Sicher, komfortabel und vernetzt radeln in München 5: Fuß- und Radwegbrücke Von-der-Pforten-Straße
Antrag Stadtrats-Mitglieder Simone Burger, Nikolaus Gradl, Roland Hefter, Christian Müller, Dr. Julia Schmitt-Thiel, Andreas Schuster, Felix Sproll (SPD/Volt-Fraktion) und Paul Bickelbacher, Mona Fuchs, Sofie Langmeier, Gudrun Lux, Florian Schönemann, Christian Smolka, Sibylle Stöhr (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 25.5.2022
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Zunächst möchten wir uns für die späte Rückmeldung entschuldigen.
Im Betreff genannten Antrag vom 25.5.2022 beauftragen Sie das Mobilitätsreferat gemeinsam mit dem Baureferat dem Stadtrat einen Vorschlag für eine Fuß- und Radverkehrsbrücke von der Margarethe-Danzi-Straße zur Von-der-Pforten-Straße vorzulegen. Das Mobilitätsreferat kann dazu den zum jetzigen Zeitpunkt aktuellen Sachstand darstellen.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir Ihren Antrag mit diesem Schreiben zu beantworten.
Gemäß der aktuellen Beschlusslage kann zum Pronnerplatz (Fuß- und Radverkehrsbrücke von der Margarethe-Danzi-Straße zur Von-der-Pforten-Straße) seitens des Mobilitätsreferates folgende Stellung gegeben werden:
Im übergeordneten Beschluss „Hauptbahnhof-Laim-Pasing, Fuß-Rad-Konzept“ vom 20.6.2007 (Sitzungsvorlagen Nr. 02-08/V 09878) wurde die Brücke nachrangig in die 3. Priorität eingestuft. Eine weitere Prüfung könne gemäß dem Beschluss erst nach Realisierung der Umweltverbundröhre erfolgen, da die Fläche nach damaligem Kenntnisstand zunächst als Baustelleneinrichtungsfläche für die Umweltverbundröhre benötigt wird.
Aufgrund des o.g. „Konzeptbeschlusses“ wurde die Fuß- und Radverkehrsbrücke im Rahmen des Grundsatzbeschlusses „Barrierefreie Querungen im Fuß- und Radverkehr – Priorisierung bestehender und geplanter Querungsbauwerke“ des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom 20.7.2016 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 01203) aufgenommen. Das Bauwerk wurde in die Priorität 1+ eingeordnet. Der Stadtrat hat somit im Wesentlichen die o.g. Priorisierung aus dem Konzept-Beschluss bestätigt.Im Beschluss „Bauprogramm Barrierefreie Querungen im Fuß- und Radverkehr“ des Baureferates vom 2.7.2019 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 15344) hat das Baureferat dem Stadtrat die Fortschreibung des Bauprogramms auf Basis des o.g. Grundsatzbeschlusses vorgelegt. Die Fuß- und Radwegebrücke auf Höhe des Pronnerplatzes über die Fernbahnstrecke ist dem „späteren Maßnahmenpaket“ zugeordnet. Hier werden die Standorte eingestuft, bei denen kein zeitnahes Ziel vorliegt, da die planungsrechtlichen Voraussetzungen noch zu klären sind, bei denen organisatorische und zeitliche Abhängigkeiten zu übergeordneten Projekten bestehen oder bei denen die Maßnahmen in der Bauherrenschaft Dritter liegen.
Im Zuge der Überplanung des Grundstückes Landsberger Straße 332 (Flurstück Nr. 237/0), auf dem der Neubau einer Feuerwache in Planung ist, finden derzeit Abstimmungen mit den beteiligten Dienststellen statt. Ziel dieser Abstimmungen ist es, den Neubau der dringend benötigten Feuerwache, eine Fuß- und Radwegebrücke sowie eine bahnparallelen Fuß- und Radwegeverbindung auf dem Grundstück zu ermöglichen, bzw. die Flächen vorzuhalten.
Im Rahmen des Beschlusses zur Vergabe des Grundstücks an der Landsberger Straße 332 (Flurstück Nr. 237/0) (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 10749) durch das Kommunalreferat wird entsprechend Antragspunkt 1 ein 10m breiter Korridor für den geplanten Fuß- und Fahrradsteg vorgehalten. Das Mobilitätsreferat hat zu dieser Beschlussvorlage am 6.9.2023 im Rahmen seiner Mitzeichnung Stellung bezogen und auf die Notwendigkeit verwiesen, die Machbarkeitsstudie zur Fuß- und Radverkehrsbrücke Pronnerplatz von 2003 aufgrund des Alters sowie die gestiegenen Anforderungen hinsichtlich Führung und Komfort des Fuß- und Radverkehrs zu aktualisieren und im Rahmen der weiteren Planung zum Neubau der Feuerwache zu
berücksichtigen. So besteht die Möglichkeit, die Anforderungen sowie Raumansprüche der jeweiligen Planungen gemeinsam zu betrachten und bestenfalls eine gemeinsame Lösung zu finden.
Im Zuge der Aktualisierung der Machbarkeitsstudie wird das Mobilitätsreferat dann bezüglich der Anschlüsse an das Rad- und Fußwegenetz sowie der Funktionen der Brücke inklusive der Raumaufteilung/Flächenansprüche mitarbeiten bzw. hinsichtlich der Rahmenbedingungen für die Machbarkeitsstudie beitragen.
Damit kann dem Antrag entsprechend der oben genannten Ausführungen entsprochen werden.Um Kenntnis von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.