Schließung der Halle 2
Antrag Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 26.6.2023
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Mit Ihrem Antrag fordern Sie die Landeshauptstadt München (LHM), Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM), auf, die Halle 2 wegen Unwirtschaftlichkeit zu schließen. Ihren Antrag begründen Sie damit, dass die Halle 2 nach sieben Jahren nicht die sonst übliche Rendite von 2% erziele, die üblicherweise für alle anderen Beteiligungen der Landeshauptstadt München (LHM) zugrunde gelegt werde. Die Halle 2 sei finanziell nicht tragfähig und damit aufgrund des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit zum Jahresende 2023 zu schließen.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch ein laufendes Geschäft, dessen Besorgung nach Art. 88 Abs. 3 Satz 1 GO i.V. m. der Betriebssatzung des AWM der Werkleitung obliegt. Eine beschlussmä-ßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich, da der Betrieb der Halle 2 zu den laufenden Angelegenheiten des AWM gehört.
Zu Ihrem Antrag vom 26.6.2023 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Der AWM gehört als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger zur systemrelevanten Infrastruktur der LHM und erfüllt Aufgaben der Daseinsvorsorge. Der AWM ist ein nachhaltig wirtschaftender Betrieb. Neben ökonomischen stehen auch ökologische und sozial-gesellschaftliche Ziele gleichwertig nebeneinander.
1. Beitrag der Halle 2 zum Klima- und Ressourcenschutz
Das Gebrauchtwarenkaufhaus der Stadt München, die Halle 2, gehört zum Geschäftsbereich Wiederverwendung des AWM, der ein Eigenbetrieb der LHM ohne eigene Rechtspersönlichkeit gemäß Art. 86, 88 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) ist.
Die Halle 2 ist eine praktische Maßnahme der Abfallvermeidung und trägt aktiv zum Klima- und Ressourcenschutz bei. Sie steht gem. § 7 Kreislaufwirtschaftsgesetz an oberster Stelle der Abfallhierarchie und hat damit höchste Priorität noch vor der stofflichen Verwertung (Recycling). Maß-nahmen zur Abfallvermeidung sind elementarer Bestandteil der Abfallwirtschaft, gehören zu den Pflichtaufgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers und sind dort strukturell und thematisch seit Jahrzehnten verankert. Über 500 Mg an Waren werden derzeit durch die Halle 2 der Wiederverwendung zugeführt und so vor dem Wegwerfen gerettet – Tendenz steigend. Dadurch werden aktuell rund 2.800 Mg CO2 eingespart. Die Halle 2 ist damit ein wichtiger Baustein einer Kreislaufwirtschaft in München und ein elementarer Bestandteil einer Zero Waste City.
2. Wirtschaftlichkeit der Halle 2
Für die Geschäftstätigkeit der Halle 2 gelten die Regelungen für die wirtschaftliche Betätigung von Gemeinden. Sowohl der AWM als Ganzes als auch die Halle 2 als Teilbereich innerhalb des AWM halten sich selbstverständlich an den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (Art. 61 GO). Unter Wirtschaftlichkeit wird im Allgemeinen die „Erreichung des bestmöglichen Ergebnisses bei einem gegebenen Mitteleinsatz verstanden (vgl. Mühlenkamp, 2015, S.6) und nicht das Erreichen von „schwarzen Zahlen“.
Die Halle 2 agiert wirtschaftlich aktuell output-orientiert nach dem Maximalprinzip und versucht mit gegebenen Mitteln die Wiederverwendungsquote bzw. Sammelmenge von Gebrauchtwaren, Absatz und damit auch Umsatz so weit wie möglich zu erhöhen. Dabei achtet der Geschäftsbereich auf effektive und effiziente Prozesse, kompetente und engagierte Mitarbeiter*innen, einen verhältnismäßigen Ressourceneinsatz und nutzt auch zunehmend digitale Lösungen, um diesem Ziel näher zu kommen.
Als Teil der öffentlichen Einrichtung „Abfallentsorgung“ werden Kostenunterdeckungen der Halle 2 über die Abfallgebühren finanziert und sind in der Gebührenkalkulation mit enthalten. Die Stabilität der Abfallgebühren ist und wird durch die Halle 2 nicht gefährdet. Die Halle 2 ist als Teilbereich des AWM auch kein Gewerbebetrieb im eigentlichen Sinne und kann daher auch nicht mit anderen Beteiligungsgesellschaften oder mit dem Einzelhandel verglichen werden. Bei der Halle 2 handelt es sich damit um kein Geschäftsmodell, sondern vielmehr um eine Maßnahme zur Abfallvermeidung mit dem Ziel des Klima- und Ressourcenschutzes.
Aus den genannten Gründen wird die Halle 2 nicht geschlossen, sondern wird weiterhin in Betrieb bleiben und eine tragende Säule der Wiederverwendung und Kreislaufwirtschaft in München sein.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.