Die Landeshauptstadt München bittet Eigentümer*innen darum, Immobilienverkäufe aus dem Jahr 2023 zeitnah mitzuteilen. Hintergrund ist die Grundsteuer. Die Stadtkämmerei kann Aufhebungsbescheide zur Grundsteuer nur rechtzeitig zuschicken, wenn ihr der Eigentumswechsel der Immobilie bekannt ist. Ansonsten muss bis zur erfolgten Aufhebung weiterhin Grundsteuer bezahlt werden.
Die Stadt München bittet auch alle Steuerpflichtigen, die seit dem letzten Grundsteuerbescheid (2010) umgezogen sind, ihre neue Adresse mitzuteilen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Steuerpflichtige alle Informationen und Grundsteuerbescheide rechtzeitig erhalten. Die Landeshauptstadt München bedankt sich für die Mithilfe.
Die Mitteilung von Verkäufen/Eigentumswechsel ist ebenso wie die Adress änderung online möglich unter: www.muenchen.de/grundsteuer. Oder per E-Mail: grundsteuer.ska@muenchen.de. Oder postalisch unter: Landeshauptstadt München, Stadtkämmerei – Grundsteuer, Postfach 201951, 80019 München