Bericht zum Schutz kritischer Infrastruktur
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Rathaus Umschau 21 / 2023, veröffentlicht am 31.01.2023
Bericht zum Schutz kritischer Infrastruktur
Antrag Stadtrats-Mitglieder Andreas Babor, Michael Dzeba, Fabian Ewald, Alexandra Gaßmann, Hans Hammer, Jens Luther, Hans-Peter Mehling, Manuel Pretzl und Rudolf Schabl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 10.10.2022
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl:
Mit Schreiben vom 10.10.2022 haben Sie Folgendes beantragt:
„Die Referate, Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften der Landeshauptstadt München werden aufgefordert, dem Ältestenrat in einem sehr zeitnahen Bericht darzustellen, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um die kritische Infrastruktur bestmöglich zu schützen und ob es Bestrebun- gen gibt, Schutzmaßnahmen, falls überhaupt möglich, noch weiter auszu- bauen.“
Zur Begründung führen Sie an:
„Seit einigen Wochen mehren sich Berichte über Beschädigungen der sog. kritischen Infrastruktur. So gab es beispielsweise gezielte Sabotageakte an den beiden Gaspipelines Nord-Stream 1 und 2 sowie auf die Deutsche Bahn, in dessen Folge der Zugverkehr in Norddeutschland zum Erliegen kam. Beides waren Aktionen, bei denen die Täter sehr genau wussten, was sie taten und mit welchen Folgen für die Betreiber der Infrastruktur und der Bevölkerung zu rechnen war. Vor nicht allzu langer Zeit war auch München konkret Opfer solcher Anschläge, so z.B. auf die Stromverteilerstation im Münchner Osten sowie auf Polizeifahrzeuge. Ein Trend, der leider zunimmt und dem es zu begegnen gilt. Auch wichtige Steuerungszen- tralen, Rechenzentren, Kraftwerke etc. sehen sich der steigenden Gefahr durch Hackerangriffe gegenüber. Deshalb fordern wir die Landeshauptstadt und deren Beteiligungsgesellschaften auf, alle bestehenden Maßnahmen zum Schutz der kritischen Infrastruktur auf den Prüfstand zu stellen und soweit möglich, an neu hinzugekommene Gefahren anzupassen. Eine Information des Stadtrats zum Thema erfolgt in einer der nächsten Ältestenratssitzungen.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit im Sinne von Art. 37 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.Zu Ihren konkreten Antragspunkten möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Branddirektion aktualisiert und ergänzt derzeit im Rahmen der Tätigkeit des SAE-Energie und der mit der SWM GmbH gebildeten Arbeitsgruppe zur Energieversorgung die vorhandenen Informationen über stadtinterne und außerhalb der Stadtverwaltung liegende Objekte der Kritischen Infrastruktur. Hierbei werden sowohl das bestehende Schutzbedürfnis als auch die bereits bestehenden Schutzmaßnahmen erhoben.
Viele der hierbei ermittelten Informationen unterliegen jedoch wegen des Bezugs zum Zivil- und Katastrophenschutz, insbesondere bzgl. der Vulnerabilität Kritischer Infrastrukturen dem Geheimschutz. Sie dürfen daher nicht an die Öffentlichkeit weitergegeben werden. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir Ihrem Antrag zur detaillierten Berichterstattung im Ältestenrat nur soweit entsprechen können, wie es unter Wahrung der Geheimschutzverpflichtungen möglich ist.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.