München wird mit seinen privatwirtschaftlichen Akteuren also auf den Messen auf jeden Fall weiterhin vertreten sein, völlig unabhängig davon, ob nun städtische Vertreter*innen ebenfalls die Messe zum Meinungsaustausch besuchen oder nicht.
Mehr oder weniger stehen alle Städte und Ballungsräume vor ähnlichen Problemen und verfolgen teils gleiche, teils unterschiedliche Ansätze zur Bewältigung dieser Herausforderungen. Der interkommunale und überregionale Austausch zu Themen wie beispielsweise klimaschonendes Bauen, neuartige Wohnformen, hitzevermeidende Stadtplanung, moderne Mobilitätskonzepte etc. dient allen Marktteilnehmenden als wertvolle Anregung und Impulsgeber für die eigene zukunftsfähige Stadtentwicklung. Neben etablierten Playern nutzen auch Startups aus der Immobilienbranche (sog. Proptechs) diese Messen zur Vorstellung ihrer innovativen Konzepte für nachhaltiges Bauen, Begrünen, Dämmen, Kühlen, Recyceln usw. So sind die Messen auch eine sehr gute Gelegenheit zum Austausch, wie Nachhaltigkeit und Lebensqualität in einer sich stetig verändernden und verdichtenden Urbanität erhalten und verbessert werden können.
Aus den vielfältigen genannten Gründen werde ich ebenso wie ausgewählte wenige Mitarbeiter*innen meines Referats auch künftig an den Messen teilnehmen, wie dies vom Stadtrat auch bereits vor einiger Zeit so beschlossen wurde (vgl. Sitzungsvorlage 14-20/139049). Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und gehe davon aus, dass Ihr Antrag damit als beantwortet und erledigt gelten darf.